Das ist ja wohl auch der Witz an der Aussage/Meldung.
Und dein Nickname ist falsch geschrieben, es muss "life" (=das Leben) statt "live" (live im Fernsehen oder to live = leben) heißen.
Aber damit genug Klugscheißerei für heute...
Michael hat geschrieben:Das ist ja wohl auch der Witz an der Aussage/Meldung.
Und dein Nickname ist falsch geschrieben, es muss "life" (=das Leben) statt "live" (live im Fernsehen oder to live = leben) heißen.
Aber damit genug Klugscheißerei für heute...
ich weiß das das falsch ist aber das mit life ging irgend wie nicht ist vielleicht schon vergeben also der name keine ahnung
aber was besseres fiel mir nicht ein
Koblenz: Zuversicht statt Depression TuS: Totgesagte leben länger
Mit vier Siegen in Serie ist TuS Koblenz dem Keller enteilt - die Abstiegsangst ist Zuversicht gewichen. Ein Blick auf den Trainingsplatz genügt, um zu verstehen, was in diesen Tagen bei TuS Koblenz passiert. Nicht, dass die Leibchen knapp würden, aber das Trainer-Team um Uwe Rapolder muss sich über Arbeit nicht beklagen. 23 Feldspieler und drei Torleute wollen beschäftigt werden.
Was sich nach Normalität bei einem Zweitligisten anhört, war bei der TuS über Monate nicht der Fall. Zwischenzeitlich hatte der Coach gerade einmal 14 Akteure beisammen, hangelte sich Rapolder von Woche zu Woche. Das liegt gar nicht lange zurück, scheint aber inzwischen ganz weit weg. (...) Zum Kicker
Hunsrück-Teufel hat geschrieben:Der Kempter pfeift verdammt viele Elfmeter. Im Schnitt fast einen im spiel!!! Also Achtung Abwehr und an die Stürmer : LASST EUCH FALLEN
Der is so jung... wenn wir laut genug pfeifen dann lässt der sich beeinflussen!!!
Wir haben ja Paljic
leider fällt der so oft (und dann auch noch untauglich ) dass ihn kein Schiri mehr ernst nimmt.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)