Teufel82 hat geschrieben: 1. Toppi lehnt erst den AR Posten ab mit der Begründung was er denn da solle? Nun die Rolle rückwärts, warum?
(...)
@Geist & Mörserknecht
Gerade von euch hätte ich "bessere" Statements erwartet.
Oder spart Ihr sie euch nich auf bis Ihr das alles verarbeitet habt?
Hallo Teufel82, bei der rechtlichen Ausgestaltung einer solchen Konstellation kann ich auch nur auf die Spezis Rückkorb und Mörserknecht verweisen, und die haben ja gerade bei diesem Thema schon klasse Beiträge geliefert (s. u.).
Toppi ist jetzt wohl ein AR-Mitglied mit klaren Kompetenzen im operativen Bereich, steht also definitiv über dem Sportdirektor. Das war beim ersten Angebot noch nicht so klar (nur hier im Forum diskutiert, s. u.), jetzt muss man ihm dies aber wohl ausdrücklich zugesichert haben, sonst hätte er ja erneut abgelehnt.
Ich kopier mal die Kernsätze der Beiträge vom 23.10.07, auf die ich mich bezogen habe, hierher, ich denke da wird einiges klar:
Mörserknecht hat geschrieben:(...) Was seine Position als Aufsichtsratsmitglied anginge:
Die Satzung schließt lediglich aus, daß ein Aufsichtsratsmitglied gleichzeitig Vorstandsmitglied ist. Die Übertragung von Einzelbefugnissen auf ein Aufsichtsratsmitglied, etwa im sportlichen Bereich, ist möglich. Das geht aus §§ 111 Abs. 4, 114 Aktiengesetz hervor, das in diesem Fall auf den e.V. analog angewandt wird.
Würde doch passen, zumal Toppi als Aufsichtsratsmitglied Einsicht in Unterlagen hat, die er als normaler Angestellter im Sinne eines Sportdirektors nicht hätte.
Rückkorb hat geschrieben:(...) Man kann daher meines Erachtens den Aufsichtsrat mit operativen Kompetenzen ausstatten, die aber, und da wird es dann etwas kompliziert, der Vorstand gleichwohl mitzuverantworten hätte. Bei der Frage einer Spielerverpflichtung sehe ich die Frage aber weniger. Unterstellt, ich bin halbwegs richtig informiert, muss der Aufsichtsrat einer Verpflichtung eines Spielers vor dem Hintergrund der Kostenseite sowieso zustimmen. Ein Aufsichtsratsmitglied kann daher allenfalls theoretischen Schaden anrichten, wenn es sich um entsprechende Verfplichtungen bemüht. Prickelig wird es nur dann, wenn ein solches Aufsichtsratsmitglied und der - rechtlich verantwortliche - Vorstand zu einer Ansicht kollidieren. Dann wird sich sicher das Aufsichtsratsmitglied zunächst nicht durchsetzen können. Gleichwohl kann der Aufsichtsrat dem Vorstand dann aber dienstrechtlich Kompetenzen entziehen. Wenn sich das Vorstandsmitglied dies nicht gefallen lassen will, wird das eine Sache für die Gerichte. Gleichzeitig ist ein derartiger Kompetenzentzug wohl nur übergangsweise denkbar, da meines Erachtens der Vorstand, um seiner Verpflichtung der rechtlichen Vertretung nachkommen zu können, insoweit alsbald wieder installiert sein muss. Das erst mal aus der Hüfte geschossen.