Wenn dem so ist, und Gerry auch unter die Profi-Fussballer-Regelung fällt, hat er 0,0 % Chancen.Gerry klagt angeblich nicht gegen die fristlose Kündigung, sondern er klagt, dass sein Vertrag nach so langer Zeit im Verein unbefristet sein muss und nicht zum Ende der Saison ausläuft.
Fall Müller Mainz 05:
Quelle und restlicher Text:Die Revolution blieb aus und der ehemalige Mainz-05-Torwart Heinz Müller ist nicht der neue Jean-Marc Bosman. Denn mit den Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist klar: Befristete Verträge für Profis sind rechtens.
Entwarnung für die Manager der deutschen Bundesligaclubs: Sie haben jetzt die höchstrichterliche Bestätigung, dass sie auch künftig mit Profis immer neue befristete Arbeitsverträge abschließen können und sie nicht bis zur Fußballerrente bezahlen müssen. Den Präzedenzfall für das erste Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Befristungen im Profisport lieferte am Dienstag der Mainzer Ex-Torhüter Heinz Müller.
https://www.swr.de/sport/fsv-mainz-05-a ... index.html
Wie gesagt, die Hauptfrage wird dann sein, ob Profitrainer auch unter diese Regelung fallen. Für mein Verständnis würde ich das mit JA beantworten, zumal man von Seiten des Bundesarbeitsgerichtes in dem Artikel von "Rechtmäßigkeit von Befristungen im Profisport" spricht.