Anima hat geschrieben:Nur darf man an der Stelle eben nicht vergessen, dass es sich bei dem Vorfall wohl etwas anders zugetragen hat. Wenn die Staatsanwaltschaft gegen die 3 Jungs ermittelt, dann machen die das nicht aus Lust an der Freude.
Nein, die macht es weil Tatverdacht besteht und sie es tun muss.
Anima hat geschrieben:Die Sache herunter zu spielen empfinde ich persönlich als falsch. Man mag nur mal bedenken der Fahrer des Autos hätte keinen Blechschaden, sondern Personenschaden angerichtet. Ob nun eine weitere Person oder die drei Insassen dabei verletzt würden spielt an der Stelle keine Rolle, es wäre so oder so verheerend gewesen.
Ich spiele nichts herunter, ich sage nur das es eine Dummheit ist, besoffen zu fahren. Kriminell ist etwas anderes...
Klar kann da mehr passieren und natürlich kann es zu Personenschäden kommen.
Das kann es aber auch, wenn ich 5 km/h schneller fahre als erlaubt, beim Abbiegen mal nicht blinke, am Zebrastreifen nicht bremsbereit bin, beim dunkelsten aller Gelbtöne über die Ampel fahre etc.
Anima hat geschrieben:Auch die Fahrerflucht kann ich nicht nachvollziehen...klar da hatte jemand Angst seinen Führerschein zu verlieren. Alle 3 verdienen sicher genügend Geld, um den Schaden zu zahlen, also aus welchem Grund begeht man dann bitte Fahrerflucht? Einzig logisch isses nur, dass der Fahrer selbst unter Alkoholeinfluss stand, sonst würde man eine solche Situation nicht erzwingen wollen.
Hier weiß erstmal niemand, wie genau der Unfall nun aussah, in der AZ klingt es nach einem Unfall, den man bemerkt haben müsste, in der Bild dagegen nicht unbedingt.
So oder so ist es Fahrerflucht, klar.
Anima hat geschrieben:Für Fahrerflucht und Alkohol am Steuer gibt es aber keine Entschuldigungen.
Nein, die gibt es nicht.
Aber Abstufungen, zumindest im Hinblick auf die Fahrerflucht (s.o., Bermerkbarkeit des Unfalls).