CharlyRedDevil hat geschrieben:Peifedeckel hat geschrieben:Wenn schon einer damit angefangen hat, mache ich mal weiter mit dem Fragen von denen, die wenig Ahnung von den Regularien der Satzung haben:
Was passiert dann wenn AR oder VV nicht entlastet werden?
Gibt es dann automatisch Neuwahlen oder ist das einfach nur ein Signal?
Bei einer Nichtentlastung kann ein Antrag auf Neuwahlen gestellt werden, über den dann abgestimmt wird. Neuwahlen würden in einer neu anzusetzenden Versammlung stattfinden.
Laut Einladung ist dem nicht so Charlie. Da steht:
"Für den Fall der Nichtentlastung des Aufsichtsrates, Abwahl und Neuwahl."
In diesem Fall könnten ja nur drei maximale Nachrücker zur Verfügung stehen, aber generell dürften dann auch alle Abgewählten natürlich erneut antreten! Insofern wäre das quasi wie eine "persönliche" Entlastung.
Die Nichtentlastung für das gesamte Gremium macht jedoch auch jedes Mitglied des Gremiums haftbar für die Personalentscheidungen in der vergangenen Saison, also 01.7.2014 - 30.06.2015. Und da gibt es ja einiges an Vertragswesen zu berücksichtigen, nicht wahr...
In diesme Fall müssten sogar interne Abstimmungsprotokolle einsichtig genmacht werden. Nicht für alle... aber für das Gericht, im Falle einer Klage. Entlastet man von vornherein jedoch einzeln, kann man natürlich einen, den man entlastet hat auch hinterher nicht mehr greifen, wenn sich raus stellt, dass er falsch gehandelt hätte.
Insofern sollte eine generelle Nicht-Entlastung angestrebt werden. Für Matze kann da eh nichts kommen... und wiederwählen kann man ihn auch! Nur so als Beispiel!
Aber gerade weil solche Vorgänge so komplex sind, und bei der letzten Versammlung sogar der Ehrenrat, der sowas eigentlich regeln müsste, nicht satzungskonform gewählt wurde (nämlich auf Vorschlag des Versammlungsleiters Kuntz, der kein Mitglied ist, sondern Angestellter!), ist es verständlich, dass viele Mitglieder einfach das Stimmkärtchen hoch halten, damit es vorbei ist...
... ich frage mich dann immer, warum die eigentlich gekommen sind!
Sua cuique tribuuntur meretur!
