Uns wird nicht die Lizenz geschenkt wenn es einen anderen Verein der weitaus weniger Verbindlichkeiten hat wie der FCK erwischt und der keine Lizenz dafür bekommt,macht euch doch nix vor.Hätten unsere ach so tolle Verantwortlichen vom Verein nicht so das Geld zum Fenster rausgeworfen bräuchten wir nicht zu zittern

Wenn ich nur an die Luftpumpen denke die die letzten Jahre unter Vertrag standen und dicke Kohle dafür bekammen ,Wieviel Spieler waren es seit Jäggis Amtsübernahme ?40 ?50?ich weiß schon gar nicht mehr wer alles unter Vertrag war .Es sind zuviele,für teures Geld geholt ,Super Verträge gemacht so das wir nicht mal unsere Aufwandserträge mehr rausbekammen ,nur kleine Bausteine die den großen FCKzum Einsturz brachten .Die DFL oder der DFB machen da keine Ausnahmen,egal welche Tratition hinter einem Verein steckt.Paar Beispiele gefälligst? RW ESSEN;DYNAMO DRESDEN ;SSV ULM 46 ;SV WALDHOF.Noch Fragen ?
Hier Wissenwertes zum Thema Lizenz
Lizenzentzug (wikipedia)
Unter einem Lizenzentzug versteht man die Rücknahme einer erteilten Lizenz oder Betriebserlaubnis oder auch die Verweigerung zur Verlängerung einer Lizenz bzw. Betriebserlaubnis, die eine Teilnahme am Wettbewerb nur unter Einhaltung von Auflagen (den Lizenzauflagen) möglich macht. Wird gegen diese Auflagen verstoßen bzw. Verpflichtungen, die sich aus der Lizenz ergeben nicht eingehalten, droht bei kleineren Verstößen eine Strafe; bei größeren und damit den Wettbewerb beeinträchtigenden Vorkommnissen wird dem Wettbewerbsteilnehmer dann die Lizenz vom Lizenzgeber entzogen.
von der DFL
Nach welchen Kriterien erfolgt die Lizenzerteilung?
Alle Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga müssen die in der Lizenzierungsordnung (LO) und den entsprechenden Anhängen zur LO festgelegten sportlichen, rechtlichen, personell-administrativen, infrastrukturellen und sicherheitstechnischen, medientechnischen sowie finanziellen Kriterien (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) erfüllen. Sämtliche Voraussetzungen stehen gleichgewichtig nebeneinander. Die entsprechenden Unterlagen sind von den Bewerbern aus den Lizenzligen bis zum 15. März einzureichen. Zudem sind bis zum 30. Juni die spielorganisatorischen Voraussetzungen nachzuweisen.
Sollte ein Verein der Bundesliga oder 2. Bundesliga vor der Saison die Lizenz nicht erhalten, so gilt er vorbehaltlich der dort gültigen Zulassungsvoraussetzungen als Absteiger in die Regionalliga seines Regionalverbandes und rückt somit an den Schluss der Tabelle der 2. Bundesliga der vorangegangenen Spielzeit. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen abgestiegenen Clubs der vorangegangenen Spielzeit vermindert sich entsprechend.
Ein Club, dem die Lizenz während der laufenden Spielzeit entzogen worden ist, scheidet erst am Ende des Spieljahres aus den Rundenspielen aus und gilt als Absteiger. Die von einem solchen Club ausgetragenen oder noch auszutragenden Spiele werden nur für und gegen die Gegner gewertet. (von der DFL)
Alles Klar ?ohne zusätzliche Geldgeber wird es uns erst recht treffen
