
Wobei man einiges bedenken muss:Betzeinvestor hat geschrieben:So faul ist dieser Kompromiss nicht.
Mit 100.000 EUR kann die TSG in ihrer maroden Barbarossahalle verdammt viel anfangen. Man kann nicht dem einen Verein 1,4 Mio. EUR erlassen und alle anderen leer ausgehen lassen.
Ja,das wäre mal am besten.mxhfckbetze hat geschrieben:
Am besten wär es, wenn unsere Juristen nachweisen könnten, dass der Mietvertrag null und nichtig ist.
Nur mal so am Rande: wenn man einen Mietvertrag kündigt, muss man nach Ablauf des Mietvertrages aus dem Gebäude raus. Der FCK kann doch nicht einfach (wenn das möglich ist) ohne Alternative den Vertrag kündigen. Ich glaube nicht, dass Kuntz als Totengräber des FCK in die Geschichte eingehen möchte. Warum sollte der Vertrag nichtig sein? Ich denke nicht, dass die damaligen Bauherren- und Träger sich so ein Ei ins Nest legen würden.flammendes Inferno hat geschrieben:Ja,das wäre mal am besten.mxhfckbetze hat geschrieben:
Am besten wär es, wenn unsere Juristen nachweisen könnten, dass der Mietvertrag null und nichtig ist.
Irgendein raffinierter Winkeladvokat wird schon(vielleicht) etwas finden,da viele unfähige(Jäggi,die Stadt,etc) Leute mitwirkten an diesem Vertrag.
Darf ein Fan auch so einen Miet-Knebel-Vertrag lesen?
Aber wenn der Vertrag nichtig wäre,müsste doch alles rückgängig gemacht werden,also die Kaufsummen rückerstattet werden ?
Wenn er kündbar wäre,welche Kündigungsfristen wären einzuhalten?
Weiß jemand was?(bitte keine Vermutungen)
Da wir ein e.V. sind muss der Mietvertrag für jedes Mitglied zur Einsichtnahme ausliegen. Jedenfalls zur Mitgliederversammlung im Dezember muss das der Fall sein.flammendes Inferno hat geschrieben: Darf ein Fan auch so einen Miet-Knebel-Vertrag lesen?
flammendes Inferno hat geschrieben:@WKA
Ich würde erstmal den Vertrag prüfen,ob solche Möglichkeiten vorliegen.
Dann wäre man in wesentlich besserer Verhandlungsposition.
Unmöglich ist sowas nicht,das unzulässige Klauseln in so einem Vertrag vorhanden sind.Ist ja kein handelsüblicher Wohnungsmietvertrag.
Wäre es ein solcher,wäre er wahrscheinlich ungültig
Zu deinem Beispiel :Wenn ich eine Wohnung mit total überzogener Miete hätte ,würde ich sie schnell kündigen .
So wie es momentan ist,kann es schlecht bleiben.
Die konkreten Zahlen der künftigen Belastungen kannst du im Thead nachlesen.
Das ist mir schon klar. Das mit der Wohnung war ja nur ein Beispiel.flammendes Inferno hat geschrieben:@WKA
Ich würde erstmal den Vertrag prüfen,ob solche Möglichkeiten vorliegen.
Dann wäre man in wesentlich besserer Verhandlungsposition.
Unmöglich ist sowas nicht,das unzulässige Klauseln in so einem Vertrag vorhanden sind.Ist ja kein handelsüblicher Wohnungsmietvertrag.
Wäre es ein solcher,wäre er wahrscheinlich ungültig
So wie es momentan ist,kann es schlecht bleiben.
Die konkreten Zahlen der künftigen Belastungen kannst du im Thead nachlesen.