Ich hab mir mal gerade dieses Beispiel gegriffen, aber andere gehen da ja in die selbe Richtung.
Wir müssen da ganz vorsichtig sein, wenn es um die Wortwahl geht.
Im Fußballstadion "schwule Sau" zu rufen ist eine Geschichte. Hier lasse ich die Maßstäbe der Political Correctness nur bedingt gelten.
Die jetzt offenbarte sexuelle Orientierung des Herrn Amarell mit diesem Ausruf konkret in Zusammenhang zu bringen, ist, unabhängig vom Fall der "sexuellen Belästigung", in einer gänzlich anderen Schublade anzusiedeln.
Schwule im Sport, insbesondere im Männersport Fußball, ist ein lange verdrängtes Tabuthema, dem sich die Altherrenriege der Sportskameraden im DFB lange Zeit versucht hat zu entziehen. Nun kommt es voll auf den Tisch und der Skandal ist groß.
Aber ist hier weniger die sexuelle Orientierung des Herrn Amarell skandalwürdig, sondern die kamaradschaftliche Förderung.
Die "Verbrüderung" des Older Buddies A mit dem jungen Hüpfer K. hat ihre Brisanz allerdings für die Öffentlichkeit nicht darin, das der eine den anderen protegiert, was an sich im DFB ja gang und gäbe ist, sondern das die eine oder andere Handreichung wohl etwas intimer wahr. Wie wäre es gewesen, wenn Herr K stattdessen eine junge Blondine gewesen wäre, wie Frau Steinhaus, der Herr A bei einem Lehrgang näher gekommen wäre, die er protegiert und gefördert hätte?
Nein, hier müssen wir klar trennen, auf der einen Seite der offensichtliche Filz im DFB einhergehend mit sich bekämpfenden Interessengruppen und Seilschaften, der sich Öffentlichkeitswirksam in der Auseinandersetzung um Löw und Bierhof manifestiert, die biedermännische und selbstgerechte Moralpolitik den Vereinen und Fans gegenüber, in der wirtschaftliche Interessen klar den moralischen Zeigefinger lenken (wobei ich die Weltverschwörung des Monopolkapitals hier nicht unterstellen würde) und auf der anderen Seite die persönliche Ebene der Herren A. und K.
Schmierig ist das Gewähren von Vorteilen gegen persönliche Dienstleistungen immer, unabhängig ob sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (§174 StGB) vorliegt (U16, U18), allerdings geht die Rechtssprechung auch davon aus, dass psychischer Druck von Vorgesetzten oder Ausbildern und die Androhung von Nachteilen bei Beurteilung oder Beförderung schon ausreichend sind, den Straftatbestand des §177 und des §240 (sexuelle Nötigung, Nötigung) zu erfüllen.
In vielen Seminaren zu Personalführung und insbesondere in den Schulungen von Entscheidern wird auch auf die zivilrechtliche Komponente auch von "Vorteilsgewährung" im Zusammenhang mit "sexuellen" Beziehungen deutlich hingewiesen.
Dabei ist der Hardcore Vollzug à la Beckenbauer'schen Weihnachtsfeier, mit anschließender Beweissicherung mittels Vaterschaftstest nicht notwendig, intensiveres Händchenhalten reicht da schon aus, um zivile Klagemöglichkeiten zu ergeben, die meist in einer Geldzahlung enden.
....und da sollte es egal sein, ob es sich um Chef und die Marketingtussi handelt, die Chefin und der junge Herr Maier vom Vertrieb oder um die beiden Herren aus der Lohnbuchhaltung.