Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.

Beitragvon Flo » 08.08.2019, 17:35


Satzungsausschuss des FCK tagt wieder

Am Dienstag, 6. August 2019, fand eine konstituierende Sitzung des Satzungsausschusses statt. Diese wurde von den Vorständen des 1. FC Kaiserslautern e. V., Wilfried de Buhr und Jürgen Kind, einberufen.

Ziel ist es, die vorliegende Satzung durchzuarbeiten und bestmöglich für den Verein anzupassen. Hierbei werden auch ein Satzungsentwurf, den Teile des Ehrenrats und des Vereinsrats erarbeitet haben, sowie bereits vorliegende Satzungsänderungsanträge einbezogen.

Mitglieder des Satzungsausschusses sind: Philipp Adam (gewähltes Mitglied), Charlotte Basaric-Steinhübl (gewähltes Mitglied), Tobias Frey (Vereinsrat 1. FC Kaiserslautern e. V.), Jürgen Kind (Vorstand 1. FC Kaiserslautern e. V.), Dr. Michael Koll (Ehrenrat 1. FC Kaiserslautern e. V.) und Christian Schmidt (gewähltes Mitglied). Zum Vorsitzenden des Ausschusses wurde Christian Schmidt bestimmt. In der Sitzung bestand Einvernehmen darüber, dass man sich Zeit nimmt, die Satzung in Ruhe zu überarbeiten. Als Zielvorstellung wurde festgelegt, spätestens zur JHV 2020 das Ergebnis vorzutragen.

Die Sitzungen des Satzungsausschusses werden für FCK-Mitglieder zugänglich sein. Es ist vorgesehen, dass Mitglieder nicht nur zuhören können, sondern auch jeweils am Ende einer Thematik miteinbezogen werden sollen, indem Fragen, Anmerkungen und Vorschläge möglich sind.

Die nächste Sitzung wurde auf Mittwoch, 28. August 2019, um 18. 30 Uhr terminiert und findet im Lotto-Treff im Fritz-Walter-Stadion statt. Interessierte werden gebeten, sich vorab per E-Mail an satzungsausschuss@fck.de anzumelden, um die Organisation zu erleichtern. Zutritt zur Sitzung erhalten Vereinsmitglieder mit ihrem FCK-Mitgliedsausweis.

Quelle: Pressemeldung FCK


Ergänzung, 08.10.2019:

Satzungsausschuss präsentiert erste Ergebnisse

Zukünftig soll der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. wieder durch die Mitgliederversammlung gewählt und weiterhin durch den Aufsichtsrat kontrolliert werden. Auf diese Neuausrichtung der Vereinsstruktur konnten sich die Mitglieder des Satzungsausschusses einstimmig in ihren bislang zwei Sitzungen verständigen. Die detaillierte Ausarbeitung wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ziel der geplanten Änderungen soll es sein, die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Vereinsmitglieder bestmöglich zu wahren und gleichzeitig ein System gegenseitiger Kontrolle und vertrauensvoller Zusammenarbeit unter den übrigen Vereinsorganen herzustellen. Daher ist beabsichtigt, dass zukünftig sowohl der Aufsichtsrat als auch der Vorstand, der den Verein nach außen vertritt, unmittelbar durch die Mitglieder gewählt werden, wobei der Aufsichtsrat weiterhin den Vorstand kontrolliert. Dadurch, dass der Aufsichtsrat Wahlvorschläge für den Vorstand unterbreitet, die Wahl aber letztlich den Mitgliedern vorbehalten ist, soll gewährleistet werden, dass Vorstände weder gegen den Willen der Vereinsmitglieder noch gegen den Willen des Aufsichtsrates ein- oder abgesetzt werden können.

Um die geplanten Änderungen schnellstmöglich umsetzen zu können, beabsichtigt der Satzungsausschuss, wie folgt weiter zu verfahren: Die notwendigen Detailarbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, sollen aber möglichst bis zum Frühjahr 2020 abgeschlossen sein. Sodann soll zeitnah eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Satzungsänderung“ einberufen werden. Wie seitens des Vorstandes des 1. FC Kaiserslautern e.V. mitgeteilt wurde, dürfte sich eine solche AOMV relativ kostengünstig durchführen lassen, da unter anderem mit einer geringeren Teilnehmerzahl zu rechnen ist und auf teure elektronische Stimmgeräte verzichtet werden kann.

Sollte der Änderungsvorschlag des Satzungsausschusses durch die Mitglieder dann gebilligt werden, so könnte bereits Mitte 2020 eine Eintragung ins Vereinsregister erfolgen, die für die Wirksamkeit der Änderungen zwingend notwendig ist und ebenfalls mehrere Wochen oder gar Monate dauern kann. So wäre jedoch gewährleistet, dass bei der Jahreshauptversammlung 2020, bei welcher ohnehin turnusmäßig Wahlen anstehen, bereits nach der dann neuen Fassung der Satzung ein Vereinsvorstand (und Aufsichtsrat) gewählt werden könnte.

Neben dieser umfangreichen Neustrukturierung plant der Satzungsausschuss auch weitere, kleinere Änderungen der Satzung. So sollen etwa eine Art "Sanktionenkatalog" entwickelt und eine klare Positionierung gegen Rassismus und Diskriminierung in der Satzung verankert werden.

Über die geplanten Änderungen und die weitere Vorgehensweise können sich interessierte Vereinsmitglieder auf einem weiteren Mitgliederforum am 17. November 2019 informieren.

Zudem steht es allen Mitgliedern offen, die Sitzungen des Satzungsausschusses zu besuchen und sich dort einzubringen. Am 9. Oktober 2019 um 18:30 Uhr trifft sich der Satzungsausschuss zu seiner nächsten Sitzung. Interessierte Mitglieder werden gebeten, sich unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer vorab per Mail an satzungsausschuss@fck.de anmelden. Bei der Sitzung ist der Mitgliedsausweis zwingend mitzuführen und vorzuweisen.

Quelle: fck.de


Ergänzung, 08.03.2020:

Satzungsausschuss nimmt seine Arbeit wieder auf

Nach der Neuberufung des Vorstandes des 1. FC Kaiserslautern e.V. Ende des Jahres 2019 hat die Vereinsführung beschlossen, den Satzungsausschuss zur weiteren Optimierung der Vereinssatzung erneut einzuberufen.

Im Satzungsausschuss sind auch weiterhin Vertreter der Vereinsgremien sowie Mitglieder, die offiziell von der Mitgliederversammlung gewählt und berufen wurden, vertreten. Den Vorsitz des Satzungsausschusses wird Philip Adam übernehmen.

Die nächste Sitzung des Ausschusses ist für Dienstag, 10. März 2020, um 18:30 Uhr im Lotto-Treff im Fritz-Walter-Stadion angesetzt. Wie gewohnt ist die Veranstaltung für alle Vereinsmitglieder öffentlich.

Interessierte werden gebeten, sich vorab per E-Mail an satzungsausschuss@fck.de anzumelden, um die Organisation zu erleichtern.

Für den Zutritt zur Sitzung wird zudem der FCK-Mitgliedsausweis benötigt.

Quelle: fck.de



Beitragvon SEAN » 08.08.2019, 17:56


Erster Vorschlag:
Ich möchte "meinen" ersten Vorsitzenden des FCK wieder selbst wählen aus Kandidaten, die vorgeschlagen werden oder sich der Wahl stellen. Und vielleicht wäre es auch ganz gut, wenn dieser 1. Vorsitzende auch einen Sitz im Beirat der KG hätte.
Scheint die Sonne so warm, trag ich Papier unterm Arm,
scheint die Sonne so heiß, setz ich mich hin und.........



Beitragvon Amman_Teufel » 08.08.2019, 18:30


Der 1. Vorsitzende des 1.FCK besser Vereinspraesident sollte von den Mitgliedern des e.V. aus aufgestellten Kandidaten, frei gewaehlt sein. Der 1. Vorsitzende/ Vereinspraesident des e.V. muss im Beirat der KG vertreten sein.

Ebenso wuenschenswert ist es, es muss klar erkennbar sein das die Muttergesellschaft e.V die ausgegliederter Tochtergesellschaft KGaA kontrolliert. Die Ausgegliederte Gesellschaft kann nie ueber dem gesamtverein stehen.
nemo prudens punit, quia peccatum est, sed ne peccetur



Beitragvon Mr.Blum » 08.08.2019, 18:43


Es wäre sinnvoll die zu einer AOMV benötigten Unterschriften als Prozentpunkt der Mitgliederzahl zu definieren.



Beitragvon FCK58 » 08.08.2019, 18:54


Warum?
Ob ich jetzt die erforderlichen Unterschriften in Zahl oder über Prozentpunkte angebe, dass bleibt sich doch gleich.
Sinn würde dein Vorschlag nur dann ergeben, wenn du die Anzahl der erforderlichen Unterschriften erhöhen oder verringern willst. Auf genau 600 Stimmen wirst du dann nämlich nicht mehr kommen.
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse



Beitragvon habe » 08.08.2019, 20:36


FCK58 hat geschrieben:Warum?
Ob ich jetzt die erforderlichen Unterschriften in Zahl oder über Prozentpunkte angebe, dass bleibt sich doch gleich.
Sinn würde dein Vorschlag nur dann ergeben, wenn du die Anzahl der erforderlichen Unterschriften erhöhen oder verringern willst. Auf genau 600 Stimmen wirst du dann nämlich nicht mehr kommen.


Findest du die lächerlichen 600 Stimmen bzw. 3% für ausreichend??
Ein echter Witz



Beitragvon Lonly Devil » 08.08.2019, 20:44


habe hat geschrieben:
Findest du die lächerlichen 600 Stimmen bzw. 3% für ausreichend??
Ein echter Witz

Dann versuch doch mal selbst, bei einer weit verstreuten Gruppe, lächerliche 600 Stimmen zu sammeln.

Es waren einst sogar noch lächerlichere 400 Stimmen für eine AOMV nötig, bevor die Satzung auf 600 Stimmen geändert wurde. um damit AOMV's zu erschweren.
Die Grundvoraussetzung wurde dadurch lässig um 50% erhöht.

Jochen G. könnte Dir da bestimmt genauere Auskunft geben. :wink:
https://www.youtube.com/watch?v=48grx-7 ... H-y_g9MkxO
Zitat: "Willst Du Unkraut dauerhaft vermeiden, musst Du die Wurzel ausreißen."
Gott mag gewisse Machenschaften eventuell vergeben, ICH NICHT!



Beitragvon FCKPersey1962 » 08.08.2019, 20:49


Lonly Devil hat geschrieben:
habe hat geschrieben:
Findest du die lächerlichen 600 Stimmen bzw. 3% für ausreichend??
Ein echter Witz

Dann versuch doch mal selbst, bei einer weit verstreuten Gruppe, lächerliche 600 Stimmen zu sammeln.

Es waren einst sogar noch lächerlichere 400 Stimmen für eine AOMV nötig, bevor die Satzung auf 600 Stimmen geändert wurde. um damit AOMV's zu erschweren.

Jochen G. könnte Dir da bestimmt genauere Auskunft geben. :wink:


Ich würde auf 50% erhöhen. Ausgehend von der jeweiligen Anzahl der Anwesenden der letzten Mitgliederversammlung. Bei 500 = 250, bei 1000 = 500.
50% > 3%
Gut so?
Zuletzt geändert von FCKPersey1962 am 08.08.2019, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.
Dauerkarte Süd 3.1



Beitragvon ExilDeiwl » 08.08.2019, 21:01


Am besten noch eine von Mondphase, Wetterlage und Tabellenplatz abhängige Anzahl... Nein, ein Antragsteller braucht eine klare Angabe, wie viele Stimmen er benötigt, um eine AOMV beantragen zu können. Eine feste Zahl. Und wenn sich die Anzahl der Mitglieder des Vereins signifikant geändert hat, wird die Satzung eben an dieser Stelle geändert. Das kann man schon mal alle x Jahre machen. Meine Meinung.
Nein, es geht mir NICHT um Hurra-Fußball!

🇺🇦 STOP WAR! FUCK PUTIN! 🇺🇦



Beitragvon Flo » 08.08.2019, 21:05


Hallo Leute,

bleibt doch in diesem Thread bitte beim Satzungsausschuss. Das Thema AOMV und so weiter wird doch schon in anderen Threads weitreichend diskutiert!

Grüße vom Moderatorenteam.



Beitragvon FCK Fan GL » 08.08.2019, 21:14


Aus meiner Sicht versucht der Verein gerade durch solche Maßnahmen,die Mitglieder mehr mitzunehmen und die angekündigte Transparenz zu liefern. Man kann aber natürlich auch immer wieder alles negativ sehen und sarkastisch kommentieren.Das wird allerdings niemandem helfen,sondern immer weiter für Unruhe sorgen.Jedem das was er mag ....



Beitragvon SEAN » 08.08.2019, 21:21


habe hat geschrieben:
FCK58 hat geschrieben:Warum?
Ob ich jetzt die erforderlichen Unterschriften in Zahl oder über Prozentpunkte angebe, dass bleibt sich doch gleich.
Sinn würde dein Vorschlag nur dann ergeben, wenn du die Anzahl der erforderlichen Unterschriften erhöhen oder verringern willst. Auf genau 600 Stimmen wirst du dann nämlich nicht mehr kommen.


Findest du die lächerlichen 600 Stimmen bzw. 3% für ausreichend??
Ein echter Witz

600 Stimmen sind schon viel Holz. Da hat auch Remy schon recht, viele FCK Mitglieder interessiert es nicht wirklich, was hinter der Bühne passiert, und noch weniger informieren sich. Da sind Jahreshauptversammlungen schon ein guter Ansatz, um einen Prozentsatz festzulegen.

Ich hätte noch einen Wunsch für die Satzung.

- es sollte keiner für den Aufsichtsrat kandidieren können, der nicht mindestens 3 oder 5 Jahre Vereinsmitglied ist.
Scheint die Sonne so warm, trag ich Papier unterm Arm,
scheint die Sonne so heiß, setz ich mich hin und.........



Beitragvon jürgen.rische1998 » 08.08.2019, 22:21


SEAN hat geschrieben:
Ich hätte noch einen Wunsch für die Satzung.

- es sollte keiner für den Aufsichtsrat kandidieren können, der nicht mindestens 3 oder 5 Jahre Vereinsmitglied ist.


Ich verstehe Deine Grundintention. Aber ich bin da auch recht vorsichtig. Es besteht die Gefahr nur im eigenen Saft zu schmoren. Wer sagt denn, dass es nicht langjährige FCK Fans gibt die, warum auch immer, erst kurze Zeit Mitglied sind und trotzdem sowohl die passende Einstellung als auch fachliche Eignung haben im AR zu sitzen. Man sollte ehr über die Art der Wahl nachdenken. Wer einen guten Tag hat und toll reden kann ist, wenn es auch vorab bei DBB Interviews gibt, meist auf einem guten Weg. Umgekehrt können Störfeuer, wie etwa Ken sie aus Ultra Kreisen bekommen hat, eine Wahl erschweren. Vielleicht denken wir über andere Möglichkeiten nach wie die Wahl des AR entemotionalisiert werden kann. Wäre für mich sinnvoller als eine Grenze festzulegen wie lange jemand Mitglied sein muss.
Omnia vincit amor



Beitragvon SEAN » 08.08.2019, 22:34


jürgen.rische1998 hat geschrieben:
SEAN hat geschrieben:
Ich hätte noch einen Wunsch für die Satzung.

- es sollte keiner für den Aufsichtsrat kandidieren können, der nicht mindestens 3 oder 5 Jahre Vereinsmitglied ist.


Ich verstehe Deine Grundintention. Aber ich bin da auch recht vorsichtig. Es besteht die Gefahr nur im eigenen Saft zu schmoren. Wer sagt denn, dass es nicht langjährige FCK Fans gibt die, warum auch immer, erst kurze Zeit Mitglied sind und trotzdem sowohl die passende Einstellung als auch fachliche Eignung haben im AR zu sitzen. Man sollte ehr über die Art der Wahl nachdenken. Wer einen guten Tag hat und toll reden kann ist, wenn es auch vorab bei DBB Interviews gibt, meist auf einem guten Weg. Umgekehrt können Störfeuer, wie etwa Ken sie aus Ultra Kreisen bekommen hat, eine Wahl erschweren. Vielleicht denken wir über andere Möglichkeiten nach wie die Wahl des AR entemotionalisiert werden kann. Wäre für mich sinnvoller als eine Grenze festzulegen wie lange jemand Mitglied sein muss.


Ich weiß was Du meinst, und kann deinen Einwand durchaus verstehen. Ich denke aber, das die Gefahr größer ist, das jemand ein U-Boot einschleusen will, als das ein FCK Fan mit ernsten Absichen nicht wenigstens 3 Jahre im Verein ist. Es ist eine Gradwanderung, und so Störfeuer wie es bei Ken gegeben haben zu scheint, kann man nur ganz schwer verhindern. Emotionen sind bei den Wahlen immer dabei, ich denke das man das auch ganz schwer verhindern kann. Es macht sich halt jeder im Vorfeld seine Gedanken, hat sich meistens seine Kandidaten zurechtgelegt, und geht damit auf die JHV. Das sich dort die Meinung auch ändern kann, wenn jemand gut reden und nen guten Tag hat, das seh ich auch so wie Du. Aber ehrlich gesagt erwarte ich von einem Kandidaten, das er das auch kann, den ich möchte auf der nächsten JHV oder bei einer AOMV von den gewählten Aufsichtsräten Antworten auf die Fragen der Mitglieder, und kein äääähh, mmmmhhh, oder sonstwas. Das da die Gefahr steigt, das man vom Podium verarscht wird, weil einer sich super verkaufen kann, auch klar. Dann muß man eben versuchen, die richtigen Fragen zu stellen, gegebenenfalls sich auch in einer Gruppe darauf vorbereiten, was man wirklich wissen will, und wie man dabei (gesittet) zum Ziel kommt.
Scheint die Sonne so warm, trag ich Papier unterm Arm,
scheint die Sonne so heiß, setz ich mich hin und.........



Beitragvon wernerg1958 » 09.08.2019, 07:34


Die/eine Satzungsaenderung gewaehlter Praesident und dann auch BR Mitglied sollte schon dieses Jahr fest gemacht werden. Sonst kommt dieser erst Ende 2021 das halte ich fuer zu spaet!



Beitragvon LDH » 09.08.2019, 11:04


Ich hätte auch einen Vorschlag. Wer bewusst und nachweislich gegen die Satzung verstoßen hat sollte streng sanktioniert werden. Bis hin zu einem Ausschluss aus dem Verein. Je nach Verstoß natürlich.



Beitragvon Stormer » 09.08.2019, 11:57


Ein Prozentsatz als Vorraussetzung für eine AOMV
ist nicht sinnvoll bzw. praktikabel da sich die Mitgliederzahl täglich ändert. In einem Verein gehen fast täglich Mitgliedsanträge für Ein/Austritte ein.



Beitragvon Mr.Blum » 09.08.2019, 12:07


Die Lösung dieses Problems ist vergleichsweise einfach. X% zum 31.12. des Vorjahres.



Beitragvon Lonly Devil » 09.08.2019, 12:13


stellvertretend hat geschrieben:Die Lösung dieses Problems ist vergleichsweise einfach. X% zum 31.12. des Vorjahres.

Sollen dadurch, auch dringenst notwendige, AOMV's unermesslich erschwert oder gar verhindert werden?
https://www.youtube.com/watch?v=48grx-7 ... H-y_g9MkxO
Zitat: "Willst Du Unkraut dauerhaft vermeiden, musst Du die Wurzel ausreißen."
Gott mag gewisse Machenschaften eventuell vergeben, ICH NICHT!



Beitragvon wernerg1958 » 09.08.2019, 12:16


Also ich bewerte das anders, wieviele Mitglieder kommen zu den JHBs ca: 1000-1500 hoch gegriffen dann sind 600 fuer eine AOMV schon eine sehr hohe Huerde. ca: 50%+-



Beitragvon Bigdoubleu » 09.08.2019, 13:41


wernerg1958 hat geschrieben:Also ich bewerte das anders, wieviele Mitglieder kommen zu den JHBs ca: 1000-1500 hoch gegriffen dann sind 600 fuer eine AOMV schon eine sehr hohe Huerde. ca: 50%+-


Naja, auf eine JHB fahren und einen ganzen Tag am Wochenende dafür zu opfern ist aber noch was anderes als ein Stück Papier zu unterschreiben und zur Post zu bringen.

Wobei man natürlich davon ausgehen kann, dass die 600+ Mitglieder, die die AOMV möglich gemacht haben, eine hohe Motivation haben werden, diese auch zu besuchen. Das ist m.E. auch der Hauptgrund für die AOMV, weil das Publikum und das Abstimmungsverhalten der AOMV ein anderes sein wird, wie das bei einer normalen JHB.

Das mit der Aufklärung ist und der nachfolgenden Befriedung des Vereins ist für mich ein frommer Wunsch bzw. totale Augenwischerei. Oder glaubt irgendjemand ernsthaft, bei der AOMV andere Antworten zu hören, als auf der Mitgliederversammlung?



Beitragvon wernerg1958 » 09.08.2019, 13:53


Auf einer AOMV hat man aber einen ganz anderen Strauss an Moeglichkeiten gegen das Fehlverhalten der Herrn BWG vor zu gehen! Als Beispiel der Satzungsverstoss! Das auf dem Forum nicht viel bei rauskam, aber es dann eben doch den Anstoss fuer die AOMV gegeben.



Beitragvon Bigdoubleu » 09.08.2019, 14:04


wernerg1958 hat geschrieben:Auf einer AOMV hat man aber einen ganz anderen Strauss an Moeglichkeiten gegen das Fehlverhalten der Herrn BWG vor zu gehen! Als Beispiel der Satzungsverstoss! Das auf dem Forum nicht viel bei rauskam, aber es dann eben doch den Anstoss fuer die AOMV gegeben.



Naja, das Urteil für Herrn Banf ist ja schon gesprochen. Es geht jetzt nur darum, ob das Urteil auch durch das Abstimmungsverhalten der Mitglieder bestätigt wird.

Es bleibt spannend.



Beitragvon wernerg1958 » 09.08.2019, 14:08


Wenn man in Sache Banf von Urteil spricht muss mam auch sagen das er sich selber Disqualifizerit hat durch sein Verhalten uns sich so am Ende auch verurteilt.



Beitragvon kl-mz » 10.08.2019, 09:24


SEAN hat geschrieben:Ich hätte noch einen Wunsch für die Satzung.

- es sollte keiner für den Aufsichtsrat kandidieren können, der nicht mindestens 3 oder 5 Jahre Vereinsmitglied ist.


Das finde ich nicht gut. Das ist einfach undemokratisch. Es sollte keine Mitglieder 1. und 2. Klasse geben. Wer sich "spontan" dazu bereit erklärt für irgendein Amt zu kandidieren und sich dem Stress aussetzen möchte, der soll das auch tun können. Eine lange Mitgliedschaft macht noch keinen guten Amtsträger. Um es mit Otto Rehagel zu sagen: Es gibt keine jungen und alten Mitglieder sondern nur gute und schlechte.

Mal angenommen, die Person, die sowas macht, wird gewählt. Sie wird ja dann auch nicht mehr so schnell austreten. Bleibt also normalerweise für mindestens die Amtszeit Mitglied.

Eine Beeinflussung der Wahl kann auf 1000 Ebenen stattfinden. Da hilft die Satzung am Ende nicht, sondern nur die Moderatoren und wer Anträge zur Geschäftsordnung stellt. Es helfen also nur fitte Mitglieder.
Grüße
kl-mz




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