Ich hätte da noch ein paar (ganz neutrale) Verständnisfragen, über die eine (zugegeben recht kurze) Recherche keine Ergebnisse gebracht hat - vielleicht kann mir ja jemand helfen:
Wenn ich die Ausführungen von Ken richtig verstanden habe, dann würde der "Wert" der GmbH & Co. KGaA aktuell eigentlich mit 27 Mio.€ bewertet. Mit den 3 Mio.€ (Kapitalerhöhung) von Investor A ergeben sich 30 Mio.€ und somit 10% (3/30) und ein Beiratssitz der Management GmbH.
Frage 1:
Sehe ich es richtig, dass ein Investor B dann 3,33 Mio.€ für 10% (3,33/(30+3,33))bezahlen müsste?
Frage 2:
Falls ja hält Investor A danach aber nur noch 9% (3/33,33) und müsste seinerseits 0,33 Mio.€ "nachschießen" um wieder auf 10% zu kommen?
Frage 3:
Falls ja: Was passiert wenn er das nicht tut? Verliert er dann den Beiratssitz?
Frage 4:
Alternativ: Wenn er das tut hält Investor B wiederum weniger als 10% (3,33/33,66) und müsste nachlegen. Das mündet dann irgendwie in einem Grenzwertproblem.
Frage 5:
Wenn ein (oder zwei) Beiratssitz(e) an einen (oder zwei) Investor(en) vergeben werden: Welche der 5 Aufsichtsräte (des e.V.) scheiden dann aus dem Beirat aus?
Frage 6:
Wenn Investor A und Investor B jeweils einen Beiratssitz innehaben - was passiert wenn ein Investor C kommt, der ebenfalls 10% erwirbt und somit einen Anspruch hat?
Sorry, falls hier kompletter Quatsch steht - ich würd´s halt gerne verstehen.
