betze-weck hat geschrieben:Und die Antwort war? Haftet die Person oder nicht?
Wie bei vielen juristischen Fragen lautet die Antwort:
Kommt drauf an.
Zuerst einmal bekommt der AR, in Sammel oder Einzelabstimmung, eine Entlastung von den Vereinsmitgliedern. Da die Sitzungsprotokolle nicht veröffentlicht werden, ist eine "Zuweisung" von Entscheidungen nicht so einfach möglich, also haben wir Sippenhaftung oder -Entlastung, auch bei Einzelmeinungen.
Sind die Leute entlastet (bisher wurde beim FCK immer entlastet), bleiben sie dennoch bei juristisch relevantem Fehlverhalten haftbar, dies muss allerdings gerichtlich aufgearbeitet werden.
Da unsere Satzung über Haftung von AR-Mitgliedern keine Angaben macht, ist (wie in der Satzung beschrieben) das passende im Aktienrecht zu suchen.
Von daher macht der Rücktritt von Emrich mit der Bemerkung, er könne Dinge nicht mehr mittragen, schon wieder Sinn, jetzt ist er draußen, muss aber auch entlastet werden, oder nicht.
Allerdings bis ein AR haftbar ist für "Fehlverhalten" das muss wirklich gravierend sein. Beim Mannesmann-Prozess wurde ja gezeigt, das auch Millionenvergütungen eigentlich nur Peanuts sind.