Ich bin sicher du wirst alles nach bestem Wissen und Gewissen und im Sinne des FCK regeln.
Halt die Ohren steif und den Kopf kühl, dann wird das was.

Tipp: Lieber hier auf DBB das umfangreiche Interview lesen als nur die nebensatzlose Kurzberichterstattung der Bild.Günter68 hat geschrieben:Sollte es der Tatsache entsprechen, dass die Unstimmigkeiten im Aufsichtsrat auf die Trainerdiskussion zurückzuführen sind, ist der Rücktritt an Lächerlichkeit nicht zu überbieten!
Uuuuuuuund noch mal lesen bitte. Wenn du es dann immer noch nicht verstanden hast, dann ist dein Leseverständnis wirklich "unproffessionell"...Günter68 hat geschrieben:Ja stimmt, ich habe das Interview jetzt nochmal gelesen[...]
Was soll dann der Rücktritt vom Rücktritt, und dann das Gutachten und das von einem angeblich kompetenten Juristen [...]
Und wenn es dann immer noch nicht geklickt hat, dann NOCH mal lesen. Im Tread "Pfälzer Klüngel" gibt es dann den "Nachschlag". Der Rest folgt dann beim evtl. Abstieg.Porzellanteufel hat geschrieben:Uuuuuuuund noch mal lesen bitte. Wenn du es dann immer noch nicht verstanden hast, dann ist dein Leseverständnis wirklich "unproffessionell"...Günter68 hat geschrieben:Ja stimmt, ich habe das Interview jetzt nochmal gelesen[...]
Was soll dann der Rücktritt vom Rücktritt, und dann das Gutachten und das von einem angeblich kompetenten Juristen [...]
Der Betze brennt: In der folgenden Woche kam ein Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass Dein Rücktritt nicht mehr zurück genommen werden konnte. Hättest Du das als Jurist nicht wissen müssen? Kennst Du die Satzung nicht?Sester: Natürlich wusste ich um die juristische Hürde. Mit der Satzung hat das unmittelbar aber nichts zu tun. Unsere Satzung sagt nichts zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Amtsniederlegung. In diesem Fall gilt nach der Satzung ausdrücklich das Aktiengesetz. Dieses schweigt sich zu dieser Frage allerdings auch aus. Also gilt zunächst mal die allgemeine Regel des BGB, dass eine Willenserklärung wirksam wird, wenn sie dem anderen Teil zugeht. Meine Erklärung, dass ich das Amt niederlege, ist dem Verein zugegangen. Der Rücktritt war grundsätzlich wirksam und dann kommt die Satzung erst ins Spiel: Der erste Nachrücker tritt an meine Stelle. Vereinfacht zusammengefasst: Sage ich als Aufsichtsrat dem Vorstand ins Gesicht „das war´s, ich bin draußen“, dann ist in diesem Moment grundsätzlich die Rechtslage so, dass ich mein Amt verloren habe.Günter68 hat geschrieben: Was soll dann der Rücktritt vom Rücktritt, und dann das Gutachten und das von einem angeblich kompetenten Juristen und das ist für mich unproffessionell und anfängerhaft.
In meinen Augen hat Sester sein Amt nicht würdig ausgeübt hat und dabei bleibe ich!
Du kannst Deine Meinung gerne haben und da Du ausdrücklich ankündigst, dabei zu bleiben, bringen wohl auch keine Gegenargumente mehr etwas. Das Du aber Sachen verdrehst ("Seite 1 der Bild", als ob das bundesweit die Schlagzeile des Tages gewesen wäre) und es allgemein übertrieben darstellst, spricht aber nicht für Deine Argumentation.Günter68 hat geschrieben:Ich sage, dass war Scheiße, sorry! (...)
dass Dr.S dem FCK mit seinen Phrasen und seinem Auftritt auf Seite 1 der BILD geschadet hat