Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.

Beitragvon Gerrit1993 » 04.09.2020, 14:01


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Zukunft des FCK sichern: Infos zur Betze-Anleihe

Bereits am 3. August 2020 informierte der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V., dass derzeit intensive Verhandlungen mit allen Gläubigern des 1. FC Kaiserslautern e.V. geführt werden.

Hintergrund ist der Insolvenzantrag der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, auf die im Jahr 2018 der Geschäftsbetrieb des Profifußballs ausgelagert wurde. Infolge der Ausgliederung besteht eine gesetzliche Nachhaftung des Vereins für die seinerzeit begründeten Verbindlichkeiten des ausgelagerten Fußballbetriebs. Im Zuge des nun am 1. September 2020 eröffneten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung soll die Fußball-Gesellschaft entschuldet und für die Zukunft wirtschaftlich stabilisiert werden. Im Rahmen des beabsichtigten Insolvenzplans haben die Gläubiger der Fußballgesellschaft mit Forderungsausfällen zu rechnen und könnten versuchen, sich bei dem Verein schadlos zu halten. Um den Verein für die Zukunft von diesen Altlasten zu befreien, führt der Vorstand des e.V. seit Wochen intensive Verhandlungen mit den Gläubigern der Fußballgesellschaft, die sich auf einem sehr guten Weg befinden.

An allererster Stelle steht für den Vorstand dabei das Wohl und die wirtschaftliche Gesundung des Vereins - und damit auch die Sicherung der durch die Mitglieder und Fans gezeichneten Betze Anleihe II.

Mit einem Teil der Gläubiger der Fußball-Gesellschaft konnte sich der Verein dahingehend auf Bedingungen einigen, unter denen diese auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten würden. Der Vorstand des e.V. möchte sich auf diesem Wege bei den Gläubigern für das Verständnis und ihre Bereitschaft bedanken, an einer konstruktiven Lösung zur Zukunftssicherung des Vereins mitzuwirken. Um für die abschließenden Verhandlungen die bestmöglichste Verhandlungsposition des Vereins zu sichern, bittet der Vorstand des Vereins auch nun auch die Vereinsgläubiger um deren Mithilfe und Unterstützung. So bittet der Verein die Zeichner der Betze Anleihe II um eine Stundung der in diesem und nächsten Jahr fälligen Zinsen bis zum Ende der Laufzeit im August 2022.

Die 2019 aufgelegte Betze-Anleihe II (Gesamtvolumen ca. 1,9 Millionen Euro) war ein wesentlicher Bestandteil des Lizenzierungsverfahrens des 1. FC Kaiserslautern im Jahre 2019 - und der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern erkennt in den Zeichnern der Anleihe wichtige Unterstützer des 1. FCK – seine Fans und Mitglieder. Der Vorstand möchte daher ausdrücklich betonen, dass für ihn der Schutz der Werthaltigkeit der Anleihe an oberster Stelle steht. Eine Minderung oder gar der Verlust der aus der Betze-Anleihe II bestehenden Forderungen der Zeichner versucht der Vorstand des FCK e.V. – trotz der wirtschaftlich angespannten Situation – ebenso wie eine Insolvenz, mit allen Mitteln zu vermeiden.

Ziel des Vorstandes ist es, die Betze-Anleihe II nebst vollem Zinsbetrag zum Tag der Endfälligkeit am 1. August 2022 vollständig an alle Zeichner zurückzuzahlen. Zusätzlich soll Herr Dr. Martin Sester, ehemaliges Aufsichtsratsmitglied des 1. FCK, als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden, um ihre Interessen in der laufenden Sanierung zu vertreten.

Um diese Stundung zu erwirken, bittet der Vorstand die Anleihezeichner zu einer Stimmabgabe gemäß § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG). Die entsprechende Aufforderung hierzu wurde am 3. September 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann unter https://betze-anleihe.de/de/eingesehen werden. Auf dieser Internetseite sind auch die entsprechenden Formulare für die Stimmabgabe hinterlegt und können abgerufen werden (Download).

Der Vorstand bittet die Anleihezeichner darum, dass sie möglichst zahlreich an der Abstimmung teilnehmen und der Stundung zustimmen. Damit dieser für die Zukunftssicherung des Vereins sehr wichtige Baustein umgesetzt werden kann, müssen an der Abstimmung mindestens so viele Anleihezeichner teilnehmen, dass die Hälfte des Anleihekapitals vertreten ist. Die Stundung muss mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden.

Seitens der Anleihezeichner an den Vorstand bestehende Rückfragen können unter der Mailadresse betzeanleihe@fck.de gerne übersandt werden. Der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. bittet alle Anleihezeichner für Verständnis und Unterstützung. Die Stundung sichert letztendlich im Wesentlichen die Anleihezeichner durch Stärkung der aktuell stark strapazierten wirtschaftlichen Situation des 1. FC Kaiserslautern e.V.

Quelle: Pressemeldung FCK

Weitere Links zum Thema:

- Vorstand bittet um Stundung der Anleihe-Zinsen (fck.de, 05.08.2020)


Ergänzung, 14.09.2020:

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Die Vorstandsmitglieder des 1. FC Kaiserslautern e.V.; Foto: FCK

Vorstand informiert zur Stundung der Anleihe-Zinsen

Der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. bittet die Zeichner der Betze-Anleihe II um eine Stundung der Zinsen bis zum Ende der Laufzeit im August 2022. Da das Verfahren relativ kompliziert ist, geht der FCK-Vorstand nochmal auf einige Fragen näher ein.

Aufgrund des Insolvenzverfahrens der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, auf die im Jahr 2018 der Geschäftsbetrieb des Profifußballs ausgelagert wurde, haftet der 1. FC Kaiserslautern e.V. derzeit gegenüber unterschiedlichen Gläubigern der Kapitalgesellschaft. Hintergrund ist eine gesetzlich vorgeschriebene Nachhaftung des Vereins für die seinerzeit begründeten Verbindlichkeiten des ausgelagerten Fußballbetriebs.

Um den Verein für die Zukunft von dieser Nachhaftung zu befreien, führen wir als Vorstand des e.V. seit Wochen intensive Verhandlungen mit den Gläubigern der Fußballgesellschaft, die sich auf einem sehr guten Weg befinden. An allererster Stelle steht hierbei das Wohl und die wirtschaftliche Gesundung des Vereins - und damit auch die Sicherung der durch die Mitglieder und Fans gezeichneten Betze Anleihe II.

Mit einem Teil der Gläubiger der Fußball-Gesellschaft konnten wir uns dahingehend auf Bedingungen einigen, unter denen diese auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten würden. Um für die abschließenden Verhandlungen die bestmögliche Verhandlungsposition für den Verein zu sichern, bitten wir nun auch die Vereinsgläubiger um deren Mithilfe und Unterstützung und dadurch um Stundung der Anleihe-Zinsen bis zum Ende der Laufzeit im August 2022 aktiv zustimmen.

Da das Verfahren zur Stundung zugegeben relativ kompliziert gestaltet ist, gehen wir hier auf uns bereits erreichte Fragen ein:

Wie läuft die Versammlung ab?

Die Versammlung kann leider nicht in Anwesenheit erfolgen. Von daher haben wir eine Versammlung ohne Anwesenheit einberufen (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 03.09.2020 und vereinseigene Medien am 04.09.2020). Wichtig ist Folgendes zu beachten: Auch wenn keine persönliche Anwesenheit besteht, muss trotzdem die Abstimmung innerhalb des festgelegten Zeitraums erfolgen. Außerhalb des Zeitraumes abgegebene Stimmen sind unwirksam.

Wie kann abgestimmt werden? Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Abstimmung muss exakt in dem Zeitraum 22.09.2020 ab 08:30 Uhr bis 25.09.2020 um 17:30 Uhr beim Abstimmungsleiter eingehen. Abstimmungsleiter ist Herr Notar Ingo Oltmanns in Kaiserslautern. Die Abstimmung kann per Post, Mail, Fax oder Bote abgegeben werden (Kontaktdaten des Notars: Notare Karl Felix Dietrich Ingo Oltmanns, Stiftsplatz 6-7, 67655 Kaiserslautern, Telefax: +49 (0)631 36216-19, E-Mail: abstimmungsleiter@notare-dietrich-oltmanns.de).

Für die Abstimmung haben wir Ihnen ein Formular erstellt und auf www.betze-anleihe.de zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich zur Abstimmung ist ein Sperrvermerk Ihrer Depot-Bank erforderlich. Dieser Sperrvermerk ist sehr wichtig (siehe nächste Frage).

Kann auf den Sperrvermerk verzichtet werden? Warum braucht man dieses umständlich zu beschaffende Dokument?

Leider können wir auf den Sperrvermerk nicht verzichten: Der Verein ist gesetzlich verpflichtet, im Interesse einer ordnungsgemäßen Abstimmung sicherzustellen, dass sich an der Abstimmung nur die tatsächlichen Zeichner der Anleihe und keine anderen Personen beteiligen können. Da dem Verein die Namen der Zeichner nicht bekannt sind, können der Verein und der Notar die Inhaberschaft an der Anleihe nur durch den erbetenen Sperrvermerk überprüfen.

Ich bin in Urlaub bzw. verhindert. Kann ich die Unterlagen schon heute übersenden?

Damit Ihre Stimme gezählt werden kann, muss ihre Stimmabgabe leider zwingend innerhalb des Abstimmungszeitraums beim Notar eingehen.

Wenn Sie während des Abstimmungszeitraums in Urlaub sind, können Sie die Stimmabgabe mit dem Sperrvermerk auch per E-Mail aus dem Urlaub schicken. Sie können für die Stimmabgabe auch einen Vertreter bevollmächtigen, der für Sie abstimmt und die Stimmabgabe mit dem Sperrvermerk an den Notar übermittelt.

Um einen Vertreter zu bevollmächtigen, können Sie das Vollmachtsformular auf www.betze-anleihe.de verwenden. Die Bevollmächtigung muss gegenüber dem Notar durch Übersendung der Vollmachtserklärung nachgewiesen werden.

Bekomme ich nochmal persönliche Post wegen dem Verfahren?

Leider nein. Da uns die Anleihezeichner nicht namentlich bekannt sind (die Daten wurden uns auf Anfrage wegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht ausgehändigt), können wir leider nicht persönlich anschreiben. Wir sind deshalb auf die Veröffentlichungen und Ihre Mithilfe angewiesen!

Wir bitten Euch Anleihezeichner darum, möglichst zahlreich an der Abstimmung teilzunehmen und der Stundung zuzustimmen. Uns ist bewusst, dass das Verfahren für jeden Anleihezeichner aufwändig ist, was wir bedauern. Umso wichtiger sind jedoch Ihre aktive Mitarbeit und Hilfe.

Damit dieser für die Zukunftssicherung des Vereins sehr wichtige Baustein umgesetzt werden kann, müssen mindestens so viele Anleihezeichner an der Abstimmung teilnehmen, dass die Hälfte des Anleihekapitals vertreten ist. Die Stundung muss mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. Ansonsten wird unser Anliegen nicht akzeptiert.

An den Vorstand bestehende Rückfragen können unter der Mailadresse betzeanleihe@fck.de gerne übersandt werden.

Alle wichtigen Unterlagen (Einberufung/Aufforderung zur Stimmabgabe, Formular für den Sperrvermerk, Formular für die Abstimmung, Formular für eine evtl. erforderliche Vollmacht) sind hinterlegt auf der Internetseite http://www.betze-anleihe.de

Liebe Mitglieder, liebe Anleihezeichner, wir bedanken uns sehr für Euer Verständnis und Eure Unterstützung für den 1. FC Kaiserslautern bei diesem komplizierten, aber immens wichtigen Vorgang.

Der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V.

Quelle: fck.de


Ergänzung, 06.10.2020:

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Keine Mehrheit für Stundung der Anleihe-Zinsen

Über den Zeitraum vom 22. September 2020 bis 25. September 2020 hatte der 1. FC Kaiserslautern e.V. die Zeichner der Betze-Anleihe II zu einer Gläubigerversammlung ohne Anwesenheit eingeladen.

Im Rahmen der Versammlung hatte der Verein die Zeichner u.a. um Stundung der Zinsen der Anleihe gebeten. Damit ein wirksamer Beschluss überhaupt erreicht werden konnte, bedurfte es aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Teilnahme von mindestens 50% des Kapitals der Betze-Anleihe.

"Das Verfahren, welches sich nach den Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetztes richtet, gestaltete sich von Beginn an aufwändig und kompliziert. Der Vereinsvorstand informierte bestmöglichst über verschiedene Kanäle, um die Mithilfe der Zeichner zu erreichen. Insbesondere erreichten uns eine Vielzahl an Rückfragen per Mail und Telefon", schildert Vorstandsmitglied Tobias Frey den Arbeitsprozess in diesem Verfahren.

Der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. informiert nun, dass die benötigte 50%-Quote mit den erreichten 39,246989 % knapp verfehlt wurde. Aus diesem Grund konnten die erbetenen Zustimmungen, insbesondere zur Stundung der Zinsen, leider nicht erreicht werden.

Gleichzeitig erkennt der 1. FC Kaiserslautern e.V. - trotz nicht erreichen der Quote - eine große Zustimmung seiner Fans und Anleihe-Zeichner: Von den abgegebenen Stimmen wurde eine überwältigende Zustimmung zur Stundung erklärt: So haben 94,31% der abstimmenden Zeichner einer Stundung zugestimmt und damit einmal mehr ihre Treue und Unterstützung für unseren 1. FC Kaiserslautern unter Beweis gestellt.

Der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. bedauert das knappe Scheitern der Abstimmung, welches sicherlich auf den komplizierten Ablauf und sehr formalen Prozess zurück zu führen ist.

"Ausdrücklich hervorzuheben aber - und dadurch sehen wir uns in unserer Einschätzung bestärkt - ist die überwältigende Zustimmung von fast 95% der abgegebenen Stimmen. Der 1. FC Kaiserslautern e.V kann sich daher bei diesen Anleihezeichnern für ihr dadurch zum Ausdruck gebrachte Unterstützung, ihr Verständnis und Ihren Zuspruch nur bedanken. Die Kommunikation mit den Zeichnern war - ausnahmslos - positiv", betont der Vorstandsvorsitzende des 1. FC Kaiserslautern e.V., Wolfgang Erfurt.

Der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. informiert weiter, dass die fälligen Zinsen der Anleihe nach Vorlage des offiziellen Abstimmungsergebnisses selbstverständlich umgehend ausgezahlt wurden.

Quelle: fck.de



Beitragvon Lautern0906 » 04.09.2020, 16:21


In der Pressemitteilung ist ja überwiegend von der Betze-Anleihe II die Rede.

Habe heute selbst auch Post vom Insolvenzverwalter der KGaA bekommen.
Darin geht es aber um die Betze-Anleihe 2013, die der e. V. ausgegeben hat.

Kann man eine Schuldverschreibung einfach auf die KGaA übertragen?
Meiner Meinung nach müsste der Verein doch weiterhin dafür haften, oder etwa nicht?

Vielleicht kann mir ja auch jemand sagen, wem denn das Gelände Fröhnerhof gehört, der KGaA oder dem e.V.? Denn das war ja die ursprüngliche Werbung für die Betze-Anleihe 2013.



Beitragvon Copa » 04.09.2020, 18:27


Ich weiß dass es zwei Paar Schuhe sind, aber ich finde es trotzdem Schade dass hier zwischen den Fans, die die Betze-Anleihe II gezeichnet haben und denen die bei Kapilendo Geld zur Verfügung gestellt haben, unterschieden wird...
“AC/DC sind wie die Beatles: Erst Rock, dann Balladen, dann Pop und dann wieder Rock - nur lassen WIR den Kack dazwischen weg!”



Beitragvon weißherbschtschorle » 04.09.2020, 23:03


Lautern0906 hat geschrieben:In der Pressemitteilung ist ja überwiegend von der Betze-Anleihe II die Rede.

Habe heute selbst auch Post vom Insolvenzverwalter der KGaA bekommen.
Darin geht es aber um die Betze-Anleihe 2013, die der e. V. ausgegeben hat.

Kann man eine Schuldverschreibung einfach auf die KGaA übertragen?
Meiner Meinung nach müsste der Verein doch weiterhin dafür haften, oder etwa nicht?

Vielleicht kann mir ja auch jemand sagen, wem denn das Gelände Fröhnerhof gehört, der KGaA oder dem e.V.? Denn das war ja die ursprüngliche Werbung für die Betze-Anleihe 2013.


Hammer Info.
Bin gespannt,was noch so alles auf den Tisch kommt.
Schorle,schon Goethe wußte warum:
Wasser allein macht stumm,das zeigen im Bach die Fische.
Wein allein macht dumm,siehe die Herren am Tische.
Da ich will keins von beiden sein,trink ich Wasser gemischt mit Wein. :teufel2:



Beitragvon Lonly Devil » 05.09.2020, 00:42


Lautern0906 hat geschrieben:Vielleicht kann mir ja auch jemand sagen, wem denn das Gelände Fröhnerhof gehört, der KGaA oder dem e.V.? Denn das war ja die ursprüngliche Werbung für die Betze-Anleihe 2013.

2013 gab es die KGaA noch nicht. :wink: Wenn, dann wurde der Fröhnerhof im Zuge der Ausgliederung verschoben.
https://www.youtube.com/watch?v=48grx-7 ... H-y_g9MkxO
Zitat: "Willst Du Unkraut dauerhaft vermeiden, musst Du die Wurzel ausreißen."
Gott mag gewisse Machenschaften eventuell vergeben, ICH NICHT!



Beitragvon Zoua » 05.09.2020, 08:03


Habe die Anleihe gezeichnet und bin auch gerne bereit die Zinsen zu stunden. Mir ist zwar auch nicht ganz klar, warum nun ausgerechnet die Stundung der Zinsen so ein wichtiger Baustein für die Sanierung des e.V. sein soll, zumal es sich ja nur um eine Stundung handelt. Aber ich möchte helfen, dass die teilweise Entschuldung funktioniert. Allerdings kann ich allein aus den Dokumenten, die sich auf der Webseite befinden, nicht klar ersehen, was ich nun alles zurückschicken muss. Es befindet sich dort einmal eine Vollmacht mit Gläubigerversammlung und eine ohne. Wen soll ich bevollmächtigen? Den e.V.? Kann einer weiterhelfen?



Beitragvon Moselteufel17 » 05.09.2020, 09:27


Das ist alles in der letzten Datei auf der Homepage erklärt.

Die Formulare Sperrvermerk und und Abstimmung ohne Versammlung sind für dich relevant.

Den Sperrvermerk muss man sich vorher von seiner Bank ausstellen lassen.
( vermutlich wird das einige davon abhalten den Aufwand zu betreiben, insbesondre welche nur kleines Geld investiert haben )

Beide Formulare Sperrvermerk und Abstimmung ohne Vollversammlung müssen dann zusammen eingereicht werden.



Beitragvon RamsteinerTeufel » 05.09.2020, 11:18


Moselteufel17 hat geschrieben:Das ist alles in der letzten Datei auf der Homepage erklärt.

Die Formulare Sperrvermerk und und Abstimmung ohne Versammlung sind für dich relevant.

Den Sperrvermerk muss man sich vorher von seiner Bank ausstellen lassen.
( vermutlich wird das einige davon abhalten den Aufwand zu betreiben, insbesondre welche nur kleines Geld investiert haben )

Beide Formulare Sperrvermerk und Abstimmung ohne Vollversammlung müssen dann zusammen eingereicht werden.


Muss man den wirklich so einen Aufwand betreiben und sich sogar noch diesen angesprochenen Sperrvermerk von seiner Bank bescheinigen lassen? Kann ich nicht auf die paar Hundert Euro die ich damals gezeichnet habe einfach verzichten? Quasi als Spende für den Verein oder die Jugendabteilung? Wenn ja, was müsste ich dafür denn für Dokumente einreichen? Oder wird das dann noch komplizierter?



Beitragvon Moselteufel17 » 05.09.2020, 12:40


Hmm heute nochmals Post vom Insolvenzverwalter erhalten. In Ihrem ersten Schreiben hatte man eine falsche Rücksendeanschrift angegeben.

Hoffentlich haben die dies nicht bei allen Gläubigern falsch gemacht.



Beitragvon kk » 05.09.2020, 13:04


Hier wäre mal ein ganz herzliches Dankeschön bei Dr. Sester aka Mörserknecht angebracht. Dass er sich diese Rolle aufbürdet, sagt alles über ihn aus.



Beitragvon Zoua » 05.09.2020, 15:27


Moselteufel17 hat geschrieben:Das ist alles in der letzten Datei auf der Homepage erklärt.


Danke Moselteufel17 für die Antwort. Das ist natürlich ein nicht unerheblicher Aufwand für die 1.000 € gezeichnetes Kapital. Werde mal bei der Bank nachfragen, ob Sie mir das unproblematisch bescheinigen. Habe mein Depot bei einer Online-Bank. Offensichtlich ist es aber dem e.V. wichtig, dass er die Stundung durchbekommt. Und da es auf Mehrheiten nach dem gezeichnetem Kapital ankommt, dürfen sich nicht zu viele Kleinanleger von dem Aufwand abschrecken lassen.



Beitragvon Betzi39 » 06.09.2020, 16:06


In der Betze-Anleihe II wurden insgesamt ca. 1,9 Mio € gezeichnet, die jährlichen Zinsen daraus machen ca. 95.000 € aus (5 %). Und dafür betreibt man diesen Aufwand, dass die Zeichner das Formular ausfüllen,ihre Wertpapiere bei der Depotbank sperren lassen müssen und die Sperrung bestätigen müssen.

Ich befürchte, es wird nicht die erforderliche Mehrheit des Anleihekapitals diesen Aufwand betreiben, der für das Beschliessen der Stundung erforderlich ist.
Zuletzt geändert von Betzi39 am 06.09.2020, 19:56, insgesamt 1-mal geändert.



Beitragvon Copa » 06.09.2020, 17:30


Betzi39 hat geschrieben:In der Betze-Anleihe II wurden insgesamt ca. 1,9 Mio € gezeichnet, die jährlichen Zinsen daraus machen ca. 95.000 € aus (5 %). Und dafür betreibt man diesen Aufwand, dass die Zeichner das Formular ausfüllen,ihre Wertpapiere bei der Depotbank sperren lassen müssen und die Sperrung bestätigen müssen.

Ich befürchte, es wird nicht die erforderliche Mehrheit des Anleihekapitals dieses Aufwand betreiben, der für das Beschliessen der Stundung erforderlich ist.

Es stehen aber noch Zinsen für zwei Jahre aus. Dann sind wir schon bei knapp 200000 Euro. Für einen Drittligisten gar nicht so wenig.
“AC/DC sind wie die Beatles: Erst Rock, dann Balladen, dann Pop und dann wieder Rock - nur lassen WIR den Kack dazwischen weg!”



Beitragvon Doppelsechs » 06.09.2020, 18:20


Durch Transfererlöse (Grill 2,0 Pick u Kühli zus min 1,5 Thiele ca 0,2 und Koch 0,13 Mios) wurden knappe 4 Millionen eingenommen, die Neuen waren ablösefrei, wie man schrieb. Und da ist es gerade mal egal, ob die Transfererlöse zur KaGa und die Zinszahlung zum eV gehört, das Geld muss einfach da sein und ist da. Alles zusammen ist der FCK ! Und da darf es auch kein Veto geben der Investoren oder sonstwem, der Wert, der noch da ist, machen mitunter diejenigen aus, denen das versprochen wurde, es ghört den treuesten, auf die sich der FCK immer verlassen konnte. Von daher ist diese Vorgehensweise irgendwie lächerlich



Beitragvon Carsten2707 » 07.09.2020, 09:22


Moselteufel17 hat geschrieben:Hmm heute nochmals Post vom Insolvenzverwalter erhalten. In Ihrem ersten Schreiben hatte man eine falsche Rücksendeanschrift angegeben.

Hoffentlich haben die dies nicht bei allen Gläubigern falsch gemacht.


Ich hoffe ja auch nicht, fürchte aber, dass es doch sehr viele Gläubiger sind. Bei mir stehen Forderungen aus Eintrittskarten offen, bei dennen Spiele Pademie-bedingt ohne Zuschauer stattfanden. Der Bereich der Eintrittskarten mit den Forderungen im meist zweistelligen Bereich ist also mit im Boot.
Eine Erste Bundesliga ohne den 1. FC Kaiserslautern ist möglich aber sinnlos. - frei nach Loriot



Beitragvon Gerrit1993 » 10.09.2020, 15:03


Der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. hat heute im regelmäßig erscheinenden Mitglieder-Newsletter häufig gestellte Fragen und Antworten zur Stundung der Betze Anleihe II veröffentlicht. Wir posten sie hier nochmal für Euch zur besseren Übersicht:

Vorstand bittet Zeichner der Betze Anleihe II um Stundung

Aufgrund des Insolvenzverfahrens der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, auf die im Jahr 2018 der Geschäftsbetrieb des Profifußballs ausgelagert wurde, haftet der 1. FC Kaiserslautern e.V. derzeit gegenüber unterschiedlichen Gläubigern der Kapitalgesellschaft. Hintergrund ist eine gesetzlich vorgeschriebene Nachhaftung des Vereins für die seinerzeit begründeten Verbindlichkeiten des ausgelagerten Fußballbetriebs.

Um den Verein für die Zukunft von dieser Nachhaftung zu befreien, führen wir als Vorstand des e.V. seit Wochen intensive Verhandlungen mit den Gläubigern der Fußballgesellschaft, die sich auf einem sehr guten Weg befinden. An allererster Stelle steht hierbei das Wohl und die wirtschaftliche Gesundung des Vereins – und damit auch die Sicherung der durch die Mitglieder und Fans gezeichneten Betze Anleihe II.

Mit einem Teil der Gläubiger der Fußball-Gesellschaft konnten wir uns dahingehend auf Bedingungen einigen, unter denen diese auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten würden. Um für die abschließenden Verhandlungen die bestmöglichste Verhandlungsposition für den Verein zu sichern, bitten wir nun auch die Vereinsgläubiger um deren Mithilfe und Unterstützung und dadurch um Stundung der Anleihe-Zinsen bis zum Ende der Laufzeit im August 2022 aktiv zustimmen.

Da das Verfahren zur Stundung zugegeben relativ kompliziert gestaltet ist, gehen wir hier auf uns bereits erreichte Fragen ein:

Wie läuft die Versammlung ab?

Die Versammlung kann leider nicht in Anwesenheit erfolgen. Von daher haben wir eine Versammlung ohne Anwesenheit einberufen (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 03.09.2020 und vereinseigene Medien am 04.09.2020). Wichtig ist Folgendes zu beachten: Auch wenn keine persönliche Anwesenheit besteht, muss trotzdem die Abstimmung innerhalb des festgelegten Zeitraums erfolgen. Außerhalb des Zeitraumes abgegebene Stimmen sind unwirksam.

Wie kann abgestimmt werden? Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Abstimmung muss exakt in dem Zeitraum 22.09.2020 ab 08:30 Uhr bis 25.09.2020 um 17:30 Uhr beim Abstimmungsleiter eingehen. Abstimmungsleiter ist Herr Notar Ingo Oltmanns in Kaiserslautern. Die Abstimmung kann per Post, Mail, Fax oder Bote abgegeben werden (Kontaktdaten des Notars: Notare Karl Felix Dietrich Ingo Oltmanns, Stiftsplatz 6-7, 67655 Kaiserslautern, Telefax: +49 (0)631 36216-19, E-Mail: abstimmungsleiter@notare-dietrich-oltmanns.de).
Für die Abstimmung haben wir Ihnen ein Formular erstellt und auf http://www.betze-anleihe.de zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich zur Abstimmung ist ein Sperrvermerk Ihrer Depot-Bank erforderlich. Dieser Sperrvermerk ist sehr wichtig (siehe nächste Frage).

Kann auf den Sperrvermerk verzichtet werden? Warum braucht man dieses umständlich zu beschaffende Dokument?

Leider können wir auf den Sperrvermerk nicht verzichten: Der Verein ist gesetzlich verpflichtet, im Interesse einer ordnungsgemäßen Abstimmung sicherzustellen, dass sich an der Abstimmung nur die tatsächlichen Zeichner der Anleihe und keine anderen Personen beteiligen können. Da dem Verein die Namen der Zeichner nicht bekannt sind, können der Verein und der Notar die Inhaberschaft an der Anleihe nur durch den erbetenen Sperrvermerk überprüfen.

Ich bin in Urlaub bzw. verhindert. Kann ich die Unterlagen schon heute übersenden?

Damit Ihre Stimme gezählt werden kann, muss ihre Stimmabgabe leider zwingend innerhalb des Abstimmungszeitraums beim Notar eingehen.Wenn Sie während des Abstimmungszeitraums in Urlaub sind, können Sie die Stimmabgabe mit dem Sperrvermerk auch per E-Mail aus dem Urlaub schicken. Sie können für die Stimmabgabe auch einen Vertreter bevollmächtigen, der für Sie abstimmt und die Stimmabgabe mit dem Sperrvermerk an den Notar übermittelt.
Um einen Vertreter zu bevollmächtigen, können Sie das Vollmachtsformular auf http://www.betze-anleihe.de verwenden. Die Bevollmächtigung muss gegenüber dem Notar durch Übersendung der Vollmachtserklärung nachgewiesen werden.

Bekomme ich nochmal persönliche Post wegen dem Verfahren?

Leider nein. Da uns die Anleihezeichner nicht namentlich bekannt sind (die Daten wurden uns auf Anfrage wegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht ausgehändigt), können wir leider nicht persönlich anschreiben. Wir sind deshalb auf die Veröffentlichungen und Ihre Mithilfe angewiesen!
Wir bitten Euch Anleihezeichner darum, möglichst zahlreich an der Abstimmung teilzunehmen und der Stundung zuzustimmen. Uns ist bewusst, dass das Verfahren für jeden Anleihezeichner aufwändig ist, was wir bedauern. Umso wichtiger sind jedoch Ihre aktive Mitarbeit und Hilfe.

Damit dieser für die Zukunftssicherung des Vereins sehr wichtige Baustein umgesetzt werden kann, müssen mindestens so viele Anleihezeichner an der Abstimmung teilnehmen, dass die Hälfte des Anleihekapitals vertreten ist. Die Stundung muss mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. Ansonsten wird unser Anliegen nicht akzeptiert.
An den Vorstand bestehende Rückfragen können unter der Mailadresse betzeanleihe@fck.de gerne übersandt werden.

Alle wichtigen Unterlagen (Einberufung/Aufforderung zur Stimmabgabe, Formular für den Sperrvermerk, Formular für die Abstimmung, Formular für eine evtl. erforderliche Vollmacht) sind hinterlegt auf der Internetseite http://www.betze-anleine.de

Liebe Mitglieder, liebe Anleihezeichner, wir bedanken uns sehr für Euer Verständnis und Eure Unterstützung für den 1. FC Kaiserslautern bei diesem komplizierten, aber immens wichtigen Vorgang.

Der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V.



Beitragvon Thomas » 14.09.2020, 13:43


Der FCK-Vorstand hat weitere Informationen veröffentlicht, weil das Thema Anleihe im Rahmen des Insolvenzverfahrens eines von vielen wichtigen für den Verein ist:

Bild
Die Vorstandsmitglieder des 1. FC Kaiserslautern e.V.; Foto: FCK

Vorstand informiert zur Stundung der Anleihe-Zinsen

Der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. bittet die Zeichner der Betze-Anleihe II um eine Stundung der Zinsen bis zum Ende der Laufzeit im August 2022. Da das Verfahren relativ kompliziert ist, geht der FCK-Vorstand nochmal auf einige Fragen näher ein.

Aufgrund des Insolvenzverfahrens der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, auf die im Jahr 2018 der Geschäftsbetrieb des Profifußballs ausgelagert wurde, haftet der 1. FC Kaiserslautern e.V. derzeit gegenüber unterschiedlichen Gläubigern der Kapitalgesellschaft. Hintergrund ist eine gesetzlich vorgeschriebene Nachhaftung des Vereins für die seinerzeit begründeten Verbindlichkeiten des ausgelagerten Fußballbetriebs.

Um den Verein für die Zukunft von dieser Nachhaftung zu befreien, führen wir als Vorstand des e.V. seit Wochen intensive Verhandlungen mit den Gläubigern der Fußballgesellschaft, die sich auf einem sehr guten Weg befinden. An allererster Stelle steht hierbei das Wohl und die wirtschaftliche Gesundung des Vereins - und damit auch die Sicherung der durch die Mitglieder und Fans gezeichneten Betze Anleihe II.

Mit einem Teil der Gläubiger der Fußball-Gesellschaft konnten wir uns dahingehend auf Bedingungen einigen, unter denen diese auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten würden. Um für die abschließenden Verhandlungen die bestmögliche Verhandlungsposition für den Verein zu sichern, bitten wir nun auch die Vereinsgläubiger um deren Mithilfe und Unterstützung und dadurch um Stundung der Anleihe-Zinsen bis zum Ende der Laufzeit im August 2022 aktiv zustimmen.

Da das Verfahren zur Stundung zugegeben relativ kompliziert gestaltet ist, gehen wir hier auf uns bereits erreichte Fragen ein:

Wie läuft die Versammlung ab?

Die Versammlung kann leider nicht in Anwesenheit erfolgen. Von daher haben wir eine Versammlung ohne Anwesenheit einberufen (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 03.09.2020 und vereinseigene Medien am 04.09.2020). Wichtig ist Folgendes zu beachten: Auch wenn keine persönliche Anwesenheit besteht, muss trotzdem die Abstimmung innerhalb des festgelegten Zeitraums erfolgen. Außerhalb des Zeitraumes abgegebene Stimmen sind unwirksam.

Wie kann abgestimmt werden? Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Abstimmung muss exakt in dem Zeitraum 22.09.2020 ab 08:30 Uhr bis 25.09.2020 um 17:30 Uhr beim Abstimmungsleiter eingehen. Abstimmungsleiter ist Herr Notar Ingo Oltmanns in Kaiserslautern. Die Abstimmung kann per Post, Mail, Fax oder Bote abgegeben werden (Kontaktdaten des Notars: Notare Karl Felix Dietrich Ingo Oltmanns, Stiftsplatz 6-7, 67655 Kaiserslautern, Telefax: +49 (0)631 36216-19, E-Mail: abstimmungsleiter@notare-dietrich-oltmanns.de).

Für die Abstimmung haben wir Ihnen ein Formular erstellt und auf www.betze-anleihe.de zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich zur Abstimmung ist ein Sperrvermerk Ihrer Depot-Bank erforderlich. Dieser Sperrvermerk ist sehr wichtig (siehe nächste Frage).

Kann auf den Sperrvermerk verzichtet werden? Warum braucht man dieses umständlich zu beschaffende Dokument?

Leider können wir auf den Sperrvermerk nicht verzichten: Der Verein ist gesetzlich verpflichtet, im Interesse einer ordnungsgemäßen Abstimmung sicherzustellen, dass sich an der Abstimmung nur die tatsächlichen Zeichner der Anleihe und keine anderen Personen beteiligen können. Da dem Verein die Namen der Zeichner nicht bekannt sind, können der Verein und der Notar die Inhaberschaft an der Anleihe nur durch den erbetenen Sperrvermerk überprüfen.

Ich bin in Urlaub bzw. verhindert. Kann ich die Unterlagen schon heute übersenden?

Damit Ihre Stimme gezählt werden kann, muss ihre Stimmabgabe leider zwingend innerhalb des Abstimmungszeitraums beim Notar eingehen.

Wenn Sie während des Abstimmungszeitraums in Urlaub sind, können Sie die Stimmabgabe mit dem Sperrvermerk auch per E-Mail aus dem Urlaub schicken. Sie können für die Stimmabgabe auch einen Vertreter bevollmächtigen, der für Sie abstimmt und die Stimmabgabe mit dem Sperrvermerk an den Notar übermittelt.

Um einen Vertreter zu bevollmächtigen, können Sie das Vollmachtsformular auf www.betze-anleihe.de verwenden. Die Bevollmächtigung muss gegenüber dem Notar durch Übersendung der Vollmachtserklärung nachgewiesen werden.

Bekomme ich nochmal persönliche Post wegen dem Verfahren?

Leider nein. Da uns die Anleihezeichner nicht namentlich bekannt sind (die Daten wurden uns auf Anfrage wegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht ausgehändigt), können wir leider nicht persönlich anschreiben. Wir sind deshalb auf die Veröffentlichungen und Ihre Mithilfe angewiesen!

Wir bitten Euch Anleihezeichner darum, möglichst zahlreich an der Abstimmung teilzunehmen und der Stundung zuzustimmen. Uns ist bewusst, dass das Verfahren für jeden Anleihezeichner aufwändig ist, was wir bedauern. Umso wichtiger sind jedoch Ihre aktive Mitarbeit und Hilfe.

Damit dieser für die Zukunftssicherung des Vereins sehr wichtige Baustein umgesetzt werden kann, müssen mindestens so viele Anleihezeichner an der Abstimmung teilnehmen, dass die Hälfte des Anleihekapitals vertreten ist. Die Stundung muss mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. Ansonsten wird unser Anliegen nicht akzeptiert.

An den Vorstand bestehende Rückfragen können unter der Mailadresse betzeanleihe@fck.de gerne übersandt werden.

Alle wichtigen Unterlagen (Einberufung/Aufforderung zur Stimmabgabe, Formular für den Sperrvermerk, Formular für die Abstimmung, Formular für eine evtl. erforderliche Vollmacht) sind hinterlegt auf der Internetseite http://www.betze-anleihe.de

Liebe Mitglieder, liebe Anleihezeichner, wir bedanken uns sehr für Euer Verständnis und Eure Unterstützung für den 1. FC Kaiserslautern bei diesem komplizierten, aber immens wichtigen Vorgang.

Der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V.

Quelle: fck.de

Weitere Links zum Thema:

- Zukunft des FCK sichern: Infos zur Betze-Anleihe (Pressemeldung FCK, 04.09.2020)
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon wiwu » 14.09.2020, 14:37


Moin, ich hab meine Anleihe auch im Depot einer Online Bank und mir fehlt da dann doch leider die grundsätzliche Motivation mich durch diesen Verwaltungsakt zu kämpfen. Falls es jemandem gelungen sein sollte bei seiner Onlinebank einen halbwegs fähigen Servicemitarbeiter zu finden, der sich auch noch bereit erklärt, diesen außerordentlichen Prozess zu durchlaufen, dann freue ich mich hier gerne über Erfahrungsberichte.



Beitragvon charly19 » 14.09.2020, 15:44


Habe die Sperrbestätigung an die Bank geschickt Natürich mit Depotnummer. Um Rücksendung an mich gebeten. Zwei Tage später eine Mail mit Bestätigung bekommen. Am nächsten Tag per Post nochmals im Original



Beitragvon Moselteufel17 » 14.09.2020, 17:15


Hmm ich habe am 5.9. bei meiner Bank angefragt und man hat sich auch gemeldet das man sich darum kümmert aber bis heute nichts in der Post.



Beitragvon oskarwend » 15.09.2020, 00:02


:winken: :winken: :winken: Wie immer gilt der alte Kapitalistenspruch zum Thema Wertpapiere:
Euer Geld ist nicht weg, es hat nur jemand anderes!

Glauben wir an das Gute! Zumindest das Gute der Pfalz.



Beitragvon k-schr » 16.09.2020, 13:37


Hab heute Antwort auf meine Anfrage bei der Bank bekommen. Auch ein online Depot.... die wollen 9,95€ für den Sperrvermerk :o
Die Antwort von mir: schon gut, lass sein!

Aber der Wille war da..... :|



Beitragvon Moselteufel17 » 16.09.2020, 15:42


Hat zwar eine Woche gedauert bis ich den Sperrvermerk erhalten habe aber von Kosten war bis jetzt keine Rede.



Beitragvon wiwu » 16.09.2020, 22:35


Hab heute eine Nachricht in mein Depotpostfach der Consorsbank bekommen. Die wollen auch 9,90 EUR dafür in Rechnung stellen. Schade.



Beitragvon Betzegeist » 22.09.2020, 05:51


Heute um 8.30 Uhr beginnt die Abstimmung über die Zinsstundung.

Vielleicht nochmal alle daran erinnern, die dem zustimmen wollen!
Stagnation ist Rückschritt.
Nicht wahr, Thomas Hengen?




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