@WKV
Hast du dir die Antwort von Stefan Kuntz mal genau durchgelesen?
OK, hier der Absatz:
Aus der besagten Betriebsprüfung müssen wir über drei Millionen nachzahlen. Diese Forderung steht mit drei Millionen auf der negativen Seite der Bilanz. Im Unterschied zur Lizenzierung: Wenn ich dem Finanzamt sage, wir schaffen es nur, wenn wir es auf drei Jahre verteilt abzahlen können, und das Finanzamt würde dazu ja sagen, dann beeinträchtigt mich das in der Liquidität nur mit einer Million - pro Saison. Aber in der Bilanz steht es mit drei Millionen drin. Normalerweise, nach ganz alter Gesetzgebung, hätten wir eventuell Konsequenzen ziehen müssen. Aber durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz und eine positive Fortführungsprognose der Wirtschaftsprüfer, bleibt uns das erspart. Die Lizenzierungskriterien bei der DFL sind zudem auch verschärft. Die Bilanz zum 31. Dezember wird maßgeblich sein für die Richtlinien der nächsten Jahre. Und dort darf keine Verschlechterung des Eigenkapitals mehr eintreten, bzw. muss in der Bundesliga eine zehnprozentige Verbesserung eintreten, sonst sind Geldstrafen und im zweiten Jahr auch Punktabzüge mit drin.
Also dann:
Diese Forderung steht mit drei Millionen auf der negativen Seite der Bilanz
Es gibt keine "negative Seite" bei einer Bilanz - Demnach wohl dummes Zeug.
Normalerweise, nach ganz alter Gesetzgebung, hätten wir eventuell Konsequenzen ziehen müssen.
"Normalerweise" - "hätten wir eventuell" - geht es noch mehr vage? Das alte Konkurs-Recht und das neue Insolvenz-Recht sieht seit jeher die "Zahlungsunfähigkeit" als Kriterium für den ehemaligen Konkurs-Antrag und heutigen Insolvenz-Antrag. Da aber die Liquidität offenbar gesichert ist, ist es weder nach damaligen Recht, noch nach aktuellem Recht notwendig irgendeine Konsequenz zu ziehen. Andererseits, wenn absehbar ist, dass eine Zahlungsunfähigkeit eintreten kann, dann war es damals wie auch heute unabwendbar den entsprechenden Antrag (Konkurs / Insolvenz) zu stellen. Ergo -> Unsinn
Die Bilanz zum 31. Dezember wird maßgeblich sein für die Richtlinien der nächsten Jahre. - Was ein Quatsch - das Geschäftsjahr des Vereins läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni eines Jahres. Eine Bilanz zum 31. Dezember gibt es demnach nicht. Wenn, gibt es eine Zwischenbilanz zur Abgrenzung von Zuständigkeiten (Dr. Ohlinger / Grünewalt).
Und dort darf keine Verschlechterung des Eigenkapitals mehr eintreten, bzw. muss in der Bundesliga eine zehnprozentige Verbesserung eintreten, sonst sind Geldstrafen und im zweiten Jahr auch Punktabzüge mit drin. - Auch hier das klassische Geschwätz der Politiker. Wenn ab der kommenden Saison die Lizenzierungsregeln vorsehen, dass eine zehnprozentige Verbesserung eintreten muss, macht es doch aus diesem Aspekt nur Sinn, aktuell noch einmal richtig zuzuschlagen und soviel Miese wie möglich zu machen. Entsprechend einfach ist es dann in den kommenden Jahren 10% zu verringern. Das ist derzeit bei den Haushaltsdefiziten der Regierungen in Europa genau das Gleiche.
Sorry, ich wollte nicht in dieses Interview einsteigen weil es soviel Unfug enthält, dass es schon weh tut es zu lesen.