Ke07111978 hat geschrieben:
....
.....Ich zitiere jetzt mal aus dem Jahresabschluss deines erfolgreichen Unternehmen:
Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts ist der Gesellschafter (also Herr Banf) mit seinen Pensionsansprüchen (als seiner Altersvorsorge) im Rang zurückgetreten. Das heißt Du hast deine Altersversorgung verpfändet, sonst wäre die Banf Crossmedia insolvent.
Das ist ja eine seit Monaten öffentliche Tatsache, weil die im veröffentlichen Jahresabschluss steht. Über die haben weder ich noch viele andere die das wissen auch nur eine Wort verloren, weil es eigentlich nichts zur Sache tut. Das du aber nun mit Unterlassungsverfügungen agierst und aufrichtige Vereinsmitglieder (zur Klarstellung nicht mich) hier von dir malträtiert werden, sollte man das jetzt doch mal klar und deutlich schreiben. .....
Dieser Beitrag von @Ke07111978 gibt mir schwer zu denken und ich finde, dass es sehr wohl etwas zur Sache tut. Für alle "Nicht-Bilanzbuchhalter" unter uns möchte ich Kens Worte bezüglich dem Jahresabschluss des Unternehmens von Herrn Banf nochmal erläutern:
Ein Unternehmen muss Insolvenz anmelden bei bilanzieller Überschuldung bzw. wenn der Unternehmer nicht mehr in der Lage ist, seine kurzfristigen Verbindlichkeiten zu erfüllen, was oft die logische Konsequenz der Überschuldung ist. Die Insolvenz kann in einem solchen Fall nur vermieden werden, indem der Unternehmer bzw. die Gesellschafter Kapital in die Gesellschaft einbringen, bei einer GmbH wäre das die Erhöhung des gezeichneten Kapitals (früher Stammkapital genannt). Sind der oder die Gesellschafter nicht dazu in der Lage können sie als letzte Patrone sozusagen, auf Forderungen verzichten, die sie (als natürliche Person) der Gesellschaft (als juristische Person) gegenüber haben. Dieser Verzicht wird oft als sogenannte "Rangrücktrittserklärung" gehandhabt. Daraufhin wird die Forderung nicht zwingend ausgebucht, aber der Unternehmer tritt für den Fall einer Insolvenz im Rang gegenüber allen anderen Gläubigern zurück, sodass aus Sicht der Gesellschaft diese Verbindlichkeit, also Fremdkapital, nun Eigenkapitalcharakter erhält.
Das ist, wie oben bereits gesagt, die allerletzte Patrone, die Insolvenz für das in Schieflage geratene Unternehmen nochmal zu umgehen.
Im Falle von Herrn Banf, hat dieser auf seine Forderungen aus der betrieblichen Altersvorsorge verzichtet, wie @Ke07111978 beschreibt.
Jetzt mit einfachen Worten: Im Unternehmerischen Bereich unseres Beiratsvorsitzenden herrscht Alarmstufe dunkelrot. Und wenn er seine Altersversorgung verpfändet hat, wohl auch im privaten Bereich. Und da mache ich mir Gedanken, ob das mit seiner Tätigkeit beim FCK vereinbar ist.
Erstens sollte doch logischerweise die Tätigkeit von Herrn Banf in seinem in Schieflage geratenen Unternehmen seine volle Kraft, Energie und Konzentration erfordern. Da kann mir doch niemand erzählen, dass man in dieser Situation mal so nebenher den FCK leiten kann. Ich kann mir beim Besten Willen nicht vorstellen, dass das möglich ist.
Zweitens ist die Person Patrick Banf doch mehr oder weniger angreifbar in seiner Position als Amtsträger beim FCK. Es können doch ständig Situationen entstehen, gerade bei Verhandlungen mit finanziell potenten Investoren, wo ein Interessenskonflikt entstehen kann. Wenn ein Herr Becca zb. den Auftrag für die Bandenwerbung in Düdelingen oder Virton, oder die Vermarktung seines Energy-Drinks irgendwann neu vergibt, sollte dies für die Firma Banf ein Tabu-Thema bleiben!
Herrn Littig wurde oft unterstellt, dass sein politisches Engagement im Stadtrat KL zu einem Interessenskonflikt beim FCK führen würde. Da würde ich mir im Fall von Herrn Banf aber auch Gedanken machen.