
Wow, imposant diese Titelstafette.Thomas hat geschrieben:.... so Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Rombach
Ohliger ist aus einem anderen Grund gegangen. Daher sind die beiden Vorgänge nicht vergleichbar.Rossobianco hat geschrieben:Ich zitiere mal den Kollege: "Ich sage nur, dass dies mit Ohliger schon der zweite ist, der für mich im Unfrieden mit Kuntz oder seiner Arbeitsweise geht."Anima hat geschrieben: Empfindest du seinen (Emrich) Schritt dann sinnvoll? Und die Handlungen von Kuntz und seinen Schergen verfolgst du dann eher mit Skepsis?
Ansonsten nochmals: Keine Wertung! Nur Faktum!
Ich bin ja mal gespannt, ob diese Aussage so auch morgen in der Printausgabe steht oder ob Gruber dem Konzok schon den passenden Text zugemailt hat...Steffbert hat geschrieben:Der Rheinpfalz gegenüber nennt Emrich einen weiteren gewichtigen Rücktrittsgrund:
Außerdem sieht er [Emrich] den Aufsichtsrat des FCK mehr und mehr als Organ, das Vorstandsbeschlüsse nur noch „abnickt“. Diesen Weg mag Emrich nicht mehr mitgehen.
http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/c ... 4588510145
Weil er tut so eine bescheidene Person sein tun, die das net wollen tut, dass sie ins Rampengelicht gerückt werden tut.Westkurvenveteran hat geschrieben: Bis dato hat Ohiger sich nicht persönlich verabschieden lassen.
Titel gehören zum Namen. Typisch Deutsch, hier drauf unterschwellig sarkastisch zu reagieren.JochenG hat geschrieben:Wow, imposant diese Titelstafette.Thomas hat geschrieben:.... so Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Rombach
Ja, war unpräzise formuliert.JochenG hat geschrieben:Er wurde nicht direkt gewählt. Er wurde vom Aufsichtsrat mit 2/3 Mehrheit gem. Artikel 16 c "berufen" und von uns Mitgliedern bestätigt (aufgrund eines Formfehlers sogar zwei Mal). Wenn er jedoch einen Interessenkonflikt sieht, dann sollte er natürlich umgehend von seiner Funktion zurücktreten.Demir_Hotic_Fußballgott hat geschrieben:Emrichs Aufgabe wäre es genau jetzt im AR zu bleiben, deswegen wurde er bestellt und gewählt.
Fragt sich nur, worin der Interessenkonflikt besteht/bestand.
Typisch deutsch, euer kindisches Verhalten.Westkurvenveteran hat geschrieben:Typisch deutsch ist es, etwas typisch deutsch zu finden, und das in einem negativen Unterton.
Dann lass das "deutsch" weg.Westkurvenveteran hat geschrieben:Typisch deutsch ist es, etwas typisch deutsch zu finden, und das in einem negativen Unterton.
Typisch WKV, dir jetzt in den Arsch treten zu wollen, Eulenspiegel....Peter Gedöns hat geschrieben:Typisch deutsch, euer kindisches Verhalten.Westkurvenveteran hat geschrieben:Typisch deutsch ist es, etwas typisch deutsch zu finden, und das in einem negativen Unterton.
Nun ja, es fällt schon auf, wenn die eigene Webseite das Dr. h.c. bislang noch nicht erwähnte, dass es nun in der PM auftaucht.Paul hat geschrieben:Titel gehören zum Namen. Typisch Deutsch, hier drauf unterschwellig sarkastisch zu reagieren.JochenG hat geschrieben: Wow, imposant diese Titelstafette.
...und Antwort.Westkurvenveteran hat geschrieben:Denkt bitte noch einmal drüber nach, wer übrig bleibt, wenn die gehen, die auch mal kritisch hinterfragen.
Manni_in_Rot hat geschrieben:Viel zu viel paranoides Gedankengut hier......sollte doch eigentlich eine mehr oder weniger "positive" Nachricht sein.Arbeit ist getan,jetzt Feierabend.....
Um das zu widerlegen:Paul hat geschrieben:Titel gehören zum Namen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/DoktorWikipedia hat geschrieben: ...
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist der Doktorgrad kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der „Doktor“ ist ein akademischer Grad, kein „Titel“). Dies wird auch vom verwaltungsrechtlichen Schrifttum so gesehen. Unklar ist in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum.[11] Allerdings wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt und nur vereinzelt die Auffassung vertreten, dass „akademische Titel“ zum Namen gehörten oder Namensattribute seien. Da der „Doktor“ also nach Meinung der meisten Juristen kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) auch nicht abgeleitet werden, dass die Nennung des „vollen Namens“ auch die Nennung des „Doktors“ umfassen müsse.
...
Ja, so sollte es wohl ankommen. Vieleicht klappts ja beim nächsten Mal.Manni_in_Rot hat geschrieben:Viel zu viel paranoides Gedankengut hier......sollte doch eigentlich eine mehr oder weniger "positive" Nachricht sein.Arbeit ist getan,jetzt Feierabend.....
Ja, wenn das die Antwort ist......ja dann......Peter Gedöns hat geschrieben:Frage......und Antwort.Westkurvenveteran hat geschrieben:Denkt bitte noch einmal drüber nach, wer übrig bleibt, wenn die gehen, die auch mal kritisch hinterfragen.
Manni_in_Rot hat geschrieben:Viel zu viel paranoides Gedankengut hier......sollte doch eigentlich eine mehr oder weniger "positive" Nachricht sein.Arbeit ist getan,jetzt Feierabend.....