Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.

Beitragvon Thomas » 31.03.2017, 13:31


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Anleihe-Prozess beginnt mit Kompromissvorschlag

Am Landgericht Kaiserslautern wurde am heutigen Freitag die Klage eines Geldgebers gegen den 1. FC Kaiserslautern im Rahmen der sogenannten NLZ-Anleihe verhandelt. Vorläufiges Ergebnis: Das Verfahren wird mit einem Kompromissvorschlag vertagt.

Der Vorsitzende Richter deutete zunächst an, den Argumenten des Klägers folgen zu können: Anhand der vorliegenden Unterlagen habe man davon ausgehen können, dass der Erlös der NLZ-Anleihe auch tatsächlich für das Nachwuchsleistungszentrum verwendet werde und nicht für andere Zwecke. Auch sei aufgrund Aktenlage nicht zwingend anzunehmen, dass das Geld tatsächlich ins NLZ investiert worden sei. Der Kläger hatte aus diesen Gründen seinen Vertrag gekündigt und die vorzeitige Rückzahlung seiner investierten rund 100.000,- Euro gefordert.

Richter schlägt trotz Zweifeln Verbleib des Geldes beim FCK vor

Dennoch machte der Richter einen Kompromissvorschlag: Weil der Kläger, ein FCK-Fan aus Ostwestfalen, seinem Verein sicher nicht erheblich schaden wolle – etwa durch mögliche Folgeklagen anderer Anleger – solle er auf die vorzeitige Rückzahlung verzichten. Im Gegenzug solle der FCK die Gerichtskosten übernehmen und sehr deutlich klarstellen, dass er alle Anstrengungen für Investitionen ins NLZ unternehme. Der Anwalt des Klägers entgegnete, dass man zwar grundsätzlich vergleichsbereit sei und auch dem Verein nicht ernsthaft schaden wolle, aber sich dann zumindest die vorzeitige Rückzahlung eines Teilbetrags erhoffe.

Innerhalb eines Monats sollen sich nun einerseits der Verein – Vorstand, Aufsichtsrat und Ex-Vorstand – und andererseits der Fan beraten, ob sie einem Kompromiss zustimmen. Die Fortsetzung erfolgt dann in einem Gütetermin vor dem Landgericht oder eventuell schriftlich.

Neben dem Kläger und dem Angeklagten (für den FCK kamen die Vorstände Thomas Gries und Michael Klatt) war vor Gericht auch ein sogenannter Streitverkünder anwesend – ein weiterer Rechtsanwalt, der dem Verfahren stellvertretend für Ex-FCK-Finanzvorstand Fritz Grünewalt beiwohnte.

Es geht nicht um die Betze-Anleihe, sondern um die NLZ-Anleihe

Auf der FCK-Mitgliederversammlung im vergangenen November war bekannt geworden, dass ein Investor den Verein auf die vorzeitige Rückzahlung seiner 100.000,- Euro verklagt hatte. Dabei handelte es sich aber nicht um direkte Anteile der Betze-Anleihe, sondern um die sogenannte "NLZ-Anleihe", mit der die damalige Vereinsführung zusätzliche rund 700.000,- Euro eingesammelt hatte. Der Kläger forderte seine rund 100.000,- Euro nun vorzeitig zurück, weil es nicht wie versprochen für den Ausbau des FCK-Nachwuchsleistungszentrums verwendet worden sei.

Quelle: Der Betze brennt
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Thomas » 31.03.2017, 13:43


Hier zusätzlich noch die Berichte weiterer Medien (EDIT: Rheinpfalz und dpa nachträglich ergänzt):

Klage gegen FCK wegen Betze-Anleihe
Gibt es einen Vergleich?


Gleich zu Beginn des Prozesses vor dem Kaiserslauterer Landgericht machte der Richter einen Vergleichsvorschlag: Der Fan aus Nordrhein-Westfalen lässt sein Geld in der Betze-Anleihe. Dafür soll sich der Fußball-Zweitligist verpflichten, auch wirklich Geld ins Nachwuchsleistungszentrum Fröhnerhof zu investieren.

Der Richter begründete seinen Vorschlag damit, dass der Kläger den 1. FC Kaiserslautern in finanzielle Schwierigkeiten bringen könnte, wenn seine Klage Erfolg hätte und er sein Geld vorzeitig zurück erhielte. Dann könnten sich nämlich weitere Anleger zu einer Klage entscheiden und ihr Geld zurückfordern. Das könnte aber bedeuten, dass am Ende das ganze Geld der Anleihe weg sei, so der Richter - und das könne nicht im Sinn des Klägers sein. (...)

Quelle und kompletter Text: SWR


Kaiserslautern: Gericht vertagt Entscheidung über Teil-Rückzahlung von FCK-Anleihe

(...) Der Vorsitzende Richter hat den Parteien heute einen Vergleichsvorschlag unterbreitet: Der klagende Fan soll sein jährlich mit fünf Prozent verzinstes Geld wie vereinbart bis 2019 beim FCK belassen, dafür soll der Verein die Verfahrenskosten tragen. Binnen etwa vier Wochen sollen sich die Beteiligten zu dem Vorschlag äußern. (...)

Quelle und kompletter Text: Rheinpfalz


Prozess um FCK-Anleihe: Richter macht Vergleichsvorschlag

(...) Der Richter machte beiden Parteien gleich zu Beginn der Verhandlung einen Vergleichsvorschlag. Der Kläger solle auf seine vorzeitige Auszahlung der Anleihe verzichten. Gleichzeitig soll sich der FCK gewillt zeigen, Geld in das Nachwuchsleistungszentrum zu investieren. Der Richter begründete seinen Vorschlag damit, dass der Traditionsclub in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte, wenn weitere Anleihezeichner ihr Geld zurückfordern würden. (...)

Quelle und kompletter Text: dpa
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Rheinteufel2222 » 31.03.2017, 13:51


Da ist einiges an brisanten Informationen in dem Beitrag.

Erstens hätte ich nicht unbedingt damit gerechnet, dass das Gericht der Argumentation des Klägers folgt. Allerdings ist es wirklich positiv hervorzuheben, dass das Gericht versucht, Schaden vom FCK abzuwenden, indem es den Kläger, obwohl es ihm offensichtlich gute Erfolgsaussichten einräumt, auf die potentiell nachteiligen Folgen für den Verein hinweist.

Apropos Folgen. Noch bemerkenswerter ist allerdings der Umstand, dass Grünewalt persönlich der Streit verkündet wurde. Mit anderen Worten, sollte der FCK den Rechtsstreit verlieren, will man sich das Geld von Grünewalt wiederholen.

Zur Info § 72 Abs. 1 ZPO: "Eine Partei, die für den Fall des ihr ungünstigen Ausganges des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten erheben zu können glaubt oder den Anspruch eines Dritten besorgt, kann bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits dem Dritten gerichtlich den Streit verkünden."
- Frosch Walter -



Beitragvon bradnex » 31.03.2017, 14:34


Mein lieber Mann, da steckt doch Sprengstoff drin.

Das kann den Verein zerreißen. Und den ehemaligen Vorstand nicht nur zivilrechtlich was drohen. Es bleibt für den FCK zu hoffen, dass der Kompromissvorschlag angenommen wird.

Wie bescheuert kann man offensichtlich nur sein, die rechtlich bindenden Unterlagen offensichtlich so zu formulieren.



Beitragvon kantersieg » 31.03.2017, 14:48


Die Ansicht des Gerichts ist keine Ãœberraschung und war auch so zu erwarten.

Der Verein hat aber nun aber ein richtiges Problem:

Möglichkeit 1: Er gibt die Anleihegelder direkt zurück an diejenigen Zeichner, die darauf bestehen. Das bedeutet, der Verein muss kurzfristig einen Kredit aufnehmen, da die Anleihe bekanntlich für den laufenden Geschäftsbetrieb ausgegeben wurde. Frage: bekommt der FCK sehr kurzfristig einen Kredit und wenn ja, zu welchen Konditionen?

Möglichkeit 2: Der Verein investiert nun doch in das NLZ, aber auch da muss man kurzfristig einen Kredit aufnehmen, da flüssige Gelder offensichtlich sehr begrenzt sind. Auch hier wieder die Frage, ob man kurzfristig einen Kredit erhält und wenn ja, zu welchen Konditionen. In diesem Fall, müsste man zusätzlich die Fananleihe 2019 zurückzahlen.

Mit dieser Entwicklung ist nun klar, dass der Vorstand das Problem Rückzahlung der Fananleihe nicht ins Jahr 2019 schieben kann, sondern er muss das Problem jetzt lösen. Damit wird ihm der zeitliche Spielraum genommen, eine gute Lösung zu finden.

Damit tut sich hier eine weitere Baustelle auf, in Verbindung mit den Zuschauerzahlen (20.000 verkaufte Tickets gegen den Tabellen-4. Braunschweig an einem schönen, warmen Sonntagnachmittag) wachsen die Sorgen auch für eine kurzfristige Zukunft des FCK. Die Schlinge zieht sich langsam zu.



Beitragvon Hundsänger » 31.03.2017, 15:16


@ Kantersieg

Bei Deiner Möglichkeit 1 ist zu beachten, dass es sich hier um die Nlz-Anleihe handelt, die mit 700.000 € gezeichnet wurde. Die Betze-Anleihe ist meinem Verständnis nach seperat zu betrachtet, ein Urteilsspruch nicht einfach übertragbar. Im beschriebenen Fall wäre, wenn man davon ausgeht, die Hälfte würde ihr Geld ausbezahlt haben wollen, eine Summe von 350.000 € aufzubringen. Viel Geld, aber eine (hoffentlich noch) stemmbare Summe.
Die Signalwirkung wäre aber enorm.
Und wer schon einmal ein Gerichtsverfahren bezahlen musste, kennt die Gebühren. Jeder Anwaltsbrief kostet....

Aus meiner bescheidenen Gerichtserfahrung kann ich aber auch sagen, dass, wenn der Richter zwischen den Zeilen einen Rat gibt oder "laut denkt", ist man gut beraten, dem auch Folge zu leisten. Der ein oder andere RA hier im Forum wird das evtl.bestätigen können.
Bei 20.000 verkauften Karten ist noch erschreckend, dass hier ja auch noch die Kartenaktion läuft. Ich hoffe, am Sonntag kommen noch viele spontan Entschlossene.



Beitragvon FCK58 » 31.03.2017, 16:09


Das einzig Erfreuliche an diesem ersten Verhandlungstag ist für mich die Anwesenheit des Streitverkünders. Es muss doch irgendwie möglich sein, diesen selbstherrlichen Abzockern auf wenigstens eine Art an die Geldbeutel zu gehen. Vielleicht haben wir ja jetzt diesen Weg gefunden, denn selbst bei einem Vergleich ist dem FCK ein Schaden entstanden. Ich bin jetzt erst einmal richtig gespannt, wie es in dieser Richtung weiter läuft.
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse



Beitragvon ExilDeiwl » 31.03.2017, 16:31


FCK58 hat geschrieben:Das einzig Erfreuliche an diesem ersten Verhandlungstag ist für mich die Anwesenheit des Streitverkünders. Es muss doch irgendwie möglich sein, diesen selbstherrlichen Abzockern auf wenigstens eine Art an die Geldbeutel zu gehen. Vielleicht haben wir ja jetzt diesen Weg gefunden, denn selbst bei einem Vergleich ist dem FCK ein Schaden entstanden. Ich bin jetzt erst einmal richtig gespannt, wie es in dieser Richtung weiter läuft.


In diesem Zusammenhang mal eine Frage: es ist ja nicht unüblich, dass Manager versichert werden, um sich vor den finanziellen Folgen etwaiger Managementfehler abzusichern. Weiß jemand, ob Kuntz und Grunewalt entsprechend versichert waren (oftmals übernimmt das der Arbeitgeber) und falls ja, könnte diese Versicherung hier noch in Anspruch genommen werden? Ist ja nicht klar, ob die beiden im Falle eines verlorenen Rechtsstreits gegen den FCK überhaupt in der Lage wären, Regressforderungen nachzukommen...
Nein, es geht mir NICHT um Hurra-Fußball!

🇺🇦 STOP WAR! FUCK PUTIN! 🇺🇦



Beitragvon SEAN » 31.03.2017, 16:37


Also das "Ganz große Problem" seh ich jetzt nicht. Hier geht es offensichtlich um einen der wenigen Zeichner außerhalb der uns bekannten Betze-Anleihe, das sich im Rahmen einer Gesamtsumme von 700.000 Euro drehen soll. Die eigendliche Anleihe mit den 6 Mios betrifft das wohl nicht.
Ich denke das maximale das passieren kann ist, das nur diese Zeichner der NLZ-Anleihe ihr Geld zurückfordern könnten, und nicht die restlichen aus der Betze-Anleihe. Das sind 2 paar Schuhe, so wie ich das verstehe. Das wäre immer noch ein Schlag ins Kontor, aber was anderes als wenn auf einmal 3-4 Mios gezahlt werden müssten.
Scheint die Sonne so warm, trag ich Papier unterm Arm,
scheint die Sonne so heiß, setz ich mich hin und.........



Beitragvon Rheinteufel2222 » 31.03.2017, 17:05


Das käme darauf an, inwieweit sich das, was man den Zeichnern dieser "NLZ-Anleihe" versprochen hat, von dem unterscheidet, was man bei der Betze-Anleihe versprochen hat.

Generell hätte ich erwartet, dass es für die professionellen Anleger eher schwieriger sein dürfte, das Geld vorzeitig zurückzuforden, weil für Privatanleger eventuell noch eher so eine Art "Verbraucherschutz" besteht. Ich bin da allerdings auch kein Fachmann.

Der alte Vorstand wird im Übrigen mit Sicherheit gegen solche Haftpflichtfälle versichert sein. Ich weiß allerdings nicht, ob die Versicherung auch zahlt, wenn das Gericht hier zu dem Ergebnis kommt, dass eine vorsätzliche Täuschung der Anleger, damit eine Straftat, vorgelegen hat.

Allerdings müssten Grünewalt (oder Kuntz) dem Verein ohnehin nicht den ggf. vorzeitig zurückzuzahlenden Betrag ersetzen, denn die Rückzahlung der Anleihe war ja ohnehin geschuldet und ist damit kein Schaden. Nur für zusätzliche Kosten, wie z.B. die Gerichtskosten für das vorliegende Verfahren oder durch die vorzeitige Rückzahlung entstehende Kreditkosten und solche Dinge müssten sie dann aufkommen. Das sind dann zwar immer noch Beträge, die weh tun (Grünewalt vermutlich mehr als Kuntz), aber andererseits dürfte das dann vermutlich noch innerhalb dessen sein, was der FCK erfolgreich bei Ihnen vollstrecken kann.

Grünewalt wird möglicherweise argumentieren, dass er und Kuntz dem Verein durch die Zweckentfremsdung der Anleihe auch Geld in Form von Kreditzinsen gespart hätten, was entsprechend bei der Festsetzung des Schadens zu berücksichtigen wäre, aber ich bin mir nicht sicher, ob man rechtswidriges Verhalten schadenmindernd geltend machen kann.
- Frosch Walter -



Beitragvon BetzeSebi » 31.03.2017, 17:20


ohne witz,egal wann man hier reinschaut immer nur negative nachrichten.... liga 3oder4 ist garnichtmehr so weit weg wenn man realist ist. Und manche träumen echt noch von 1.bundesliga :lol:



Beitragvon Thomas » 31.03.2017, 18:27


Ich war heute morgen auf dieser Gerichtsverhandlung und muss als juristischer Laie sagen: Das war schon interessant! Sowas sollte sich jeder mal anschauen, der die Zeit und die Gelegenheit dafür hat.

Dass diese Nebenanleihe offiziell "NLZ-Anleihe" heißt (wo ja der Investitionszweck sogar schon im Name drin steckt!), wusste ich noch gar nicht, bisher war ja meistens nur von "Private Placement" die Rede. Der Richter machte m.E. ziemlich deutlich, dass er eher die Ansicht des Klägers teilt, kam dann aber doch mit seinem Kompromissvorschlag zum Schluss. Der Kläger wiederum wirkte überhaupt nicht auf Krawall gebürstet oder so, sondern wie ein ganz normaler Fan wie Du und ich. Geredet hat er bzw. sein Anwalt aber eigentlich nicht viel.

Es gab laut dem Richter übrigens zwei separate Bankkonten (bei der Stadtsparkasse und bei der Kreissparkasse), die extra für die Anleihe eingerichtet wurden. Von dort seien dann später Gelder auf das Hauptkonto des FCK überwiesen worden, worüber wir hier ja schon seit Jahren diskutieren und was auf der JHV mit "Dispozinsen sparen" begründet wurde. Der Richter kritisierte diese öffentlichen Äußerungen der damaligen Vereinsführung relativ deutlich: "Es wäre manchmal nicht schlecht, wenn man an einem Seminar für Pressesprecher [gemeint war wohl eher: Öffentlichkeitsarbeit] teilnimmt."

Von Seiten des FCK-Anwalts war außerdem die Rede von einer "potentiellen Regress-Situation", weswegen der Vorstand erst nach einer Beratung mit dem Aufsichtsrat eine Entscheidung zu dem Vergleichsangebot treffen könne. Auch hier wurde kein Name explizit genannt, aber für mich klang das so, als ob im Fall der Fälle Regressforderungen gegen Grünewalt und Co. in Erwägung gezogen würden.

Insgesamt dauerte die heutige Verhandlung inklusive Beratungspause ca. eine Stunde.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Naheteufel11 » 31.03.2017, 21:20


@Kantersieg und Hundsänger:
folgender Abschnitt ist interessant:

"Der Anwalt des Klägers entgegnete, dass man zwar grundsätzlich vergleichsbereit sei und auch dem Verein nicht ernsthaft schaden wolle, aber sich dann zumindest die vorzeitige Rückzahlung eines Teilbetrags erhoffe. "

Also wäre eine Rückzahlung nicht zu 100% nötig, sondern ein Teil der 100.000€ (wieviel auch immer).

Ich frage mich, was für den FCK günstiger ist:
700.000€ als Kredit aufnehmen, und ins NLZ investieren, oder den Teilbetrag zurück zahlen, inkl. Zinsen, sowie den Rest in 2019?

Die Verzinsung der Anleihe ist ja auch recht hoch. Eine Umschuldung durch eine Bank, sobald die Gebäude gebaut sind, wäre evtl. gegen Grundschuld günstiger.
Gott fragte die Steine, ob Sie Lautrer sein wollen. Da antworteten die Steine "Nein, dafür sind wir nicht hart genug".



Beitragvon kai900 » 01.04.2017, 08:37


Wir sind sich nicht mehr Kreditwürdig unter 12% gibt uns keine Bank mehr Kohle. Vielleicht würde der Präsident von Stuttgart nochmal was rausrücken aber der will für seine 3 mio die er uns schon geliehen hat ja auch 8-10% je nach Tabellenplatz. Die Anleihe kostet uns 5% so billig bekommen wir in den nächsten 40 Jahren keine Kohle mehr.
Willst du bequem nach Hause laufen musst du Roschi Schuhe kaufen



Beitragvon Paladin » 01.04.2017, 08:45


Ich hoffe doch ernsthaft das der FCK nicht so klamm ist das er die Teilzahlung von 100.000 € nicht stemmen kann. Denn da geht es ja um max 50.000 würde ich vermuten. Sofern man das nicht total verbockt - oder es dem Kläger nicht darum geht das in der Öffentlichkeit auszutragen um ein Statement zu machen - sollte das ja wohl machbar sein das aussergerichtlich zu regeln. Dann tritt das auch keine Kettenreaktion los und man sollte das hoffentlich auch ohne neuen Kredit tilgen können. So Bankrott können wir doch bitte noch nicht sein das wir nicht noch 50 Lappen aus der unerwarteten Korkutablöse abzwacken können. Und wenn doch, dann haben wir eh andere Probleme als diese Klage. Denn dann können wir keinen einzigen der Spieler ersetzen die uns demnächst verlassen werden (und von der Verpflichtung Ewertons braucht ihr nicht Mal träumen). Sollte das der Fall sein, dann brauchen wir auch auf keinen Investor warten sondern einen Käufer oder die Insolvenz und Neustart in Liga 4.

So wie ich das aus den Medienberichten gestern rauslese, ist der Kläger nicht der Spender sondern dessen Vater. Der darf ja aber wohl nur klagen wenn er der beschädigte ist, der Sohnemann also Papas geld gespendet hat? Da denke ich dem Papa geht es darum einen Teil zu retten für den Fall das der FCK doch umgeht. 100.000 sind für ne Privatperson ja doch Recht viel und denen würde erst nachträglich bewusst das der FCK doch nicht die sichere Geldanlage ist wie der Sohnemann dem Papa eingeredet hat (a la bappe kaaf liewer FCK Anleihe als än Bauschbarvertrag, dö krigscht mer zinse).



Beitragvon Lautern-Fahne » 01.04.2017, 11:30


@Thomas

Danke für den Vorortbericht :daumen: Ich persönlich finde es richtig, dass es einen Prozess um die Anleihegelder gibt und es dann eine juristische Entscheidung dazu gibt. Die ganze Geschichte zieht ja nicht einfach nur den Ruf des FCK in den Dreck, sondern auch die Bonität bei einer Bank. Ein Aufsichtsrat, der bei einem eventuellen Betrug von 10.000en Fans mitgeholfen hat, ist kein gutes Kontrollorgan :nachdenklich: Es kann nicht sein, dass die Menschen nicht wissen, was mit mehreren Millionen Euro an Anlagegeldern geschehen ist.
"Für mich ist Schönheit, dem Gegner nicht zu geben was er will."

"Es gibt Leute die sagen, kreative Spieler seien von Abwehraufgaben zu entlasten. Wer dies behauptet, kennt den Fußball nicht. Alle elf müssen zu jeder Zeit genau wissen, was sie zu tun haben"

José Mourinho



Beitragvon Thomas » 01.04.2017, 21:04


Hier noch was aus der heutigen Rheinpfalz zum ersten Prozesstag:

FCK und Kläger prüfen Vergleich

(...) Unabhängig vom Prozess kündigte FCK-Finanzchef Michael Klatt im RHEINPFALZ-Gespräch ohnehin geplante Umbauten am Nachwuchsleistungszentrum an, etwa einen Container als Fitnessraum, Gäste-Bewirtung auf einer Terrasse und Modernisierungspläne für den Parkplatz. (...)

Quelle und kompletter Text: Rheinpfalz (mit Abo-Login)


Streit um Betze-Anleihe: Vergleichsvorschlag liegt auf dem Tisch

(...) Die 2. Zivilkammer des Landgerichts bejahte in einer ersten rechtlichen Würdigung, dass es bei der Ausgabe der FCK-NLZ-Anleihe eine Zweckvereinbarung gegeben habe. Sie ergebe sich aus dem Inhalt des Wertpapierkaufangebots.

Danach habe der 1. FCK als Emittent der Anleihe klar erklärt, er „werde“ den Erlös der Anleihe zugunsten des Nachwuchsleistungszentrums und seiner Nachwuchsmannschaften bis zur U23 einsetzen. Das sei nicht nur als Absicht, sondern als Ankündigung zu verstehen gewesen.

Außerdem verwies die Kammer auf den Namen der Anleihe, der auch auf das Nachwuchsleistungszentrum abgestellt war. Die Kammer ging damit auch auf die Argumentation des 1. FCK ein, wonach es im Fall der FCK-NLZ-Anleihe keine Zweckbindung gegeben habe.

Offen ließ der Vorsitzende Richter die Frage, ob der Verein das Geld der Anleihe entgegen der Zweckvereinbarung verwendet hat. Dies könne auf der Grundlage der vorliegenden Akten vorläufig nicht festgestellt werden. (...)

Quelle und kompletter Text: Rheinpfalz (mit Abo-Login)
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Ke07111978 » 03.04.2017, 15:01


Thomas hat geschrieben:Ich war heute morgen auf dieser Gerichtsverhandlung und muss als juristischer Laie sagen: Das war schon interessant! Sowas sollte sich jeder mal anschauen, der die Zeit und die Gelegenheit dafür hat.

Dass diese Nebenanleihe offiziell "NLZ-Anleihe" heißt (wo ja der Investitionszweck sogar schon im Name drin steckt!), wusste ich noch gar nicht, bisher war ja meistens nur von "Private Placement" die Rede. Der Richter machte m.E. ziemlich deutlich, dass er eher die Ansicht des Klägers teilt, kam dann aber doch mit seinem Kompromissvorschlag zum Schluss. Der Kläger wiederum wirkte überhaupt nicht auf Krawall gebürstet oder so, sondern wie ein ganz normaler Fan wie Du und ich. Geredet hat er bzw. sein Anwalt aber eigentlich nicht viel.

Es gab laut dem Richter übrigens zwei separate Bankkonten (bei der Stadtsparkasse und bei der Kreissparkasse), die extra für die Anleihe eingerichtet wurden. Von dort seien dann später Gelder auf das Hauptkonto des FCK überwiesen worden, worüber wir hier ja schon seit Jahren diskutieren und was auf der JHV mit "Dispozinsen sparen" begründet wurde. Der Richter kritisierte diese öffentlichen Äußerungen der damaligen Vereinsführung relativ deutlich: "Es wäre manchmal nicht schlecht, wenn man an einem Seminar für Pressesprecher [gemeint war wohl eher: Öffentlichkeitsarbeit] teilnimmt."

Von Seiten des FCK-Anwalts war außerdem die Rede von einer "potentiellen Regress-Situation", weswegen der Vorstand erst nach einer Beratung mit dem Aufsichtsrat eine Entscheidung zu dem Vergleichsangebot treffen könne. Auch hier wurde kein Name explizit genannt, aber für mich klang das so, als ob im Fall der Fälle Regressforderungen gegen Grünewalt und Co. in Erwägung gezogen würden.

Insgesamt dauerte die heutige Verhandlung inklusive Beratungspause ca. eine Stunde.


Obwohl ich mich bis zum Saisonende eigentlich nicht mehr äußern wollte, würde ich es in dieser Causa nochmal gerne tun. Das interessante einer Gerichtsverhandlung ist im Regelfall das was nicht gesagt wird. Der Amtsrichter will einen schnellen Prozess und hat überhaupt keine Lust auf eine langwierige Rechtsfindung, insbesondere bei so unklarer Faktenlage wie hier. Er baut Druck auf denjenigen auf, der eigentlich die besseren Chancen hat den Prozess zu gewinnen und schlägt einen Vergleich vor, der dieser Partei eigentlich nicht wirklich wehtut (indem Fall dem FCK)

Ein revisionssicher Schuldspruch gegen den FCK ist bei der aktuellen Faktenlage kaum zu erreichen (da auch Ausgaben für die Jugendmannschaften und die U-23 mit in den dargestellten Verwendungszweck fallen, wird man wohl schon irgendwie auf die Summe der Anleihe kommen). Auch ist es definitiv nicht so, dass der Verein sich die Kosten einfach beim alten Vorstand wiederholen könnte. Zum einem hätte der neue Vorstand zum Anfang der Saison die Möglichkeit gehabt, die restlichen Investitionen zu tätigen und mit einem niedrigeren Spieleretat in die Saison zu gehen (auch er hat gemerkt, dass dies wenig sinnvoll ist, wenn man dann absteigt und die Anleihe nie im Leben zurückzahlen kann) - zum anderen könnten Kuntz und FG als Streithelfer dem Prozess beitreten. Letzteres gilt es in meinen Augen auf jeden Fall zu verhindern, denn die Interessen des alten Vorstands (er will einfach Recht behalten und würde einen langen Rechtstreit in Kauf nehmen) sind keinesfalls deckungsgleich mit denen des FCK (schnelles Ende ohne großen Schaden, sprich Vergleichsvorschlag annehmen).

Wichtig in diesem Zusammenhang: Der Schaden betrifft nicht die EUR 100.000,- - denn das ich meinem Gläubiger das Geld zurückzahle, das ich ihm schulde, ist schlicht kein Schaden. Wenn überhaupt, geht es um die Gerichtskosten....



Beitragvon paulgeht » 10.08.2017, 12:05


Der Prozess ist beendet.

» Anleihe-Prozess: Klage gegen FCK zurückgezogen

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