Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.

Beitragvon Thomas » 11.11.2013, 16:12


Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2013

Die ordentliche Mitgliederversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. findet in diesem Jahr am Freitag, den 6. Dezember 2013 statt (siehe ältere Meldungen auf "Der Betze brennt"). Die Einladungen und damit verbunden die Tagesordnung wurden mittlerweile im Magazin "In Teufels Namen" an die Vereinsmitglieder verschickt.

Im Mittelpunkt der diesjährigen Versammlung werden demnach die ersten vom Satzungsausschuss gestellten Änderungsanträge der Vereinssatzung stehen. Darüber hinaus stehen die Berichte von Aufsichtsrat und Vorstand auf der Tagesordnung - Wahlen stehen in diesem Jahr nicht an. Im angehängten Interview gibt der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dieter Rombach bereits den Status Quo aus Sicht der FCK-Gremien vor: "Der Verein ist sportlich und wirtschaftlich gut aufgestellt."

Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht kann satzungsgemäß ab dem 22. November 2013 von den Vereinsmitgliedern eingesehen werden. Fragen hierzu können vorab schriftlich eingereicht oder auf der Versammlung mündlich vorgetragen werden.

Die Jahreshauptversammlung am 6. Dezember 2013 beginnt um 19:00 Uhr (Einlass: 17:30 Uhr) in der Fanhalle Nord des Fritz-Walter-Stadions. Der Verein weist darauf hin, dass die Versammlung über 24 Uhr hinaus andauern könnte.

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2013

1. Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und Verabschiedung der Tagesordnung

2. Totengedenken

3. Ehrungen

4. Berichte von Vorstand, Aufsichtsrat und Rechnungsprüfer

a) Bericht des Vorstandes mit Vortrag des Jahresabschlusses
b) Bericht des Aufsichtsrates
c) Bericht der Rechnungsprüfer
d) Aussprache zu den Berichten

5. Entlastungen

a) Entlastung des Vorstandes
b) Entlastung des Aufsichtsrates

6. Für den Fall der Nicht-Entlastung des Aufsichtsrates: Abwahl und Neuwahl des Aufsichtsrates

7. Berichte der Abteilungen

a) Berichte der Abteilungen
b) Aussprache

8. Bericht des Satzungsausschusses sowie Beschlussfassung über Satzungsänderungen

a) Bericht des Satzungsausschusses über seine Tätigkeit seit der Jahreshauptversammlung 2012
b) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in folgenden Punkten:

aa) Art. 1 Abs. 1 in Bezug auf die Vereinsfarben, die Vereinsflagge und das Vereinskennzeichen
bb) Art. 2 Abs.1 betreffend den Vereinszweck, insbesondere durch Ergänzung der Förderung von Kunst, Kultur und Traditionspflege in Bezug auf den Betrieb eines Vereinsmuseums
cc) Art. 2 (neu Absatz 4) betreffend Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Mitarbeiter sowie die Zählung der Folgeabsätze
dd) Art. 2 Abs. 5 (zukünftig ggf. 6) betreffend die Ausgliederung des Lizenzspielerbereichs u.a. Fußballmannschaften in Bezug auf die Rechtsform der ggf. übernehmenden Gesellschaft und Ergänzung Mehrheitsbeschluss als Voraussetzung für Ausgliederung
ee) Art. 2 Abs.7 (zukünftig ggf. 8) betreffend Verfügungen des Vereins über seine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach Art. 2 Abs. 5 (Folgeänderung)
ff) Art. 4 betreffend die ordentlichen, korporativen und jugendlichen Mitglieder, insbesondere in Bezug auf die Herabsetzung des Mindestalters für die ordentliche Mitgliedschaft (16. Lebensjahr)
gg) Art. 5 Abs. 3 und 4 betreffend die Stellung eines Aufnahmeantrags als Vereinsmitglied und die Entscheidung hierüber
hh) Art. 6 Abs. 2 betreffend die Teilnahme der Mitglieder am Vereinsleben und die Nutzung der Vereinseinrichtung
ii) Art. 6 Abs. 3 betreffend das Stimmrecht ordentlicher Mitglieder
jj) Art. 6 Abs. + lit. c) betreffend die Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
kk) Art. 7 Abs. 1 betreffend das Erlöschen der Mitgliedschaft bei rückständigen Mitgliedsbeiträgen
ll) Art. 7 Abs. 3 betreffend den Ausschluss eines Vereinsmitglieds
mm) Art. 8 Abs. 1 betreffend die Vereinsorgane (ergänzende Nennung der Rechnungsprüfer)
nn) Art. 8 Abs. 2 und 3 betreffend den Beginn und das Ende eines Vereinsamtes sowie die etwaige kommissarische Amtsführung bis zur Bestimmung eines Nachfolgers (nicht bei Vorstandsamt)
oo) Art. 9 Abs. 2 betreffend Aufgaben der Mitgliederversammlung
pp) Art. 9 Abs. 5 betreffend die Einberufung von Mitgliederversammlungen
qq) Art. 9 Abs. 6 betreffend Mitgliederanträge (Neufassung und Ergänzung der Regelungen)
rr) Art. 9 insgesamt betreffend die Berechnung von Fristen
ss) Art. l0 Abs. l betreffend den Zeitraum, in welchem die Jahreshauptversammlung stattfinden soll
tt) Art. 10 Abs. 2 betreffend die Tagesordnungspunkte einer Jahreshauptversammlung
uu) Art. 11 Abs. 1 betreffend die Voraussetzungen für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
vv) Art. 12 Abs. 5 betreffend das Stimmrecht der Mitglieder
ww) Art. 13 (zukünftig ggf. Art. 14) Abs. 1 (betreffend Besetzung des Vorstands), Abs. 2 (betreffend die Bestellung und Vergütung des Vorstands), Abs. 3 (betreffend die Vertretung des Vereins), Abs. a lit. b) und c) (betreffend interne Bindungen des Vorstands bei Ausübung der Vertretungsmacht), Abs. 5 (betreffend die Unterrichtung des Aufsichtsrats von Vorstandssitzungen), Abs. 9 (betreffend den Ausschluss von Personen als Vorstandsmitglieder, welche Vorstandsmitglied einer Kapitalgesellschaft nach Art. 2 Abs. 5 sind)
xx) Art. 14 (zukünftig ggf. Art.15) Abs.1 (betreffend die Vereinsführung), Abs. 2 (betreffend die Haushaltsplanung und den Jahresabschluss), Abs. 4 (betreffend die Bildung von Ausschüssen) und Abs. 5 (betreffend die Protokollierung von Vorstandssitzungen)
yy) Art. 16 (zukünftig ggf. Art. 15) betreffend den Aufsichtsrat in Bezug auf die Nummerierung der Vorschrift

Zur Entlastung der Jahreshauptversammlung werden die Satzungsregelungen in der vom Satzungsausschuss vorgeschlagenen Fassung mit einer Kennzeichnung der Änderungen im Vergleich zur derzeitigen Satzung sowie Erläuterungen spätestens ab dem 27. November 2013 auf der Internetseite des Vereins unter http://www.fck.de bekannt gemacht werden.

9. Mitgliederanträge

a) Beschlussfassung über die Annahme von Mitgliederanträgen gemäß Art. 9 Abs. 6 der Satzung:
Antrag Biehl auf Änderung von Art. 15 Abs. 1 lit. g) der Satzung durch Ersetzung des Fan-Beirat-Vertreters durch eine(n) von der Fanvertretung gewählten Vertreter(in)
b) Sachliche Behandlung angenommener Mitgliederanträge

10. Verschiedenes

11. Schlusswort

Quelle:
Der Betze brennt / FCK-Mitgliedermagazin "In Teufels Namen"
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Diablo-Rojo » 11.11.2013, 17:16


Das dürfte ein langer Abend werden. Es besteht mal wieder die Gefahr, dass am Ende wieder schnell-schnell gemacht wird und möglichst viele Dinge in kurzer Zeit durchgewunken werden. Eine Bitte an die Mitglieder vorab: Lasst Euch nicht hetzen, fragt wenn ihr was nicht versteht und bereitet euch vor.
RIP, Super Sic
RIP, Kentucky Kid



Beitragvon simba » 12.11.2013, 10:11


Schon 10.10 Uhr und immer noch keine Beiträge mit Verschwörungstheorien ? ich bin enttäuscht :lol:



Beitragvon Hunsrück » 12.11.2013, 10:59


Hallo Der-Betze-brennt-Team,

könntet Ihr vielleicht die geplante Tagesordnung fachkundig kommentieren?

Für mich als gemeines Mitglied ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen, wo es eventuell kritische Punkte gibt, und welche Tagesordnungspunkte nicht von höchster Priorität sind.

Das würde es leichter machen, einen Überblick zu bekommen, um dann für mich zu entscheiden, welche Meinung ich mir dann dazu mache.

Danke im Vorraus



Beitragvon wernerg1958 » 12.11.2013, 11:39


Die Verschwörer brauchen Input, das fehlt hier noch, was entscheident ist, ist die Bilanz, das ist das alles entscheidende Thema, wenn Prof.Rombach sagt die Finanzen sind in Ordnung, klingt das ja schon ganz gut, aber wir alle Wissen um das Problem, daß der FCK mit der Stadiongesellschaft und der Stadt so seine Probleme hat, besser alle miteinandern haben.

Es wird alle noch über Jahre beschäftigen, die Sache Fröhnerhof, noch nicht geklärt, die Sache Stadionmiete noch nicht geklärt ( da will der FCK einen anderen Mietpreischlüssel für Liga 1 und 2 ) ohne die FCK-Anleihe von den Fans ist die Sache Fröhnerhof garnicht machbar usw.usw. Also Herr Rombach finanziell gut aufgestellt sieht anders aus.

Es ist ehr gemeint bilanziell gut aufgestellt triffts wahrscheinlich besser.
Was sichtlich gut aufgestellt ist, ist die sportliche Seite des FCK, was für`s finanzielle und bilanzielle auch sehr, sehr wichtig ist.

Nun denn



Beitragvon Thomas » 12.11.2013, 15:31


@simba:
Unnötiger Kommentar! Was willst Du damit erreichen? Zum einen provozierst Du damit allerhöchstens die "Verschwörungstheorien", denen Du eigentlich abgeneigt zu sein scheinst, und zum anderen sollte uns die jüngere Vereinsgeschichte der letzten 10, 15 Jahre gelehrt haben, dass man als Fan und Vereinsmitglied lieber einmal zu viel kritisch Nachbohren (was Du vermutlich mit "Verschwörungstheorien" meinst) sollte als einmal zu wenig.

@Hunsrück:
Wir werden mal schauen, was sich machen lässt. Da die Tagesordnung ja gerade erst veröffentlicht wurde, müssen wir sie uns auch erstmal genauer anschauen und mögliche offene Fragen klären. Speziell die beantragten Satzungsänderungen sollen ja laut Ankündigung des FCK vor der JHV nochmals genauer aufgelistet werden. Ansonsten, falls Du zu einem bestimmten Punkt Fragen hast, stell sie einfach hier - vielleicht findet sich im Forum jemand, der sie beantworten kann.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Nummer10 » 12.11.2013, 19:47


Weiß jemand, was hier geändert werden soll?

b) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in folgenden Punkten:

aa) Art. 1 Abs. 1 in Bezug auf die Vereinsfarben, die Vereinsflagge und das Vereinskennzeichen.

Hoffe ja mal nicht dass die Farben geändert werden sollen....



Beitragvon Knetkebbel » 12.11.2013, 20:16


doch doch... hab da was von blau-schwarz gehört :wink: :teufel2:



Beitragvon Thomas » 12.11.2013, 21:00


Nummer10 hat geschrieben:Weiß jemand, was hier geändert werden soll?

aa) Art. 1 Abs. 1 in Bezug auf die Vereinsfarben, die Vereinsflagge und das Vereinskennzeichen.

Da der Satzungsentwurf der Perspektive FCK eine der Grundlagen für den Satzungsausschuss war, dürfte der Änderungsvorschlag bzw. die Ergänzung in etwa so aussehen:

Die Vereinsfarben sind rot und weiß. (...) Die Vereinsflagge und das Vereinszeichen zeigen einen roten Kreis mit den Buchstaben 1FCK entgegen dem Uhrzeigersinn in weißer Schrift.

Da die Sitzungen des Satzungsausschusses öffentlich sind, verrate ich kein Geheimnis, wenn ich sage, dass ein Mitglied der Vereinsführung den letzten Halbsatz infrage stellte, weil vielleicht wolle man ja irgendwann mal "die Buchstaben F-C-K in einer Linie schreiben anstatt abgerundet, und das ginge ja dann nicht mehr". :oops: Das wurde aber von den übrigen Ausschussmitgliedern dankend abgelehnt.

Wer schon mal vorab ein bisschen vergleichen möchte und mögliche Änderungen finden, dem helfen folgende Links weiter:

Dass die Vereinsfarben blau-schwarz werden, halte ich jedenfalls für unwahrscheinlich, zumal das letzte Wort über sämtliche Satzungsänderungen bei den FCK-Mitgliedern liegt. ;)
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon wkv » 12.11.2013, 22:29


Und, was einem vielleicht auffallen könnte:

Hier soll die Ausgliederung der Profiabteilung geregelt werden.

Da bin ich sehr gespannt drauf.



Beitragvon Schlossberg » 12.11.2013, 23:31


Thomas hat geschrieben:Die Vereinsflagge und das Vereinszeichen zeigen einen roten Kreis mit den Buchstaben 1FCK entgegen dem Uhrzeigersinn in weißer Schrift.
Das ist genau genommen nicht ganz richtig.
Korrekter wäre eine rote Kreisfläche.
An ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.



Beitragvon JochenG » 12.11.2013, 23:54


@Nummer10
Thomas hat die richtige Antwort gegeben. Es ging um die Konkretisierung des Vereinswappens und die Aufnahme dieser Beschreibung in die Satzung. Dabei sind wir allerdings nicht so weit gegangen, dass wir die Farbe exakt vorgegeben haben (wie z.B. Nürnberg).

Schlossberg hat geschrieben:Das ist genau genommen nicht ganz richtig.
Korrekter wäre eine rote Kreisfläche.

Autsch - im Grunde genommen richtig. Da der Text, wie ihn Thomas schon genannt hat, im Änderungsantrag bereits so abgestimmt ist, müssten wir hier während der JHV diese Änderung einbauen. Ich kann mal versuchen, das Wort "Kreis" durch "Kreisfläche" geändert zu bekommen. Wenn nicht, während der JHV den Arm heben ;)

wkv hat geschrieben:Und, was einem vielleicht auffallen könnte:

Hier soll die Ausgliederung der Profiabteilung geregelt werden.

Da bin ich sehr gespannt drauf.

Wie kommst Du bitte da drauf?
Lies Dir bitte mal die aktuell gültige Satzung, bzw. die von 2004 durch. Sollte Dir darin nicht der "1. FC Kaiserslautern Fußball Aktiengesellschaft" über die Füße laufen, dann müsste ich Dir recht geben. So allerdings muss ich Dir widersprechen. Im Gegenteil, es wird eher eine Konkretisierung einerseits vorgenommen, was erforderlich wäre um die Ausgliederung zu vollziehen, andererseits wird die bisher in der Satzung enthaltene Festlegung auf eine Aktiengesellschaft gekippt. Demzufolge also eher im Sinne einer besseren Lösung wenn es überhaupt eines Tages vollzogen werden sollte.

Wie Thomas es bereits schrieb wird es spätestens am 27. November auf der Homepage des FCK die Gegenüberstellung alter Text <-> neuer Text geben. Es gibt derzeit noch die eine oder andere Kleinigkeit zu prüfen, jedoch sind alle bisher abgestimmten Änderungsanträge, mit einer Ausnahme, schon recht passabel ;)



Beitragvon wkv » 13.11.2013, 00:49


dd) Art. 2 Abs. 5 (zukünftig ggf. 6) betreffend die Ausgliederung des Lizenzspielerbereichs u.a. Fußballmannschaften in Bezug auf die Rechtsform der ggf. übernehmenden Gesellschaft und Ergänzung Mehrheitsbeschluss als Voraussetzung für Ausgliederung


Ist hier nicht ein eventuelles Prozedere gemeint, welches die Ausgliederung regelt?

Dann verstehe ich es nicht.



Beitragvon Mac41 » 13.11.2013, 08:11


@wkv
Damals 2004 wurde diese Passage in die Satzung eingefügt:
Art.2 Abs.:
(5) Der Verein kann die Lizenzspieler-, Amateur-, A- und B-Junioren- Mannschaften der Fußball-Abteilung in eine Tochtergesellschaft „1. FC Kaiserslautern Fußball Aktiengesellschaft” ausgliedern. Der Verein ist mehrheitlich an der „1. FC Kaiserslautern Fußball Aktiengesellschaft” beteiligt und muss in der Haupt- oder Gesellschafter- Versammlung über mehr als 50 Prozent der Stimmrechte verfügen.
...
(7) Jede beabsichtigte rechtsgeschäftliche Verfügung, insbesondere eine Veräußerung oder Verpfändung oder sonstige Belastung der vom Verein gehaltenen Aktien an der „1. FC Kaiserslautern Fußball Aktiengesellschaft” ist von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen zu genehmigen.

Insofern ist eine Ausgliederung heute schon möglich, allerdings nur in eine AG.
Diese Rechtsform hat einige Nachteile für einen Fußballverein -dazu hat Mörserknecht vor einigen Jahren sich hier öfters geäußert.
Das soll mit dem Antrag korrigiert werden.
Also keine Verschwörung....

Interessanter wäre die Diskussion, warum überhaupt an der Satzung jetzt gebastelt wird, wenn man eigentlich, jedenfalls nach der Diskussion in der letzten JHV, eine neue Satzung komplett ausarbeiten und in einer AOMV als einzigem Tagesordnungspunkt beschließen wollte. Jetzt haben wir wieder dieses Klein Klein, das zumindest eine Übersichtlichkeit und Gesamtdiskussion verhindert.

Interessant und Diskussionswürdig finde ich auch den TOP 6, wenn der auch nicht überraschend da steht, sondern so in der Satzung vorgeschrieben ist.
Gerade wenn der Vorsitzende des AR das Mantra der wirtschaftlichen Gesundung des Vereins immer wieder dahinbetet, sollte man erst mal die Zahlen des Geschäftsjahres 12/13 abwarten und auch einige Fragen zu Transaktionen des laufenden Jahres stellen, bevor man diese Aussage so einfach dahinplappert.
Gerade das Kapitel Stadion und Fröhnerhof bietet ja noch einiges an Fragen zum korrekten Umgang mit öffentlichen Mitteln und dem Geld der Mitglieder.
Die jetzige sportliche Situation ist zwar recht erfreulich, aber die Fehleinschätzungen des Potentials des vormaligen Trainers und das Festhalten an ihm in der laufenden Saison, sollte man nicht vergessen. Das hat viel Geld gekostet, bzw. viel Geld ging am FCK vorbei.
Hasta la Victoria - siempre!



Beitragvon wkv » 13.11.2013, 08:32


von einer "Verschwörung" hab ich auch kein Wort gesagt....aber danke für die Erklärung.



Beitragvon CharlyRedDevil » 13.11.2013, 09:38


Mac41 hat geschrieben: Interessanter wäre die Diskussion, warum überhaupt an der Satzung jetzt gebastelt wird, wenn man eigentlich, jedenfalls nach der Diskussion in der letzten JHV, eine neue Satzung komplett ausarbeiten und in einer AOMV als einzigem Tagesordnungspunkt beschließen wollte. Jetzt haben wir wieder dieses Klein Klein, das zumindest eine Übersichtlichkeit und Gesamtdiskussion verhindert.


Das frage ich mich auch. Leider war die Mehrheit im Ausschuss dafür.

Einige Punkte machen sicherlich Sinn (wenn ich an den Zusatz "Kunst und Kultur" im Vereinszweck denke - der ist nötig, damit eine Museumsabteilung gemeinnützig sein kann) - aber das hätte man sehr punktuell abstimmen können. So ist einiges aus dem Zusammenhang gerissen, was ich sehr schade finde.

Ich habe auch die Befürchtung, dass einfach alles "durch gewunken" wird. Der Satzungsausschuss macht ja schließlich nur Vorschläge - das heißt ja nicht, dass die Versammlung ebenfalls dieser Meinung sein muss. Ich wünsche mir sehr, dass einige Punkte am Abend diskutiert werden - und man nicht einfach sagt "wenn der Ausschuss das vorschlägt, wird es schon Sinn haben"...



Beitragvon JochenG » 13.11.2013, 10:17


@wkv
Die bisherige Satzung beinhaltet bereits die AusgliederungsMÖGLICHKEIT allerdings nur in eine Aktiengesellschaft. Wie @Mac41 bereits erläuterte hat diese Gesellschaftsform sicherlich auch Nachteile und die vorzeitige Festlegung in eine AG ist nicht zielführend. Deshalb wurde diese strikte Bindung an eine AG aufgeweicht und im Änderungsantrag generalisiert und in eine "Kapitalgesellschaft" geändert. Damit ist man in der Wahl der Gesellschaftsform frei, was einen wesentlichen Vorteil aus Sicht der Mitglieder des Satzungsausschuss darstellt.

Ein weiterer Punkt ist die bislang nicht klar definierte Regelung, was es zur Ausgliederung bedarf. Die heutige Satzung beinhaltet im Grunde bereits den Entschluss, dass ausgegliedert werden "kann". Zwar gibt es "Versprechen", dass auf alle Fälle noch einmal die Mitglieder gefragt werden, aber das ist lediglich ein "Lippenbekenntnis". Aus diesem Grund wird in dem Änderungsantrag dieser Mitgliederentscheid explizit gefordert.

Soweit dazu.

@Mac41
Charly hat schon richtig geantwortet. Es gab leider eine Abstimmungsniederlage bei dem Thema der Satzungsänderungen. Die Mehrheit des Ausschusses wollte unbedingt jetzt schon die "unstrittigen" Änderungen zur JHV vorstellen und durchbringen. Die Minderheit wollte eine außerordentliche aber wohl geplante und damit "kostenneutrale" Mitgliederversammlung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt Satzungsänderungen. Das Ziel hierfür war April/Mai kommenden Jahres, was meiner Ansicht nach ein realistischer Zeitplan war und nach wie vor ist.
Mir ist das zuviel Flickwerk was der Satzungsausschuss da am 6. Dezember vorstellt und verabschiedet haben möchte. Aber letztlich haben die Verfechter der aoMV-Philosophie keine Mehrheit gefunden und müssen sich damit abfinden wie die Mehrheit es möchte.

Zu Deiner Anmerkung des TOP 6. Dieser TOP ist notwendig, da es ansonsten keine Abwahl geben könnte, falls die Entlastung - aus welchen Gründen auch immer - versagt wird. Wenn der Tagesordnungspunkt fehlen würde, hätten wir ein Problem mit dem Beschluss der dann gefasst werden würde. Eines der "heißen Eisen" in Satzungen und Mitgliederversammlungen.



Beitragvon pfuideiwel » 13.11.2013, 10:27


Die Jahreshauptversammlung am 6. Dezember 2013 beginnt um 19:00 Uhr (Einlass: 17:30 Uhr) in der Fanhalle Nord des Fritz-Walter-Stadions. Der Verein weist darauf hin, dass die Versammlung über 24 Uhr hinaus andauern könnte.

Das muss nicht sein:

Art. 9 - Mitgliederversammlung
(5) ... Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung hat das Recht, in ihrem Verlaufe eine Vertagung noch nicht behandelter Tagesordnungspunkte zu beschließen unter genauer Angabe von Ort und Zeit der Fortsetzung der Mitgliederversammlung; in solchen Fällen bedarf es einer zusätzlichen Ladung nach Satz 1 oder 2 nicht.



Beitragvon JochenG » 13.11.2013, 11:00


pfuideiwel hat geschrieben:Das muss nicht sein:

Hierzu zwei Anmerkungen:
1. In Artikel 10 Abs. 1 heißt es:
(1) Die Jahreshauptversammlung (= ordentliche Mitgliederversammlung) findet jährlich in der Zeit zwischen dem 15.10. und 15.12. eines jeden Jahres statt.

Sollte eine Vertagung der nicht behandelten Punkte in Frage kommen, so wird es mit dem letztmöglichen Termin laut Satzung ein wenig eng. Da es das Zugeständnis an die Mitglieder gibt, eine JHV auf einen Freitag zu legen, wäre der nächste Freitag einer mit einem Heimspiel. Deshalb würde es nicht klappen. Somit wird das Zeitfenster für einen alternativen Termin knapp.

2. (und vermutlich ein wesentlicher)
Die Regelung mit der Vertagung ohne zusätzliche Einladung vertößt, nach Ansicht einiger Juristen, gegen geltendes Recht. Demnach könnten Beschlüsse, die während dieser vertagten JHV getroffen werden, angegriffen werden. Um das zu vermeiden wurde der genannte Abschnitt des Art. 9 Abs. 5 in dem neuen Satzungsentwurf gestrichen.



Beitragvon wkv » 13.11.2013, 11:28


Wenn ich ehrlich bin, liegt mir bei der JHV der Focus viel zu sehr auf der neuen Satzung als auf dringendere Themen.... mit fortlaufender Dauer der Veranstaltung werden die TOP doch eher, sagen wir, schnell durchgeprügelt....

Es gibt doch mit Sicherheit noch andere Tagesordnungspunkte, die ebenso wichtig wären und auch lange dauern.....



Beitragvon pfuideiwel » 13.11.2013, 13:12


Vielleicht kann mir jemand den Sinn erklären, eine Mitgliederversammlung (oberstes Vereinsorgan) nach fünf Stunden und nach Mitternacht (und für viele Teilnehmer nach einem Arbeitstag) über diese Themen diskutieren und beschließen zu lassen?

Auf den Trikots steht so etwas von "Respekt" ...

zu den Anmerkungen:
1.
Art. 10 ist mMn satzungskonform auszulegen, dass der Mitgliederversammlung ihr Recht auf Vertagung nicht entzogen werden darf.Die JHV findet im Zeitfenster statt. Die zeitliche Beschränkung gilt nicht für die Fortsetzung. Sonst könnte eine JHV am 15.12. nicht vertagt werden.
2.
Art.9 Abs.5 verbietet nicht, zu dem Fortsetzungstermin förmlich zu laden.



Beitragvon Der alter FCKler » 13.11.2013, 14:51


pfuideiwel hat geschrieben:Vielleicht kann mir jemand den Sinn erklären, eine Mitgliederversammlung (oberstes Vereinsorgan) nach fünf Stunden und nach Mitternacht (und für viele Teilnehmer nach einem Arbeitstag) über diese Themen diskutieren und beschließen zu lassen?

Ich pflichte dir bei.
Es soll Leute geben, die um diese Uhrzeit schon über "zwanzig Stunden auf dem Buckel haben" und auch noch drei, vier Stunden Heimfahrt vor sich haben. Vlt. müssen manche auch noch samstags arbeiten.

Das Chaos ist in Vorbereitung, ich begreife so was nicht - voll vorbei.

Stimmen wir um 24.00 Uhr darüber ab ob wir vertagen oder weiter machen? Wer weckt dann diejenige, die bereits eingepennt sind?
Ich habe im Museum bisher keine Megaphonanlage der Walter-Elf gesehen, ebenso keine von unseren Meisterschaften/Pokalsiegen 1951-1953-1990-1991-1996-1998!



Beitragvon Nummer10 » 13.11.2013, 18:43


JochenG hat geschrieben:@Nummer10
Thomas hat die richtige Antwort gegeben. Es ging um die Konkretisierung des Vereinswappens und die Aufnahme dieser Beschreibung in die Satzung. Dabei sind wir allerdings nicht so weit gegangen, dass wir die Farbe exakt vorgegeben haben (wie z.B. Nürnberg).


Prima, vielen Dank euch Beiden.



Beitragvon Betze8.1west » 14.11.2013, 12:57


Wenn ich mich recht erinnere wurde auf der MV eine AOMV zur Satzungsgebung angekündigt, wieso wird nun auf der regulären MV die neue Satzung bzw Teile der neuen Satzung vorgestellt und darüber abgestimmt?

Ich habe die Befürchtung das nicht über einzelne Punkte/Artikel der Satzung diskutiert/erklärt/abgestimmt werden soll sondern aus "Zeitgründen" die neue Satzung einfach "durchgewunken" werden soll.

Ich kann mir schon bildlich Vorstellen wie einer der Herren am Pult steht und verkündet, dass die Satzung nur so und nicht anders sein kann, das bei Änderungen oder Ablehnung einzelner Punkte die Satzung nicht mehr rechtskonform ist. Das man doch bitteschön, mit Blick auf die Uhrzeit, das ganze abkürzen könne und einfach die Änderungen am Stück beschliesst, schliesslich hätte ja jeder im Voraus an der Satzung mitarbeiten können und die MV nicht der geeinete Platz für Änderungen ist.

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los das wir mal wieder verarscht werden sollen.

Ich hoffe ich irre mich, wäre zu schön.
! Einmal FCK - immer FCK !



Beitragvon Mac41 » 14.11.2013, 14:05


Betze8.1west hat geschrieben:Ich kann mir schon bildlich Vorstellen wie einer der Herren am Pult steht und verkündet, dass die Satzung nur so und nicht anders sein kann, das bei Änderungen oder Ablehnung einzelner Punkte die Satzung nicht mehr rechtskonform ist


Ganz so schlimm wird es wohl nicht werden, aber eine Diskussion der Satzungsänderungen auf der MV mit Änderungen - on the fly - ist auch nicht wünschenswert.
Da sollte die MV ihre Souveränität zeigen und einfach die Punkte ablehnen und an den Ausschuss rückverweisen.

@Jochen
zu dem TOP 6:
Mir ist schon klar, das der auf die Tagesordnung schon rein vorsorglich gehört.
Wichtiger ist aber der Punkt Entlastung des Aufsichtrates - oder besser Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsräte, was auf Antrag aus der Sitzung heraus möglich ist.
Ich bin der Meinung, daß zumindest Teile des Aufsichtsrates wissentlich die Unwahrheit gesagt haben. Dazu bin ich der Meinung, daß es Vorkommnisse gab, die in der Summe eine gewisse Nicht-Fähigkeit, dieses Amt zu bekleiden, nahelegen.
Daran kann auch die sportliche Entwicklung der letzten 2 Monate nichts ändern - zumal die zu entlastende Periode von 07/12 bis 06/13 geht.
Hasta la Victoria - siempre!




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