Allgemeine Fan-Themen und Fragen zu selbigen.

Beitragvon Thomas » 28.02.2019, 17:46


Messerwurf aus Schiri-Frust: 15 Monate Gefängnis

Eine Berufungskammer des Landgerichts Kaiserslautern hat am Mittwoch im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern bestätigt, mit dem ein 23-jähriger Mann aus Mutterstadt wegen eines Messerwurfs im Fritz-Walter-Stadion verurteilt worden war.

(...) Der 23-Jährige hatte schon in der ersten Instanz den Fall eingeräumt und sich bei der Ordnerin entschuldigt. Als Motiv für den Messerwurf gab er Ärger über den Spielverlauf und über das Verhalten des Schiedsrichters an. Die rund zwei Stunden nach der Tat bei ihm entnommene Blutprobe hatte einen Blutalkoholgehalt von 0,88 Promille gezeigt. (…)

Quelle und kompletter Text: Rheinpfalz
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon SEAN » 28.02.2019, 20:07


Mit nem Messer auf Order werfen, da fehlt echt was im Oberstübchen. Wiederholungstäter und noch Gas im Blut, ganze ehrlich, da hab ich nichtmal für 2 Cent Mitleid.
Scheint die Sonne so warm, trag ich Papier unterm Arm,
scheint die Sonne so heiß, setz ich mich hin und.........



Beitragvon jojo » 28.02.2019, 20:14


Frag ich mich halt auch, warum man überhaupt mit einem Messer auf den Betze gehen muss.



Beitragvon NTDB » 28.02.2019, 22:01


jojo hat geschrieben:Frag ich mich halt auch, warum man überhaupt mit einem Messer auf den Betze gehen muss.


Ich frage mich wieso mir eine Powerbank für mein Handy abgenommen wird, aber solche Kasper mit Messern ins Stadion kommen.



Beitragvon Rotweisrotsaar » 01.03.2019, 09:40


Mit Messer im Stadion :shock: Unfassbar! Was eine feige Vorstellung! Der müsste mal ordentlich aufs Maul bekommen!



Beitragvon BetzePower67 » 01.03.2019, 12:47


Ich hoffe, dieser Honk bekommt auch für die Zeit nach seiner Haft noch ein Stadionverbot vom Verein. Mindestens in Höhe seiner Haftstrafe - falls dies nicht sowieso schon erteilt wurde. :o
Es gibt Leute, die denken, Fußball sei eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann Ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly, Manager)



Beitragvon super-jogi » 01.03.2019, 21:09


Da fragt man sich doch, wie ist es möglich ein Messer mit ins Stadion zu bekommen ?
Das Leben ist wie eine Klobrille. Man macht so einiges durch !



Beitragvon FCK58 » 02.03.2019, 11:33


Das Frage ich mich schon lange.
Ich gehe als sechzigjähriger "Normalo" mit 5jährigem Kind ins Stadion, habe nie mehr als einen Geldbeutel, ein Handy und einen einzelnen Autoschlüssel dabei und sogar das Kind wurde schon abgetastet. Solche Hoydoys dagegen kriegen ihre Messer und Pyro ins Stadion - und keiner merkts.
Zu dem Typen selber: Der hat Glück, dass ich nicht sein Richter war. Unter 2 Jahre "Echtzeit" im Knast wäre der bei mir nicht davongekommen. Auch wenn das jetzige Urteil schon nicht "zimperlich" ist. Deutlich Luft nach oben hätte das StGB aber schon noch gehabt. Schließlich ist bei der versuchten schweren Körperverletzung ja der "mögliche Erfolg" das Maß für die Strafe.
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse



Beitragvon betzemutzi » 03.03.2019, 10:00


Zu dem Typen selber: Der hat Glück, dass ich nicht sein Richter war. Unter 2 Jahre "Echtzeit" im Knast wäre der bei mir nicht davongekommen. Auch wenn das jetzige Urteil schon nicht "zimperlich" ist. Deutlich Luft nach oben hätte das StGB aber schon noch gehabt. Schließlich ist bei der versuchten schweren Körperverletzung ja der "mögliche Erfolg" das Maß für die Strafe.


Er wurde wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung (§§ 223,224 StGB) verurteilt, nicht wegen einer versuchten schweren Körperverletzung (§227 StGB).
Der Regelstrafrahmen umfasst dabei eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Das Maß der Strafe orientiert sich nach § 46 StGB an verschiedenen täter- und tatbezogenen Umständen. Dabei ist der "mögliche Erfolg" ein Umstand, der berücksichtigt wird. Das er einschlägig vorbestraft ist, wirkt auch strafbeschwerend. Zu seinen Gunsten dürfte das Geständnis und die Tatsache gewirkt haben, dass er sich bei der Ordnerin entschuldigt hat. Aus diesen Gesamtumständen wird das Maß der Strafe ermittelt.
C`mon you guys in red!



Beitragvon FCK58 » 03.03.2019, 13:16


Ok. Die versuchte gefährliche Körperverletzung habe ich überlesen und eine versuchte schwere Körperverletzung daraus gemacht. Mea culpa aber man wird´s mir (hoffentlich) verzeihen.
Beim Ergebnis (Strafmaß von - bis)sind wir aber identisch. Ich kann nämlich auch richig lesen. :wink:
Wie gesagt: Das Strafmaß ist schon nicht von schlechten Eltern, da die meisten Urteile in dieser Kathegorie mit Geldstrafen enden. Trotzdem wäre er bei mir abmarschiert - und zwar länger als 2 Jahre. Das StGB gibt´es ja auch her. Und das ganz bestimmt nicht ohne Grund.
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse




Zurück zu Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 5 Gäste