Wäre die Firma hinter justpay eine Bank, wären Beträge (bis zu einer Höchstgrenze) per Einlagensicherungsfonds ungefährdet. Aber das ist nicht der Fall.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Rechtens ist, in einem (noch dazu vorläufigen) Insolvenzverfahren einzelne Gläubiger nach dem Zufallsprinzip vorab zu befriedigen.
Man kann nur hoffen, dass der vorläufige Insolvenzverwalter seine Zusage (die er meiner Auffassung nach nie hätte machen dürfen) dem FCK gegenüber schriftlich gemacht hat.
Interessant wäre, ob ermittelbar ist, wann jede einzelne Karte aufgeladen wurde. Meines Erachtens läuft § 61 der Insolvenzordnung u. a. darauf hinaus, dass der Insolvenzverwalter bei Beträgen, die am 5.5. aufgeladen wurden, in der Haftung steht.
Das großspurige Getöse auf der Seite des
vorl. IV klingt nach dem, wie die Sache läuft, ziemlich hohl.