Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.

Beitragvon Newtrial » 19.07.2020, 12:14


Ke07111978 hat geschrieben:Der beauftragte Berater wird nämlich vom FCK bezahlt. Seine Rechnung liegt zum Schluss bei SOV auf dem Tisch und wird von diesem freigegeben. In soweit nutz man den Berater für beides: Dafür die Angebote aus Sicht der Gläubiger vergleichbar zu machen, zum anderen, um eine Unterstützung für seine EIGENE Entscheidung, die des FCK Management zu erhalten, welches Angebot Grundlage des Insolvenzplanes wird.

Wo spreche ich von einer formalen Entscheidung des Gläubigerausschusses? Aber es sollte einsichtig sein, das es schwerlich eine Einigung gegen deren Meinungsbild geben wird.

Die beiden von Dir benannten Aufträge der beratenden Firma stehen m. E. zumindest in einem Spannungsverhältnis zueinander: Eine Vergleichbarmachung von Angeboten setzt ja nun mal eine gewisse Objektivität voraus. Wenn die so suggestiv ausfällt, dass von Vorneherein das vom FCK präferierte Angebot als das bessere gilt, dürfte das den Herrschaften auffallen und ggf. auch sauer aufstoßen. Die machen sich ja auch nicht die Hose mit der Kneifzange zu.

Ke07111978 hat geschrieben:Spreche mit den FCK Verantwortlichen - und Du wirst zwei unterschiedliche Antworten zu diesem Punkt bekommen. Diejenigen die sich gerne hinter einer Entscheidung verstecken wollen und diejenigen, die zu Ihrer Entscheidung stehen wollen. Das die Verantwortlichen hier nicht mit einer Zunge sprechen ist mehr als schade, denn es bringt die Gläubiger in die Position zwei Angebote gegeneinander auszuspielen. Ziel müsste es aber sein, sie im Sinne des FCK zu optimieren. Das ist wirklich das 1x1 in solchen Verfahren. Völlig unnötig.

Aber da es ja nunmal so läuft, ist es halt doch ein Machtspiel. Ich verstehe aber durchaus Deinen Punkt: Würde der FCK geschlossen auftreten, so wäre er in gewissem Maße Herr des Verfahrens und der Spielraum der Gläubiger geringer. Da dem nicht so ist, gehst Du davon aus, dass einige Verantwortliche sich hinter einer nur vermeintlichen Verfahrenslogik "verstecken" und vorgeben, die Entscheidung läge nicht in ihrer Hand. Sie ließen demnach die Gläubiger die Drecksarbeit für sich machen und das genehme (regionale) Angebot durchsetzen.

Mag ja so sein. Allerdings lese ich so etwas ja nicht mal bei Jörg Wilhelm raus, der nur betont, dass der AR jetzt nur noch zuschauen könne - aber nicht ergänzt, dass SOV und Eichelbaum jetzt am Zug seien und die Chose in ihre Richtung bewegen könnten. Außer von Dir habe ich noch nirgendwo gelesen, dass das FCK-Management diese reale Gestaltungsmacht hätte.

Da Wilhelm ja in letzter Zeit sehr laut schweigt (und er sich ja keinen Maulkorb verpassen lässt), läuft es aktuell ja vielleicht doch nicht ganz in die befürchtete Richtung.


Ke07111978 hat geschrieben:Es war nie vorgesehen in einem einmaligen Invest soviel Geld einzunehmen. selbst der Businessplan von Klatt und Grieß ist von EUR 50 Mio. verteilt über mehrere Jahre ausgegangen. Kein Mensch würde heute EUR 50 Mio. als Kapitalerhöhung in den Verein pumpen, obwohl man das Geld erst in ein paar Jahren braucht. Man sollte aber zumindest soviel Geld in den Verein pumpen, dass der Verein nicht in einem Jahr schon wieder als Bittsteller darsteht. Eine Alternative dazu sind verbindliche Zusagen über künftige Kapitalerhöhungen zu definierten Preisen. Aber besser ist eine Durchfinazierung für 3 Jahre.

Mir wäre es egal, ob entsprechende Summen sofort bereit gestellt würden, insoweit sie ein verbindlicher Vertragsbestandteil wären - also z. B. 20 Mio jetzt und verbindliche Zusagen für einen BL-Aufstieg. Ohne diese Verbindlichkeit bleibt halt nur das Prinzip Hoffnung - und der Glaube an die einzelwirtschaftliche Rationalität des Investors, der seinen "Schnauf" zu gegebener Zeit auch einsetzen wird. Wenn ich mir Ismaik, Ponomarev und den Nullsummeninvestor Becca aber so angucke, weckt das in mir begründete Zweifel an deren Rationalverhalten.

Ke07111978 hat geschrieben:Was mich allerdings irritiert, dass man wohl bei keinem der Investoren versucht hat sein eigens Konzept vorzustellen. Das ist Aufgabe, Kernaufgabe von Sören Olivier Voigt, sein Konzept in Investorengesprächen vorzustellen. Zu sagen wo man Verbesserungsbedarf sieht und vor allem wofür man Kapital braucht. Mal losgelöst vom Spieleretat. Ich kann doch nicht Investoren und sagen: Gebt mir mal Geld und eine Strategie. Macht man das, braucht ma sich auch nicht zu wundern, wenn man beides bekommt.

Hast Du belastbare Insider-Informationen, dass es eine solche Konzeptvorstellung tatsächlich nicht gegeben hat? Sonst wäre ich vorsichtig mit solchen Behauptungen

Ke07111978 hat geschrieben:Fazit: Nur durch die Planinsolvenz ist der Verein überhaupt in der Lage Investoreninteresse zu generieren und eine Fortführung darzustellen. Das war im übrigen auch vor zwei Jahren schon abzusehen. Die Aussage von - sagen wir Leuten die nahe dran sind - zu diesem Thema: Hier wurde seit mind. zwei Jahren ein Todes Pferd weiter geritten und gefüttert.

Nun kann ich mich aber ja nicht willkürlich für eine Insolvenz entscheiden, sondern diese tritt halt ein. Letztendlich steckt dahinter ja der Vorwurf einer Insolvenzverschleppung. Wird so etwas nicht auch bei Einleitung des Verfahrens routinemäßig geprüft?

Jedenfalls hat die neue Führung ja hoch und heilig versichert, dass man die Insolvenz vermeiden wollte - und im Januar auch noch hätte vermeiden können. Lügen Merk und SOV diesbezüglich? Das unterstelle ich ihnen erstmal nicht. Da SOV aber in der PK auch davon gesprochen hat, dass sämtliche Investoren die Altschuldenbegleichung kategorisch ausgeschlossen hätten, müsste man ja schon im Januar aussichtsreich über einen Schuldenschnitt verhandelt haben. Und wann hat der Sinneswandel der "Regionalen" dann eingesetzt, jetzt doch 2 Mio für die Gläubigerentschädigung bereit zu stellen? Offene Fragen. Ein wirkliches Bild ergibt sich da für mich derzeit noch nicht.

Ke07111978 hat geschrieben:Die Planinsolvenz ermöglicht es uns, uns von der Einflussnahe von Kreditnehmern zu befreien, die weit über das hinausgeht, was jemals im Rahmen der Ausgliederung beschlossen wurde. Wegen einzelner Kreditgeber sind letztlich Aufsichtsräte zurücktreten und wir sind Invfstorenangeboten hinterhergelaufen, die leider überhaupt nicht so goldgerändert waren, wie viele gedacht haben.

Und da bin ich inzwischen eben verhaltener unterwegs, hoffe aber, Du liegst richtig. Am Ende des Tages könnten wir uns m. E. nämlich auch ein noch höheres Maß an Einflußnahme per EK-Gabe eingehandelt haben. Ob die Regularien gegen einen sehr dominanten Einzelinvestor da schützen, weiß ich nicht. Trotzdem tendiere ich ja - bei dem derzeitig verfügbaren Wissenstand - auch zu HPP, alleine schon der kolportierten Summen wegen. Aber da wüsste ich dann schon gerne, inwieweit wir ein eigenes - gerade auch sportliches - Konzept beschrieben haben; oder ob HPP die Losung "Take it or leave it" auch mit Blick auf das Konzept seines Kompetenzteams ausgegeben hat. Ich habe so meine Erfahrungen mit "Masterplänen", die keine Synergien mit lokalem Wissen suchen. Das geht fast immer schief.



Beitragvon grasnarbe » 19.07.2020, 12:30


shaka v.d.heide hat geschrieben:Hast so schon mal dran gedacht dass einige langjährige Forumsmitglieder eine persönliche Beziehung zueinander haben (auch ohne sich persönlich zu kennen)?

@shaka, Du bist ein Philosoph! :D
Die Roten Teufel vom Betzenberg



Beitragvon Ke07111978 » 19.07.2020, 13:49


@newtrial

Belastbare Informationen hinsichtlich der Vorstellung des Konzept durch die Geschäftsführung? Wann genau soll denn der FCK das den Investoren vorgestellt haben? Also wer das Interview mit Herrn Petersen genau liest, bekommt eine recht genaue Antwort darauf. Nach meiner Meinung. Wenn Du das nicht so siehst, sende einfach eine Frage an Prof. Wilhelm. Der wird sie dann an Herrn Petersen weiterleiten und Du bekommst dann die Antwort nochmal schwarz auf weis.

Und natürlich kann man eine Insolvenz wegen Überschuldung zeitlich bestimmen. Der Eintritt einer Insolvenz wegen Überschuldung ist davon abhängig, ob das Management bereit ist einen Businessplan zu erstellen, der es dem Wirtschaftsprüfer erlaubt eine Fortführungsprognose zu erteilen und die bilanzielle Überschuldung zu heilen. Wenn Du dir die Testate des FCK der letzten Jahre anschaust basieren diese immer auf einer solchen Prognose. Der Verein hätte also schon deutlich früher Insolvenz anmelden können, wenn man die Überschuldung nicht durch - sagen wir - sehr optimistische Pläne hinsichtlich der Zukunft geheilt hätte. Fällt der Plan anders aus... Die Insolvenz planen. Daher ja der Begriff. Du musst hier schon den Insolvenzgrund der Überschuldung von Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit unterscheiden.

Und ich unterstelle auch keinem was. Das man vor 6 Monaten noch davon ausgegangen ist, die Insolvenz verhindern zu können, mag daran gelegen haben, dass man sich zu dieser Zeit noch in Gesprächen mit anderen Investoren befunden hat. Ganz offensichtlich sind diese aber nicht da - ob wegen Corona oder sonst irgendwas ist eigentlich egal. Insofern konnte man vor 6 Monaten noch davon ausgehen, dass man die Insolvenz noch vermeiden kann, obwohl man auch damals schon selbst der Auffassung war, der Verein ist eigentlich überschuldet. Dazu muss man nur in die letzte Bilanz schauen. Das ist auch kein Widerspruch. Die Bilanz ist übrigens im Bundesanzeiger verfügbar. Auch die von vor 3 Jahren, deren Testat sogar eingeschränkt war.

Und nochmal: der FCK ist nicht die einzige Planinsolvenz in Eigenverwaltung in Deutschland. Es gibt Dutzende davon. Es ist ein Wesen einer eigenverwaltenden Planinsolvenz, dass der Eigentümer / Schuldner und dessen Management massiven Einfluss auf das Verfahren haben. Da ist es einfach völlig egal was irgendwer dazu sagt. Es ist Sinn und Zweck dieses Verfahren, es ist aus diesem Grund eingeführt worden. Es soll die eigenverantwortliche Sanierung von Unternehmen unter Beibehaltung des Rechtsträges ermöglichen. Dazu kannst Du jeden Insolvenzspezialisten in Deutschland fragen. Insoweit: der Gläubigerausschuss muss dem Insolvenzplan zustimmen. Keinem Angebot. Natürlich versucht man sich abzustimmen. Aber bei gleicher Quote ist es dem Gläubiger egal. Sagt der FCK dann A oder B läuft es so wie er es will. Das meine ich mit erheblichen Einfluss.

Das sieht im Übrigen auch Herr Kleinschmidt so. In dem Buch die geplante Insolvenz S.167-209 Sonderfall des Verfahrens der Planinsolvenz, wird er entsprechend referenziert. Im weitern Text heißt es, es sei besonders wichtig das unter anderem der eigenverwaltete Schuldner (also der FCK) das Plankonzept unterstützt, um den Gläubigerausschuss zu überzeugen. Umgekehrt formuliert: Der Gläubigerausschuss wir kaum einen Insolzplan gegen den Willen des FCK umsetzten. Mehr will ich dazu auch nicht mehr schreiben. Wenn Du eine andere Auffassung dazu hast, ist das in Ordnung. Ich halte mich an das, was die Fachliteratur dazu sagt und meine Praxiserfahrung dokumentiert.



Beitragvon juerchen » 19.07.2020, 14:27


Ke07111978 hat geschrieben:@newtrial
Insoweit: der Gläubigerausschuss muss dem Insolvenzplan zustimmen. Keinem Angebot. Natürlich versucht man sich abzustimmen. Aber bei gleicher Quote ist es dem Gläubiger egal. Sagt der FCK dann A oder B läuft es so wie er es will. Das meine ich mit erheblichen Einfluss.

Das sieht im Übrigen auch Herr Kleinschmidt so. In dem Buch die geplante Insolvenz S.167-209 Sonderfall des Verfahrens der Planinsolvenz, wird er entsprechend referenziert. Im weitern Text heißt es, es sei besonders wichtig das unter anderem der eigenverwaltete Schuldner (also der FCK) das Plankonzept unterstützt, um den Gläubigerausschuss zu überzeugen. Umgekehrt formuliert: Der Gläubigerausschuss wir kaum einen Insolzplan gegen den Willen des FCK umsetzten. Mehr will ich dazu auch nicht mehr schreiben. Wenn Du eine andere Auffassung dazu hast, ist das in Ordnung. Ich halte mich an das, was die Fachliteratur dazu sagt und meine Praxiserfahrung dokumentiert.


Du vergisst leider einen wichtigen Punkt. Im Gläubigerausschuss sitzt ein Vertreter der Agentur für Arbeit und eine Vertreterin der Arbeitnehmer des FCK. Das hat auch einen guten Grund. Es soll das Konzept gewählt werden, das dem Schuldner möglichst Zukunftsfähig aufstellt und auch die Arbeitsplätze auch Dauer sichert. Damit das was Du beschreibst nicht eintritt. Der Fall, dass die Gläubiger sagen „ist doch mir egal ich bekommen so oder so das gleiche“ und der Schuldner (FCK) irgendetwas mauschelt. z.B. ein Konzept wählt das nur das überleben für eine Saison sichert.



Beitragvon Miggeblädsch » 19.07.2020, 15:33


juerchen hat geschrieben:.....Du vergisst leider einen wichtigen Punkt. Im Gläubigerausschuss sitzt ein Vertreter der Agentur für Arbeit und eine Vertreterin der Arbeitnehmer des FCK. Das hat auch einen guten Grund. Es soll das Konzept gewählt werden, das dem Schuldner möglichst Zukunftsfähig aufstellt und auch die Arbeitsplätze auch Dauer sichert. ......


@juerchen: wieso sollte @Ken da einen wichtigen Punkt vergessen haben?

Erstens ist ihm durchaus bewusst, wer alles im Gläubigerausschuss sitzt. Und zweitens schreibst du es ja selbst: "Es soll das Konzept gewählt werden, das dem Schuldner möglichst Zukunftsfähig aufstellt und auch die Arbeitsplätze auch Dauer sichert"

Mehr als das ist auch nicht zu sagen, und genau das war ja auch @Ken's Aussage. Was für den FCK gut ist, ist natürlich auch für die Arbeitnehmer des FCK gut. Und ein Plan, der die Arbeitsplätze für 3 Jahre sichert, ist bestimmt nicht schlechter als ein Plan, der die Arbeitsplätze nur für 1 Jahr sichert. Oder rechne ich da falsch? :?:
Jetzt geht's los :teufel2:



Beitragvon Thomas » 19.07.2020, 15:39


Heute beschäftigen wir uns näher mit dem hier schon aufgekommenen Thema "Gläubigerausschuss", den wohl viele FCK-Fans noch nicht so richtig einordnen können, und beleuchten dessen Zusammensetzung und die vorhandenen Interessen:

Bild
Der Generalbevollmächtigte Dirk Eichelbaum gehört zu den Managern der FCK-Insolvenz und verhandelt in dieser Position mit dem Gläubigerausschuss

Der Gläubigerausschuss und seine Rolle beim FCK

Am Montag stellen sich die potentiellen Investoren des 1. FC Kaiserslautern im Gläubigerausschuss vor. Aber wer sitzt eigentlich in diesem Gremium und welche Interessen stehen dahinter? Wir geben einen Überblick.

Investor und Insolvenzplan: Am Montag noch keine Entscheidung

Die Gläubiger entscheiden zwar nicht direkt über den Investor, aber ihnen müssen alle ernsthaften Interessenten vorgestellt werden und mit diesem Wissen müssen sie über den später vorzulegenden Insolvenzplan des FCK abstimmen. Dieser Plan wiederum muss einen vertrauenswürdigen Investor beinhalten, mit dem der Schuldenschnitt sowie die Zukunft der Roten Teufel nach dem Insolvenzverfahren gewährleistet werden können. Bei der Kennenlernrunde am morgigen Montag ist also noch nicht mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen, wohl aber mit einer richtungweisenden Sitzung.

"Die Interessen der Gläubiger und des Vereins überschneiden sich"

"Die Interessen der Gläubiger und des Vereins haben große Überschneidungen, denn auch viele Gläubiger haben ein Interesse am Fortbestand des Vereins", erklärt Sachwalter Andreas Kleinschmidt gegenüber Der Betze brennt. Der Sachwalter wurde vom Amtsgericht Kaiserslautern nach Rücksprache mit dem Verein sowie den Gläubigern bestimmt, um zusammen mit FCK-Geschäftsführer Soeren Oliver Voigt und dem FCK-Generalbevollmächtigten Dirk Eichelbaum das Insolvenzverfahren zu managen. Kleinschmidts Beurteilung kann man durchaus zustimmen, wenn man sich den Gläubigerausschuss genauer betrachtet. Die Zusammensetzung dieses Gremiums hat der FCK selbst vorgeschlagen, wie der Generalbevollmächtigte Eichelbaum auf DBB-Nachfrage bereits bei der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens aufzählte, und sie wurde dann ebenfalls vom Insolvenzrichter amtlich beschlossen. Es wurden demnach fünf Gruppen eingeteilt, die sämtliche Gläubiger repräsentieren sollen und sich wie folgt zusammensetzen:

Gruppe 1) Größter Gläubiger - Quattrex:

Sicherlich die härteste Nuss aus Sicht des FCK ist der Kreditdienstleister aus Stuttgart, bei dem die Roten Teufel mit knapp 10 Millionen Euro in der Kreide stehen. Die Verhandlungsführung von Quattrex-Geschäftsführer Tobias Schlauch wird von Sitzungsteilnehmern zwar als "konstruktiv", aber auch als "hart" eingestuft. Schließlich geht es für die Firma auch um viel Geld und das Interesse am künftigen Erfolg des FCK ist weniger ausgeprägt als bei den anderen Gläubigern. Quattrex möchte vor allem einen möglichst hohen Anteil seines Geldes retten und schreckt dabei auch nicht vor (harten, aber legalen) Druckmitteln zurück. Weil der Kreditgeber schon 2016 und somit zwei Jahre vor der Ausgliederung in den Verein geholt wurde, verfügt er zudem noch über ein sogenanntes Durchgriffsrecht auf den bis jetzt noch nicht von der Insolvenz betroffenen FCK e.V.

Gruppe 2) Weitere Großgläubiger - Sportfive (ehemals Lagardere Sports):

Sportfive ist schon seit fast 20 Jahren der Vermarkter der Roten Teufel und hat in dieser Zeit viele Höhen und Tiefen mitgemacht. Verschiedene FCK-Vorstände liebäugelten über die Jahre zwar mit einem Wechsel zur Selbstvermarktung, waren aber dann doch immer wieder auf sogenannte Signing Fees und andere Sonderzahlungen angewiesen. Der aktuelle Schuldenstand bei Sportfive soll rund zwei Millionen Euro betragen und natürlich möchte auch das Unternehmen aus Hamburg möglichst viel davon zurückbekommen. Aber es gibt hier einen entscheidenden Unterschied zu Quattrex: Sportfive möchte auch in den kommenden Jahren noch den FCK vermarkten und damit Geld verdienen. Ein zukunftsfähiger Fortbestand des FCK wäre somit für diesen Gläubiger lukrativer, als dem Klub jetzt den letzten Lebenssaft auszuquetschen, nur um die eigene Quote im Schuldenschnitt vielleicht von 10 auf 20 Prozent zu steigern.

Gruppe 3) Kleingläubiger

Kleingläubiger sind "wir alle", die dem FCK beispielsweise Dauerkarten, Tageskarten oder VIP-Tickets abgekauft haben, für die es im Rahmen der Geisterspiel-Wochen keine Gegenleistung und bisher auch keine Rückzahlung gab. Auch die vielen Basis-Partner der Zukunftsinitiative FCK gehören dazu. Im Ausschuss sitzt nach DBB-Informationen stellvertretend für die Kleingläubiger ein bekanntes Hotel aus der Pfalz - auch dieser Partner hat definitiv ein Eigeninteresse am erfolgreichen Weiterleben des FCK.

Gruppe 4) Arbeitnehmer des FCK

Die Arbeitnehmer vertritt im Gläubigerausschuss kein Fußballprofi, sondern eine Mitarbeiterin von der Geschäftsstelle, also beispielsweise aus dem Bereich Ticketing, Merchandising oder Buchhaltung. Dass allen voran die Mitarbeiter sich eine Zukunft für ihren Arbeitgeber wünschen, dürfte auf der Hand liegen, denn andernfalls würden sie ihre Jobs verlieren. In diesem Fall darf das Interesse für den Verein sogar höher vermutet werden als das Eigeninteresse, zumal die Gehälter der Angestellten im Rahmen des Insolvenzgeldes vorübergehend von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Im Gegenteil, viele Mitarbeiter sind selbst eingefleischte FCK-Fans und somit leidgeprüft, aber auch hartgesotten und sehr treu.

Gruppe 5) Bundesagentur für Arbeit

Die Übernahme der Gehälter - bis zu einer Obergrenze und für maximal drei Monate - ist auch der Grund für den Sitz des "Arbeitsamtes" im Gläubigerausschuss. Von den übernommenen Leistungen erhält die Bundesagentur nur die im im Rahmen der jetzigen Verhandlungen erzielte Insolvenzquote zurück, also zum Beispiel die im Raum stehenden 10 Prozent. Der Rest bleibt am Steuerzahler hängen. Warum die Bundesagentur für Arbeit trotzdem ein großes Interesse am möglichst zukunftsfähigen Fortbestand des FCK haben muss: Nur so bleiben die Arbeitsplätze direkt beim FCK und in dessen Umfeld erhalten, mit denen der jetzige Verlust über zukünftige Sozialbeiträge wieder gewissermaßen kompensiert werden könnte.

Auch Becca, die Fans, der Hauptsponsor und die Stadt sind Gläubiger

Die fünf Gläubigergruppen sollen repräsentativ alle Personen und Firmen abbilden, denen der insolvente FCK noch Geld schuldet. Und dazu gehören noch viel mehr als die Genannten: Da ist beispielsweise der letztjährige Fast-Investor Flavio Becca, dessen Bürgschaft gezogen wurde und bei dem somit 2,6 Millionen Euro offen sind. Aber gleichermaßen sind auch die Fans des FCK zu nennen, die nicht nur ungenutzte Tickets zuhause liegen haben, sondern auch mit satten 3 Millionen Euro über das Crowdlending "Kapilendo" und die beiden Betze-Anleihen drin hängen - wobei Teile dieser Summe über den bislang noch nicht insolventen FCK e.V. anstatt über die insolvente FCK KGaA laufen. Ebenso ist Hauptsponsor Layenberger ein Gläubiger, denn ihm sind im Rahmen der Geisterspiele bereits bezahlte Spiele in seiner großen, oftmals mit Fans oder Ehrenamtlern besetzten VIP-Loge entgangen. Und auch die Stadt Kaiserslautern gehört zu den Gläubigern, denn der FCK schuldet seinem "Vermieter" bekanntlich noch Geld für die Stadionpacht.

Alle fünf Gläubigergruppen haben nur je eine Stimme - auch Quattrex

All diese Gläubiger werden vom fünfköpfigen Gläubigerausschuss vertreten. Eine der Hauptfragen wird sein, welchem Schuldenschnitt beziehungsweise welcher Insolvenzquote der Ausschuss zustimmt. Im Raum stehen die bereits erwähnten 10 Prozent, mit denen auch die beiden morgen vorstelligen potentiellen Investorengruppen kalkulieren. Die Gläubiger müssten dann also auf 90 Prozent ihrer Forderungen verzichten, was keinem gefallen kann, vor allem aber nicht Quattrex. Der Vorteil des FCK in diesem Fall: Die Zustimmung zum Insolvenzplan fällt mit einfacher Mehrheit und alle fünf Parteien im Gläubigerausschuss haben nur je eine Stimme. Also trotz der überproportional hohen Forderungen auch Quattrex - und die anderen vier Gläubigergruppen haben wie beschrieben mutmaßlich ein größeres eigenes Interesse am Fortbestand des FCK als am Herausquetschen des letzten Cents. Somit ist und bleibt der Gang durch die Planinsolvenz zwar wie erwartet kein Zuckerschlecken, aber die Zukunftschancen sind weiterhin gegeben und sie sollten letztendlich auch im Sinne des Gläubigerausschusses sein.

Quelle: Der Betze brennt

Weitere Links zum Thema:

- Chronologie im DBB-Forum: Konkrete Angebote von potentiellen Investoren an den FCK
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Malvoy » 19.07.2020, 16:45


Also hier https://www.ihk-regensburg.de/service/recht/kauf-und-vertragsrecht/mahnung-verzug-und-insolvenz/das-insolvenzverfahren-hinweise-fuer-glaeubiger-1350526 steht unter Punkt 11.1. zum Thema Gläubigerausschuss Folgendes:

Abstimmungsberechtigt sind nur die absonderungsberechtigten Gläubiger und die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger. Der Stimmanteil eines Gläubigers richtet sich nach der Summe seiner Forderungen im Verhältnis zur Gesamtsumme aller Forderungen der anwesenden abstimmungsberechtigten Gläubiger. Nicht stimmberechtigt sind Gläubiger, deren Forderungen vom Insolvenzverwalter oder einem anderen Gläubiger bestritten werden. Allerdings kann die Gläubigerversammlung ihnen trotzdem ein Stimmrecht einräumen. Wird das Stimmrecht verweigert, hat der betroffene Gläubiger das Recht, bei Gericht Beschwerde einzulegen.


Alles Andere würde mir auch unrealistisch erscheinen, dann könnte man sich das Insolvenzverfahren auch gleich ganz sparen, denn überspitzt gesagt könnte dann die Frau im Tickethäuschen, die Putzfrau und der Hausmeister mit 3:2 dafür stimmen, dass die anderen überhaupt nichts erhalten. Kann mir nicht vorstellen, dass es so einfach ist.
Zuletzt geändert von Malvoy am 19.07.2020, 16:48, insgesamt 1-mal geändert.



Beitragvon MarcoReichGott » 19.07.2020, 16:47


Thomas hat geschrieben:Die Zustimmung zum Insolvenzplan fällt mit einfacher Mehrheit und alle fünf Parteien im Gläubigerausschuss haben nur je eine Stimme.


Ähm..also ich hab keinerlei Ahnung von Insolvenzrecht und habe mich erstmalig im Rahmen der FCK Insolvenz hier versucht zu informieren. Aber dass der Gläubigerauschuss über den Insolvenzplan abstimmt, lese ich hier zum ersten mal.

Vielmehr werden im Rahmen des Insolvenzplans Gläubigergruppen gebildet, die getrennt abstimmen. Innerhalb einer Gruppe muss eine Kopf und Summenmehrheit vorliegen. Grundsätzlich müssen alle Gruppen dem Insolvenzplan zustimmen, jedoch kann hier bei fehlender Zustimmung auch das Obstruktionsverbot greifen. In wie weit der Gläubigerauschuss hier bereits diese Gruppen vorab schon repräsentiert, weiß ich nicht. Aber ganz so einfach, dass hier nur nur 3 Leute im Gläubigerauschuss dem Insolvenzplan zustimmen müssen und dann gilt der, ist es dann auch nicht...



Beitragvon LDH » 19.07.2020, 16:57


@Thomas: Reicht wirklich eine 3:2 Mehrheit? Denn dann sollte das nicht schwer sein. Bei den von dir genannten Gruppen sollten mindestens drei dafür sein.



Beitragvon reklov » 19.07.2020, 17:00


Die Besetzung des Gläubigerausschusses gefällt mir: Sie erinnert mich an das Beispiel für Demokratie, wenn 2 Wölfe und ein Schaf über das Mittagessen abstimmen.



Beitragvon Thomas » 19.07.2020, 17:09


@Malvoy & @MarcoReichGott & @LDH:
Die ganz tiefen juristischen Details können Euch die Fachleute hier besser erklären als ich. Aber generell ist es alles so, wie in der Newsmeldung beschrieben, so haben es jedenfalls alle von mir dazu befragten Experten und im FCK-Verfahren Involvierten dargestellt: Quattrex hat trotz der hohen Schuldsumme nur eine Stimme im Gläubigerausschuss und es gilt das von @MarcoReichGott bereits angesprochene Obstruktionsverbot. Zum Thema "Obstruktionsverbot" hatten sich zuvor auch schon die beiden Juristen Eichelbaum und Kleinschmidt im SWR-Podcast sowie hier im Forum @Ke07111978 etwas ausführlicher geäußert.

@Malvoy:
Der von Dir zitierte Absatz zum Stimmanteil bezieht sich, wenn ich das richtig lese, auf die "Gläubigerversammlung" (Punkt 11.1) und nicht auf den "Gläubigerausschuss" (Punkt 11.2).
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Malvoy » 19.07.2020, 17:10


Mal was Anderes,

in dem verlinkten Regelwerk zur Planinsolvenz steht auch, dass man beim Gericht Einsicht in die Insolvenztabelle mit allen angemeldeten Forderungen nehmen kann. Weiß jemand ob die Einsicht mit Kosten verbunden ist? Mich würden die genauen Zahlen mal interessieren, hier gibt es ja nur Mutmaßungen / unbelegte Zahlen.



Beitragvon Malvoy » 19.07.2020, 17:13


Thomas hat geschrieben:@Malvoy:
Der von Dir zitierte Absatz zum Stimmanteil bezieht sich, wenn ich das richtig lese, auf die "Gläubigerversammlung" (Punkt 11.1) und nicht auf den "Gläubigerausschuss" (Punkt 11.2).


Tatsächlich, bei Punkt 11.2. steht auch direkt darunter, dass im Gläubigerausschuss die Mehrheit der Teilnehmer entscheidend ist. Danke für den Hinweis.

Aber welchen Sinn macht so eine Veranstaltung dann? Dann könnte man Quattrex ja gleich enteignen und sich den ganzen Zirkus sparen, oder?



Beitragvon MarcoReichGott » 19.07.2020, 17:14


Thomas hat geschrieben:Quattrex hat trotz der hohen Schuldsumme nur eine Stimme im Gläubigerausschuss und es gilt das von @MarcoReichGott bereits angesprochene Obstruktionsverbot. [..]

@Malvoy:
Der von Dir zitierte Absatz zum Stimmanteil bezieht sich, wenn ich das richtig lese, auf die "Gläubigerversammlung" (Punkt 11.1) und nicht auf den "Gläubigerausschuss" (Punkt 11.2).


Genau darum geht es ja. Hier wird immer wieder die Bedeutung des Gläubigerauschuss hervorgehoben. Laut den Erklärungen, die man so im Internet findet hat der Gläubigerauschuss eine begleitende Funktion. Es geht darum den Sachwalter zu kontrollieren und zu unterstützen, natürlich auch bei der Erstellung eines Insolvenzplans.

Ich hab aber noch nirgendswo gelesen, dass der Gläubigerauschuss in irgendeiner Form über den Insolvenzplan abschließend abstimmen würde. Das geschieht eben im Rahmen einer speziellen Gläuberversammlung.



Beitragvon Miggeblädsch » 19.07.2020, 18:20


Malvoy hat geschrieben:..... Aber welchen Sinn macht so eine Veranstaltung dann? Dann könnte man Quattrex ja gleich enteignen und sich den ganzen Zirkus sparen, oder?


@Malvoy: Gut, dass du das ansprichst! Von daher aus gesehen, hast du nämlich absolut Recht.

Wenn man sich die Stimmenverteilung ansieht -und in der Tat hat Quattrex da nur eine Stimme, wie @Thomas sagt- müsste man eigentlich davon ausgehen, dass genau das Angebot, welches der FCK als das Beste erachtet und daher seinem Insolvenzplan zugrunde legt, auch angenommen werden wird. Dies natürlich unter der Prämisse, dass beide Angebote die gleichen Konditionen für die Gläubiger beinhalten.

Man sollte also an dieser Stelle getrost sagen können, dass genau das Angebot "gewinnen" wird, welches vom FCK präferiert wird. Und nochmal: das Ganze gilt unter der Prämisse, dass beide Angebote den Gläubigern die gleiche Entschädigung bieten, was nach bisherigen Verlautbarungen ja der Fall ist.

Insofern stellt sich genau an dieser Stelle die berechtigte Frage: Warum, um Gottes Willen, bekennt sich der FCK nicht zu dem (für viele, auch mich) eindeutig besseren Angebot???

Manche sehen in dem Angebot aus Dubai irgendeine "Falltür" versteckt. Eine Meinung, welche durch diverse Käseblätter durchaus befeuert wird. Ich persönlich glaube nicht, dass da unbedingt eine Falltür im "Dubai-Angebot" versteckt sein muss. Darum geht es möglicherweise gar nicht, was die Entscheidungsfindung in den Gremien des FCK gerade so schwer macht.

Ich glaube vielmehr, dass da ein ganz anderes Kriterium ausschlaggebend sein könnte. Und genau das macht mir Sorgen!

Wir diskutieren hier die ganze Zeit über "das bessere Angebot" Aber vielleicht spielen da zur Entscheidungsfindung ganz andere Faktoren eine Rolle.

Auf einen dieser Faktoren, für mich der Hauptfaktor, nämlich Quattrex, möchte ich nun hinweisen:

Bisher sehen die meisten hier im Forum den Darlehensgeber "Quattrex" ausschließlich als einen der Gläubiger im laufenden Planinsolvenzverfahren der KGaA (und nur diese hat bisher einen Insolvenzantag gestellt). Eine Stimme von fünf, also was soll da passieren?

Quattrex ist hier allerdings viel mehr als nur eine von fünf Gläubigergruppen im laufenden Insolvenzverfahren der KGaA : Quattrex ist auch Gläubiger des Vereins, des 1.FCK e.V.

Der Verein hat bisher keine Insolvenz angemeldet, aber wenn ein Gläubiger (Quattrex) einen Insolvenzantrag gegen den Verein stellen würde, dann wäre das natürlich ein Szenario, was keiner haben will. Quattrex hat durchaus die Möglichkeiten, dieses "Drohszenario" mittels Durchgriffshaftung auf den Verein auch realistisch einzusetzen.

Und das ist es, was mir persönlich Angst bereitet...

Möglicherweise können die Vertreter unserer KGaA das bessere Angebot gar nicht annehmen, weil sie damit "erpresst" werden, dass Quattrex bei Annahme des "Dubai-Angebotes" den 1.FCK e.V. ebenfalls in die Insolvenz schicken wird.

Also wer denkt, dass Quattrex lediglich einer von fünf Gläubigern ist, sollte langsam mal umdenken 8-)
Jetzt geht's los :teufel2:



Beitragvon ExilDeiwl » 19.07.2020, 18:26


@Miggeblädsch, da kommt mir doch der Ausspruch von Wilhelm in Erinnerung, dass im Zweifelsfall eben auch der e.V. in die Insolvenz gehen muss, wenn das dazu führt, dass der FCK als Ganzes eines Heilungschance bekommt. Wilhelm lässt sich eben nicht erpressen. Die Frage ist doch: welche Spielarten gäbe es für eine Insolvenz des e.V. und welche Konsequenzen hätte das?
Nein, es geht mir NICHT um Hurra-Fußball!

🇺🇦 STOP WAR! FUCK PUTIN! 🇺🇦



Beitragvon Thomas Hengen » 19.07.2020, 18:55


Nochmal für alle zum besseren Verständnis: formaljuristisch hat der Gläubigerausschuss beim Insolvenzplan, wenn er vom FCK selbst aufgestellt wird, erst im Rahmen des 232 InsO ein Stellungnahmerecht und damit hat es sich. Über den Plan selbst entscheiden dann die Gruppen, die für den Insolvenzplan eigens gebildet werden und sich durchaus von den 5 Gruppen des aktuellen vorläufigen Gläubigerausschusses unterscheiden können. Es ist also falsch, wenn Thomas davon auszugehen scheint, dass der Gläubigerausschuss über den Insolvenzplan abstimmt. Das ist falsch! Soviel zu den gesetzlichen Regelungen.

Dass es in der Praxis natürlich absolut einen Sinn macht, frühzeitig die entscheidenden Gläubigergruppen bei der Erstellung des Insolvenzplans miteinzubinden, ist aber hoffentlich auch klar. Theoretisch ist es trotzdem möglich, dass zB die Gruppe der Grossgläubiger gegen den Plan stimmt und der Plan trotzdem angenommen wird, wenn die Mehrheit der übrigen Gläubigergruppen dem Plan zustimmt und unter der Voraussetzung, dass die ablehnende Gruppe (der Grossgläubiger) durch den Plan nicht schlechter fährt als bei einer Abwicklung.



Beitragvon wernerg1958 » 19.07.2020, 19:09


Erstmal ganz einfach, das Geld der Fans in der neuen Anleihe wäre weg, genauso wie die Mitgliedsbeiträge. Und da sind ein paar schöne Euros drinn. Inwieweit dann Quattrex davon wieviel sieht/sehen würde :?: Und ob das dann auch eine Planinsolvenz oder eine Regelinsolvenz gibt/gäbe weis ich nicht. Wenn aber Quattrex mit den Regionalen sympatisiert oder umgekehrt was ich vermute weil da etwa gleiche Interessen bestehen wovon ich ausgehe, wird es für Dubai ehr unmöglich in den FCK zu investieren. Ich gehe auch davon aus, daß man den FCK ev nicht in die Insolvenz gehen lassen will da da auch Geld der Sponsoren und der Regionalen in der Anleihe stecken dürfte. Das sind meine Gedanken dazu. :nachdenklich:



Beitragvon weißherbschtschorle » 19.07.2020, 19:15


Es gibt also einen Gläubigerauschuss,
der trifft sich Morgen bei Kaffee und Kuchen u.
dann kommt die Gläubiger-Gruppe.
Die ist dann ein Pfund in der Entscheidung.

Wer sind die dann?
Wie setzten die sich zusammen?
Wie stimmen die ab?
Schorle,schon Goethe wußte warum:
Wasser allein macht stumm,das zeigen im Bach die Fische.
Wein allein macht dumm,siehe die Herren am Tische.
Da ich will keins von beiden sein,trink ich Wasser gemischt mit Wein. :teufel2:



Beitragvon LDH » 19.07.2020, 19:23


Malvoy hat geschrieben:
Thomas hat geschrieben:@Malvoy:
Der von Dir zitierte Absatz zum Stimmanteil bezieht sich, wenn ich das richtig lese, auf die "Gläubigerversammlung" (Punkt 11.1) und nicht auf den "Gläubigerausschuss" (Punkt 11.2).


Tatsächlich, bei Punkt 11.2. steht auch direkt darunter, dass im Gläubigerausschuss die Mehrheit der Teilnehmer entscheidend ist. Danke für den Hinweis.

Aber welchen Sinn macht so eine Veranstaltung dann? Dann könnte man Quattrex ja gleich enteignen und sich den ganzen Zirkus sparen, oder?

Genau so sehe ich das auch. Quattrex hat dann gar kein so großes Druckmittel. Denn mindestens 3 der Gruppen sollte dem Ganzen zustimmen.
Also kann es eigentlich nur daran scheitern, dass die Geschäftsführung nicht das passende Angebot auswählt...



Beitragvon weißherbschtschorle » 19.07.2020, 19:24


wernerg1958 hat geschrieben:Erstmal ganz einfach, das Geld der Fans in der neuen Anleihe wäre weg, genauso wie die Mitgliedsbeiträge. Und da sind ein paar schöne Euros drinn. Inwieweit dann Quattrex davon wieviel sieht/sehen würde :?: Und ob das dann auch eine Planinsolvenz oder eine Regelinsolvenz gibt/gäbe weis ich nicht. Wenn aber Quattrex mit den Regionalen sympatisiert oder umgekehrt was ich vermute weil da etwa gleiche Interessen bestehen wovon ich ausgehe, wird es für Dubai ehr unmöglich in den FCK zu investieren. Ich gehe auch davon aus, daß man den FCK ev nicht in die Insolvenz gehen lassen will da da auch Geld der Sponsoren und der Regionalen in der Anleihe stecken dürfte. Das sind meine Gedanken dazu. :nachdenklich:


Ich denke nicht,das beim eV. viel zu holen ist.
Die KG aA hat sich doch direkt Zugriffsrechte auf Mitgliederbeiträge geholt,die wären sonst direkt zahlungsunfähig gewesen.

Und darauf will ich ja hinaus:
Kann ich als Mitglied verhindern,das ein weiter so kommt?
Zuletzt geändert von weißherbschtschorle am 19.07.2020, 19:35, insgesamt 1-mal geändert.
Schorle,schon Goethe wußte warum:
Wasser allein macht stumm,das zeigen im Bach die Fische.
Wein allein macht dumm,siehe die Herren am Tische.
Da ich will keins von beiden sein,trink ich Wasser gemischt mit Wein. :teufel2:



Beitragvon Thomas Hengen » 19.07.2020, 19:24


@weissherbstschorle: die Bildung der Gruppen im Insolvenzplan ist geregelt in 222 InsO. Wer den Plan erstellt, macht auch einen Vorschlag, welche Gruppen er bilden will. Diesen Plan inclusive Gruppenbildung prüft dann das Insolvenzgericht und danach darf dann auch der Gläubigerausschuss seinen Senf dazu geben.



Beitragvon weißherbschtschorle » 19.07.2020, 19:27


Thomas Hengen hat geschrieben:@weissherbstschorle: die Bildung der Gruppen im Insolvenzplan ist geregelt in 222 InsO. Wer den Plan erstellt, macht auch einen Vorschlag, welche Gruppen er bilden will. Diesen Plan inclusive Gruppenbildung prüft dann das Insolvenzgericht und danach darf dann auch der Gläubigerausschuss seinen Senf dazu geben.


Und wer ist:
Wer den Plan erstellt.
Schorle,schon Goethe wußte warum:
Wasser allein macht stumm,das zeigen im Bach die Fische.
Wein allein macht dumm,siehe die Herren am Tische.
Da ich will keins von beiden sein,trink ich Wasser gemischt mit Wein. :teufel2:



Beitragvon BernddasBrot2 » 19.07.2020, 19:34


@Miggeblätsch
Quattrex besitzt ein durchgriffsrecht, da sie schon vor einer lägeren Zeit Kohl an den FCK abgedrückt haben.
Das bedeutet letztlich, sie könnten den Verein (e.V.) mit in den Sumpf ziehen.
Spielen wir den Fall durch, welche Mittel stehen dem e.V. zur Verfügung um da noch was rauszulutschen?
So weit ich weis, ist da nicht viel, darum würde es auch keinen Sinn machen das zu wollen.
Durch das hineinziehen würde sich letztlich auch nur deren Knete reduzieren, da die Geldgeber, die vom e.V. bedient werden müssen abgefunden werden müssen.
Ãœber den Aufschrei in der Medienwelt, den der Schachzug von Quattrex herbeiruft, ist nicht zu verrachten.
Ebefalls wird in Zukunft sich der eine oder andere Kunde nicht nur Gedanken machen, sondern auch andere Lösungen suchen, wenn durch Quattrex der FCK als gesamtes vor die Hunde geht.
Bleibt für mich eigentlich nur eine Überlegung und die könnte nur bedeuten, größer Fleischtöpfe zu besetzen und das wäre eben nur mit Filet bestückte Tafeln.
Aber auch hier bin ich verhalten optimistisch, dass ein durchgriffsrecht ihnen auch au anderem Grund bitter aufstösst.
Ich bin mir sicher, dass der eine oder ander seine Mistgabel schon vorbereitet hat.
Einen FCK zu vernichten oder auch nur in die Regional oder noch weiter nach unten zu treiben, das nimmt ein böses EMDE.
Mein Gefühl, mein Gedanke, und kein Aufruf von mir, aber nicht von der Hand zu weisen.
Ob sich das für Quattrex und .... rechnet, mmmhh

Eine ganz persönliche Anmerkung, die man nicht vergessen darf, jeder Mensch ist käuflich, es kommt nur auf die Summe an, die geboten wird.
Zuletzt geändert von BernddasBrot2 am 19.07.2020, 19:43, insgesamt 1-mal geändert.
Die Seele des Vereins ist verkauft.
Der FCK reiht sich ein in das Konzert der käuflichen Liebe.
Dazu kommt, daß seit Jahren, die meisten Spieler das Trikot des Vereins überhaupt nicht tragen dürften!



Beitragvon Thomas Hengen » 19.07.2020, 19:39


weißherbschtschorle hat geschrieben:
Thomas Hengen hat geschrieben:@weissherbstschorle: die Bildung der Gruppen im Insolvenzplan ist geregelt in 222 InsO. Wer den Plan erstellt, macht auch einen Vorschlag, welche Gruppen er bilden will. Diesen Plan inclusive Gruppenbildung prüft dann das Insolvenzgericht und danach darf dann auch der Gläubigerausschuss seinen Senf dazu geben.

Und wer ist: Wer den Plan erstellt.


Das kann der FCK selbst machen. Dafür sitzt ja jetzt mit Herrn Eichelbaum auch ein Fachmann mit an Bord.




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