Bleiben wir doch einmal wieder bei der Metapher Feuerwehr.
Wenn ein Haus brennt, ich vorher gerade im Gespräch bin, dass ich für meine Löschversuche (für die der Steuerzahler ja schon Steuern entrichtet hat) mehr Geld will, oder überhaupt Geld, über zuviel Arbeit und zu wenig Personal klage, und stelle mich dann neben ein brennendes Haus mit 2 Mann, was denkst du dann?
Oder der General, der beim Versuch eine feindliche Armee zu stellen vor der Kaserne wartet nicht daran denkt, dass eine Kaserne auch einen Hinterausgang hat?
Hey, die Lautrer Polizei hat mehr als vierzig Jahre Erfahrung damit.
So ein Fehler passiert denen nicht zwei Mal. Beim Köln Desaster waren sie noch davon überrascht, dass so ein Dumpfhirn die Stadiontore nach innen aufmachte. Aber ein zweites Mal, bei einem Spiel wie diesem?
Nee, daachdieb. So naiv bin ich nicht. Ich würde noch die Möglichkeit in Betracht ziehen, wenn man nicht schon vorher dort Probleme hatte. Übrigens, dort ist man früher hin...egal ob die Ordner das im Griff hatten. Da wurden Menschen bedroht, das ist eine Straftat, die nicht durch den Ordnungsdienst des Veranstalters zu regeln sein könnte.
§ 1
Aufgaben der allgemeinen Ordnungsbehörden und der Polizei
(1) Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Sie haben Vorbereitungen zu treffen, um künftige Gefahren abwehren zu können (Vorbereitung auf die Gefahrenabwehr). Die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr auch Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten).
Des weiteren:
§ 4
Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
(1) Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen sie zu richten.
Ich bin geneigt, dass Bedrohen einer Familie als eine solche Gefahr anzusehen. Vom Ordnungsdienst steht da nix.