Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.

Beitragvon Thomas » 06.10.2022, 17:20


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Foto: FCK

JHV 2022 am 4. Dezember mit Nachwahlen und in Präsenz

Der 1. FC Kaiserslautern e.V. hat seine diesjährige Mitgliederversammlung auf den 4. Dezember 2022 terminiert. Die Zusammenkunft im Fritz-Walter-Stadion soll in Präsenz stattfinden und wird unter anderem Nachwahlen für den Aufsichtsrat beinhalten.

Nach zwei "virtuellen" Jahreshauptversammlungen im Zuge der Corona-Pandemie werden die Vereinsmitglieder damit erstmals seit dem 1. Dezember 2019 wieder im "persönlichen" Format zusammenkommen. Die FCK-Führung informiert dazu wie folgt: "Nicht nur diese gesetzliche Bestimmung ist inzwischen ausgelaufen, die Corona-Beschränkungen von Bund, Land und Stadt wurden gelockert und ein großes Stück Normalität ist in unseren Alltag zurückgekehrt. Nach gut drei Jahren plant der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. daher die Durchführung der Jahreshauptversammlung 2022 in traditioneller Form, also in Präsenz mit allen teilnehmenden Mitgliedern. Der 1. FC Kaiserslautern e.V. hat daher beschlossen, die Jahreshauptversammlung 2022 am Sonntag, 4. Dezember 2022, um 11:00 Uhr in der Krombacher Fanhalle Nord des Fritz-Walter-Stadions, Kaiserslautern, durchzuführen."

Bestätigung von Stich und Briegel - Nachwahl von drei Nachrückern

Bei der Versammlung müssen nicht nur die nachgerückten Aufsichtsratsmitglieder Daniel Stich und Hans-Peter Briegel noch offiziell bestätigt werden, sondern auch die momentan vakanten Positionen der drei Nachrücker - im Falle von Rücktritten oder ähnlichem - werden nachgewählt. Dazu heißt es in der Ankündigung des Vereins: "Gemäß Artikel 13 (3) unserer Vereinssatzung sind durch den Aufsichtsrat bestellte Mitglieder des Gremiums durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. Zusätzlich wird gem. Artikel 14 (6) unserer Vereinssatzung eine Nachwahl der drei Nachrückerpositionen für das Amt des Aufsichtsrates erforderlich. Bewerbungen und Wahlvorschläge für das Amt des Aufsichtsrates bzw. bei Bestätigung der berufenen Aufsichtsratsmitglieder für die Nachrückerposition, sind bis spätestens 13. November 2022 an den Vorsitzenden des Ehrenrates, Dr. Michael Koll, zu richten."

Der komplette fünfköpfige Aufsichtsrat, aus dessen Reihen auch drei Personen in den mächtigen Beirat der für den Profifußball zuständigen FCK Management GmbH geschickt werden, wird hingegen erst Ende 2023 regulär neugewählt. Von den Anfang 2020 gewählten fünf Personen sitzt nur noch Rainer Keßler im Aufsichtsrat des FCK e.V., während Martin Weimer, Bernhard Koblischeck, Markus Merk und Fritz Fuchs in der Zwischenzeit zurückgetreten sind. Dazu kommen im aktuellen Gremium die nachgerückten Johannes B. Remy und Valentin Helou sowie die nachberufenen Stich und Briegel.

Die komplette Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2022:

1. Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und Verabschiedung der Tagesordnung

2. Totengedenken

3. Ehrungen

4. Berichte von Vorstand, Abteilungen, Rechnungsprüfern und Aufsichtsrat des Vereins sowie Bericht der Geschäftsführung der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH
a) Bericht des Vorstands mit Vortrag des Jahresabschlusses zum 30.06.2022,
b) Berichte der Abteilungen,
Anmerkung: Die Berichte der Abteilungen werden während der JHV nicht vorgetragen. Diese Berichte werden im Begleitheft veröffentlicht und können während der Jahreshauptversammlung eingesehen werden.
c) Bericht der Rechnungsprüfer,
d) Bericht der Geschäftsführung der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH zur aktuellen Situation und Ausblick,
e) Bericht des Aufsichtsrats,
f) Aussprache zu den Berichten.

5. Entlastungen für das Geschäftsjahr 2021/2022
a) Entlastung des Vorstands
b) Entlastung des Aufsichtsrats

6. Bestätigung der Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied
a) Bestätigung des Aufsichtsratsmitglieds Daniel Stich gem. Art. 13 Abs. 3 der Satzung,
b) Bestätigung des Aufsichtsratsmitglieds Hans-Peter Briegel gem. Art. 13 Abs. 3 der Satzung

7. Falls eine oder alle Bestätigungen unter TOP 6 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten: Nachwahl von bis zu zwei Aufsichtsratsmitgliedern und drei Ersatzmitgliedern zum Aufsichtsrat

8. Falls beide Bestätigungen unter TOP 6 die erforderliche Mehrheit erhalten: Nachwahl von drei Ersatzmitgliedern zum Aufsichtsrat

9. Ggfls. Beschlussfassung über die Aufnahme von bis zum 19.11.2022 gestellten Mitgliederanträgen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 9 Abs. 5 der Satzung

10. Ggfls. Beratung und Beschlussfassung über die sachliche Behandlung der Tagesordnungspunkte, die gemäß TOP 9 in die Tagesordnung aufgenommen wurden

11. Beratung und Beschlussfassung über die Ergänzung der Tagesordnung aufgrund von Dringlichkeitsanträgen gemäß Art. 9 Abs. 6 der Satzung

12. Verschiedenes

13. Schlusswort

Quelle: Der Betze brennt

Weitere Links zum Thema:

- Live-Ticker zum Nachlesen: So lief die JHV 2020 (Der Betze brennt)
- Live-Ticker zum Nachlesen: So lief die JHV 2021 (Der Betze brennt)


Ergänzung, 18.11.2022:

Fünf Kandidaten für Nachrücker-Wahl zum Aufsichtsrat

Bei der Jahreshauptversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. werden drei neue Nach­rücker für den Aufsichtsrat gewählt. Fünf Vereinsmitglieder haben sich beworben, die ersten Namen sind jetzt bekannt.

Die Bewerbungsfrist für die Nachwahl am 4. Dezember 2022 endete am Montag dieser Woche. Am Mittwochabend tagte der Ehrenrat und erteilte fünf Kandidaten die Freigabe, wie der Vorsitzende Dr. Michael Koll auf Nachfrage von Der Betze brennt bestätigt. Zu den Kandidaten gehören der 36-jährige Filmemacher und YouTuber Marc Litz, der im fränkischen Sonnefeld bei Coburg lebt, sowie Rechtsanwalt Patrick M. Buchmann (35) von der Kanzlei Kisslinger-Popp & Partner aus München, Sohn von FCK-Rechnungsprüfer Joachim Buchmann. Die drei weiteren Kandidaten haben gegenüber dem Ehrenrat der Veröffentlichung ihrer Daten noch nicht zugestimmt, ihre Namen folgen somit zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Nachwahl ist erforderlich, weil nach vier Rücktritten von Aufsichtsräten (Martin Weimer, Bernhard Koblischeck, Markus Merk, Fritz Fuchs; Anm. d. Red.) in der laufenden Amtsperiode aktuell keine Nachrücker mehr zur Verfügung stehen. Dies muss laut Vereinssatzung aber gewährleistet sein. Das heißt: Die am Sonntag in zwei Wochen gewählten Kandidaten ziehen nicht direkt in den Aufsichtsrat des FCK e.V. ein, sondern werden erstmal "nur" Nachrücker für den Fall weiterer Rücktritte. Die nächste turnusmäßige Neuwahl des kompletten Aufsichtsrates steht erst Ende 2023 an. Aktuell besteht das fünfköpfige Gremium aus Rainer Keßler, Valentin Helou, Johannes B. Remy, Daniel Stich und Hans-Peter Briegel. Stich und Briegel wurden nicht von den Vereinsmitgliedern gewählt, sondern vom Aufsichtsrat selbst nach den Rücktritten von Merk und Briegel berufen - auch diese Entscheidungen müssen die Mitglieder am 4. Dezember noch offiziell bestätigen.

Quelle: Der Betze brennt


Ergänzung, 19.11.2022:

Das sind die fünf Kandidaten für den FCK-Aufsichtsrat

Der 1. FC Kaisers­lautern e.V. hat die vollständige Kandidaten­liste für die Auf­sichts­rats­nach­wahl am 4. Dezember 2022 bekannt­gegeben. Es gibt fünf Bewerber für drei Nach­rücker-Plätze.

Einer der Kandidaten ist der 31-jährige Rechtsanwalt Thorsten Lill aus Landstuhl, mittlerweile wohnhaft in München. Außerdem stellen sich Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsbau-Meister Fritz Koch aus Frankenthal sowie Banker und Startup-Gründer Michael Schultheiss zur Wahl. Diese drei zuvor noch nicht bekannten Namen hat der FCK-Ehrenratsvorsitzende Dr. Michael Koll gegenüber Der Betze brennt bestätigt. Bereits gestern wurden zudem die Kandidaturen von Medienproduzent Marc Litz (36) und Rechtsanwalt Patrick M. Buchmann (35) veröffentlicht (siehe ältere DBB-Meldungen).

Die komplette Kandidatenliste, in alphabetischer Reihenfolge:

- Patrick M. Buchmann (35), Rechtsanwalt, München
- Fritz Koch (71), Sanitär-, Heizungs- & Lüftungsbau-Meister, Frankenthal
- Thorsten Lill (31), Rechtsanwalt, München
- Marc Litz (36), Medienproduzent, Sonnefeld
- Michael Schultheiss (55), Bankmanager & Startup-Gründer, Berlin


Die Nachwahl ist erforderlich, weil nach vier Rücktritten von Aufsichtsräten (Martin Weimer, Bernhard Koblischeck, Markus Merk, Fritz Fuchs; Anm. d. Red.) in der laufenden Amtsperiode aktuell keine Nachrücker mehr zur Verfügung stehen. Dies muss laut Vereinssatzung aber gewährleistet sein. Das heißt: Die am Sonntag in zwei Wochen gewählten Kandidaten ziehen nicht direkt in den Aufsichtsrat des FCK e.V. ein, sondern werden erstmal "nur" Nachrücker für den Fall weiterer Rücktritte. Die nächste turnusmäßige Neuwahl des kompletten Aufsichtsrates steht erst Ende 2023 an. Aktuell besteht das fünfköpfige Gremium aus Rainer Keßler, Valentin Helou, Johannes B. Remy, Daniel Stich und Hans-Peter Briegel. Stich und Briegel wurden nicht von den Vereinsmitgliedern gewählt, sondern vom Aufsichtsrat selbst nach den Rücktritten von Merk und Fuchs berufen - auch diese Entscheidungen müssen die Mitglieder am 4. Dezember noch offiziell bestätigen.

Auf Der Betze brennt wird in den kommenden Tagen allen Kandidaten die Möglichkeit zu einer Vorstellung im Interview-Format geboten. Auch darüber hinaus informieren wir wie gewohnt über alles Wichtige rund um die Jahreshauptversammlung, inklusive unseres traditionellen Live-Tickers direkt aus dem Fritz-Walter-Stadion am 4. Dezember.

Quelle: Der Betze brennt
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon MarcoReichGott » 06.10.2022, 18:41


Tja, hoffentlich hat man sich da juristisch gut abgesichert und es hagelt keine juristischen Klagen.

Edit Kurzerklärung: Die Satzung unterscheidet eigentlich zwischen zusätzlich bestellten AR-Mitgliedern und eben den gewählten Mitgliedern. Dass nun die beiden zusätzliche Mitglieder umgedichtet werden um den AR ordnungsgemäß zu füllen und nur Nachrücker gewählt werden, könnte hier ein Problem darstellen. Um das abschließen beurteilen zu können, muss man sich aber mit Vereinsrecht deutlich besser auskennen als ich das kann. Ich hatte nur schon bei der Berufung von Daniel Stich vermutet, dass man diesen Weg gehen würde, weshalb ich das alles etrwas unglücklich finde.

Andererseits sollte ich als Nicht-Vereinsmitglied wohl eher die Klappe dazu halten und mich mit sowas gar nicht beschäftigen.



Beitragvon supernolle » 07.10.2022, 06:38


@MarcoReichGott:
Sehr spannender Punkt. Ich hoffe doch das diese Nechberufungen mal stark hinterfragt werden und noch viel mehr wie es überhaupt soweit kommen kann das innerhalb kürzester Zeit keine Nachrücker mehr da sind.

Zu deinem letzten Punkt habe ich noch einen guten Tipp: Mitglied werden, den e.V. unterstützen und zur JHV kommen :teufel2:
Aber ich hätte sogar Geld gezahlt, um in Kaiserslautern spielen zu dürfen.

Horst Eckel



Beitragvon ExilDeiwl » 07.10.2022, 07:08


Da es hier ja inzwischen auch einen offiziellen Thread gibt, wiederhole ich hier mal mein Anliegen bzgl. Hybridveranstaltung zur JHV. Ich könnte mir vorstellen, dass der eine oder andere ähnlich denkt, wie ich:

Ich begrüße es persönlich sehr, dass die JHV wieder vor Ort stattfinden soll, denn vor Ort ist schon noch einmal was anderes.

Gleichzeitig bin ich aber etwas enttäuscht, dass sie nicht als Hybridveranstaltung geplant wird, also sowohl Präsenz vor Ort, als auch die Möglichkeit, online an der JHV teilzunehmen. Gerade wenn man weit weg wohnt, wie das bei mir der Fall ist, dann ist die Online-Veranstaltung ggf. sogar die einzige Möglichkeit überhaupt an der JHV teilzunehmen. Heutzutage sollte das in meinen Augen eigentlich standardmäßig ermöglicht werden bei einem so großen Verein, wie der FCK es ist.

Mich würde Eure Meinung dazu interessieren. Mich würde außerdem interessieren, wie Ihr zu einer Satzungsänderung stehen würdet, in der die Jahreshauptversammlung als Hybridveranstaltung festgelegt wird. Würdet ihr das gut finden bzw. einen entsprechenden Antrag unterstützen? Und an die Satzungsexperten: wäre eine entsprechende Satzungsänderung überhaupt denkbar bzw. welche vereinsrechtlichen Hürden gäbe es ggf.?
Nein, es geht mir NICHT um Hurra-Fußball!

🇺🇦 STOP WAR! FUCK PUTIN! 🇺🇦



Beitragvon Chrisbee76 » 07.10.2022, 07:13


Ich kann da ExilDeiwl nur zustimmen.
Bin zwar selbst nur 60 km von KL weg und werde vor Ort teilnehmen, aber bei einem Verein der eben solche Mitgliederzahlen über ganz Deutschland verteilt hat ist eine reine Präsenzveranstaltung sehr archaisch.
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.“ - Bertolt Brecht



Beitragvon Schulbu_1900 » 07.10.2022, 08:25


@ExilDeiwl, ich kann gerade Dich wegen der Entfernung und Dein Anliegen sehr gut verstehen. Natürlich hätte man dadurch auch einen doppelten Aufwand. In finanzieller und logistischer Sicht. Abstimmungen, Wortmeldungen usw. Online und vor Ort, ich stelle mir das nicht einfach vor, da braucht es eine gute Moderation. Gerade wenn die Emotionen kochen... :lol:
Von daher Denke ich entweder so oder so.
Rein online hatte das alles aber überraschend gut geklappt.
Vielleicht kriegen wir im Dezember eh wieder eine Onlineshow....
Ich rechne zumindest mit Maskenpflicht vor Ort.
Elf Freunde müsst Ihr sein

"Putin du A.....loch !!"
🇺🇦 🇺🇦 🇺🇦



Beitragvon roterteufel81 » 07.10.2022, 09:23


@All: Zum Thema virtuelle und hybride Mitgliederversammlungen in Vereinen gibt es eine eindeutige Regelung.

Wenn beim 1. FCK e.V. bis zum Stichtag 31.08.2022 keine entsprechende Änderung der Satzung diesbezüglich vorgenommen wurde, kann aus rechtlicher Sicht keine hybride Sitzung im Dezember stattfinden.

Auszüge aus der Rechtslage:

"Der Bundestag hat in dem Gesetz vom 27.03.2020 (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) unter anderem auch vorübergehend Sonderregelungen zu Vorschriften des zivilrechtlichen Vereinsrechts vorgenommen.
Mit diesem Gesetz existieren Erleichterungen für Vereine, um deren Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten. Die neuen Sonderregelungen durch Gesetz galten zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Sie wurden sodann erneut verlängert und gelten nunmehr bis zum 31. August 2022.

...

Die Befristung der Sonderregelungen bis Ende August 2022 zeigt – wieder einmal – die Notwendigkeit auf, die eigene Satzung des Verbandes dahingehend anzupassen und die virtuelle oder hybride Mitgliederversammlung – sofern gewünscht – auch künftig als Veranstaltungsform der Mitgliederversammlung zu implementieren. Eine solche Implementierung ist bekanntlich aber nur über den Weg des satzungsändernden Beschlusses der Mitgliederversammlung (§ 33 BGB) möglich.

Ist eine solche Satzungsregelung bisher noch nicht implementiert worden, so gilt Folgendes:

Vereine, die ihre Mitgliederversammlung virtuell – oder hybrid – abhalten möchten, denen aber eine entsprechende Satzungsregelung fehlt, können eine virtuelle/hybride Mitgliederversammlung rechtswirksam nur bis zum 31. August 2022 durchführen.

...

Das bloße Versenden von Einladungen zu einer virtuellen oder hybriden Versammlung, die dann aber nach dem 31. August 2022 stattfinden soll, ist nicht ausreichend.

...

Ohne Änderung der Satzung gilt damit ab dem 31. August 2022 wieder die alte Rechtslage vor den corona-bedingten Sonderregelungen. Eine Mitgliederversammlung, die nicht in reiner Präsenzform stattfindet, ist daher nur dann ohne Weiteres möglich, wenn die Satzung des Vereins dies ausdrücklich zulässt.

Fazit

Da die gesetzlichen Sonderregelungen aktuell nur befristet für solche Mitgliederversammlungen gelten, die bis zum 31. August 2022 „stattfinden“, sollten Vereinsvorstände überprüfen, ob ihre Satzungen auch über den 31. August 2022 ausreichende Grundlagen enthalten, um auch in Zukunft auf die alternativen Formen der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung zurückgreifen zu können. Anderenfalls kann eine Mitgliederversammlung ab dem 01. September 2022 wie früher nur in Präsenzform abgehalten werden."



Quelle und vollständiger Text: Auslaufen der corona-bedingten Sonderregelungen Rechtslage für Mitgliederversammlungen bei Vereinen ab 31.08.2022
Das Eckige muss ins Runde



Beitragvon Schnullibulli » 07.10.2022, 09:54


Das Anliegen von Exil kann ich prinzipiell nur unterstützen.
Ob das für Dezember umsetzbar ist, sowohl technisch als auch rechtlich steht natürlich auf einem anderen Blatt (s. Post von Roterteufel).

Die Anregung sollte definitiv unterstützt werden. Ist eine Hybridlösung ggf sogar günstiger und auf lange Sicht ist dass mMn eh die Zukunft.
Wie der Ablauf dann ist sieht man dann, übung haben wir ja schon.

@ MarcoReich nur weil du kein Mitglied bist heißt das doch nicht dass du keine Meinung haben darfst.
Du unterstützt den Verein ja auch, nur eben in anderer Form.
Nur müssen wir (bin auch kein MG) eben akzeptieren was passiert. Aber eine Meinung oder Anregung darf trotzdem jeder äußern dem der FCK am Herzen liegt



Beitragvon roterteufel81 » 07.10.2022, 11:30


Ist ja recht einfach.

Ein Mitglied kann simpel den Antrag stellen, in der HV über eine Satzungsänderung abzustimmen, die eine hybride und reine Online-Lösung in Zukunft (z.B. HV 2023) erlaubt.

Mir fehlt dazu aktuell etwas die Zeit und Lust, da was auszuformulieren.

Ich hab mir die letzten 6 Wochen schon die Finger mit dem Verein wund geschrieben, bis nach geschlagenen 3 Heimspielen in meinem Block endlich der gröbste Taubenschiss von den Sitzen und den Sitzgestellen entfernt und wenigstens grob geputzt wurde.
Das Eckige muss ins Runde



Beitragvon ExilDeiwl » 07.10.2022, 13:57


Danke schonmal für die ersten Meinungen zum Thema hybride Mitgliederversammlung. Insbesondere auch für das Heraussuchen der Rechtslage aus der Corona-Zeit.

Ich mache mir natürlich keine Illusionen was die JHV im Dezember betrifft. Die wird ausschließlich als Präsenzveranstaltung stattfinden. Mir ginge es tatsächlich um eine Satzungsänderung. Ob ich die als einfaches Mitglied wirklich über einen „profanen“ Antrag „durchgesetzt“ bekomme? Ich weiß nicht. Da sind schon ganz andere Leute mit guten Ideen gescheitert. Will sagen: sowas braucht im „inner circle“ ebenfalls eine gewisse Unterstützung, denn sonst kommt die Empfehlung der Granden, den Antrag abzulehnen - und dann „muss“ das ja die richtige Entscheidung sein. Leider alles schon erlebt.

Insofern - es lesen ja durchaus Leute mit Verbindungen zum Vorstand hier mit, beispielsweise Martin Sester, der ja auch lange Mitglied im Satzungsausschuss war (noch ist?).

Was die Frage nach dem „wird ja ggf. billiger“ betrifft: das glaube ich offen gestanden nicht wirklich. Für eine hybride Veranstaltung muss sowohl die Halle in der Nord hergerichtet werden (Bestuhlung, Aufio-/Bildtechnik), als auch Personal (Ordner) vorgehalten werden und auch Kioske müssen betrieben werden (wobei die sicherlich eher was abwerfen werden und auch gar nicht dem FCK auf der Tasche liegen). Gleichzeitig muss aber auch die Anbindung für die Onlineveranstaltung sichergestellt sein. Grundsätzlich dürfte das heutzutage aber kein Problem mehr sein. Lediglich was das Abstimmungssystem betrifft, könnte ich mir vorstellen, dass das als hybride Lösung etwas aufwendiger ist und damit extra kostet…
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Beitragvon Schlossberg » 07.10.2022, 15:32


Es bräuchte ja nur in der Satzung zu stehen, dass die MV als Präsenzveranstaltung, hybrid oder (aus zwingenden Gründen) rein virtuell stattfinden kann.
Dass so etwas frühestens 2023 greifen könnte, ist offensichtlich.

Einen entsprechenden Antrag würde ich unterstützen.



Beitragvon Betzenberg1985 » 08.10.2022, 11:04


roterteufel81 hat geschrieben:Ist ja recht einfach.

Ein Mitglied kann simpel den Antrag stellen, in der HV über eine Satzungsänderung abzustimmen, die eine hybride und reine Online-Lösung in Zukunft (z.B. HV 2023) erlaubt.


Die Frist zur Stellung von Satzungsänderungen ist für Mitglieder am 31.08. abgelaufen. Von daher kann es da keine Änderung mehr geben



Beitragvon ExilDeiwl » 08.10.2022, 11:22


Ja, das ist richtig, denn der Änderungsantrag ist in der Einladung zur JHV bekanntzugeben, damit die Mitglieder diesen vorab zur Kenntnis haben und nicht in der JHV von dem Antrag überrumpelt werden. Insofern wäre ein entsprechender Änderungsantrag erst wieder für die JHV 2023 einzubringen, der dann mit der JHV 2024 Wirkung zeigen würde. Echt schade, dass da niemand vorab auf die Idee gekommen ist, einen solchen Antrag zu stellen (da fasse ich mir auch selbst an die Nase…). Andererseits: so kann man etwas zielgerichteter auf einen solchen Antrag hin arbeiten, denn es sind jetzt noch gut 10 Monate Zeit, das auszuarbeiten.
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Beitragvon Negan » 08.10.2022, 12:15


Zum Kostenfaktor hybride Veranstaltung:

Man muss ja quasi die Kosten für eine Anwesenheits-HV und für eine digitale HV zusammenlegen, dann evtl. noch zusätzliche Kosten für das einbinden der digitalen Abstimmungen und Wortmeldungen.
WEnn man die Vereinsführung mal fragt, dann ist das Thema hybrid ja schon einige male durchdacht und diesutiert worden. Die Satzung sieht es nicht vor, okay, damit scheidet es aus. ABer der Kostenfaktor (das habe ich aus dem persönlichen Gespräch nach dem letzten Mitgliederforum mitgenommen) soll aber immens sein.



Beitragvon ExilDeiwl » 08.10.2022, 18:39


Naja, doppelte Kosten werden es sicherlich nicht sein, denn einige Kostenblöcke sind in beiden Formaten vorhanden, so z.B. Bild- und Tontechnik. Auch auf der Präsenzveranstaltung sind Kameras da, die man auch für doe Onlineveranstaltung braucht. Ich erinnere mich an die Aussage, dass die reine Onlineveranstaltungen ugefähr so teuer waren, wie die Präsenzveranstaltungen. Ich könnte mir vorstellen, dass für die Hybridveranstaltung ca. 15 bis max. 20 Prozent obendrauf kommen. Aber für sowas muss es ja Erfahrungswerte geben.
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Beitragvon Michi » 29.10.2022, 22:25


Jetzt wurden auch die Einladungen per Mail verschickt:
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2022

Liebe Mitglieder des 1. FC Kaiserslautern,

hiermit laden wir Sie herzlich zur Jahreshauptversammlung 2022

unseres 1. FC Kaiserslautern e.V. am Sonntag, den 4. Dezember 2022, um 11:00 Uhr, in der Krombacher Fanhalle des Fritz-Walter-Stadions in Kaiserslautern, ein.

Nach den virtuellen Jahreshauptversammlungen 2020 und 2021 freuen wir uns, die Jahreshauptversammlung 2022 wieder als Präsenzveranstaltung durchführen zu können. Die entsprechende Tagesordnung ist zu Ihrer Kenntnisnahme diesem Schreiben beigefügt. Im Rahmen der Berichte von Aufsichtsrat und Vorstand wird auch der Geschäftsführer der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, Thomas Hengen, den Mitgliedern über den Bereich Profifußball berichten. Des Weiteren stehen bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung auch wieder Personalentscheidungen an:

Gemäß Artikel 13 Abs. 3 unserer Vereinssatzung sind solche Mitglieder des Aufsichtsrats, die durch den Aufsichtsrat bestellt wurden, durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. Zusätzlich ist gem. Artikel 14 Abs. 6 unserer Vereinssatzung eine Nachwahl von drei Ersatzmitgliedern für den Aufsichtsrat erforderlich, da die ursprünglich gewählten Ersatzmitglieder zwischenzeitlich in den Aufsichtsrat nachgerückt oder zurückgetreten sind. Um sich bereits ein Bild von den Kandidaten machen zu können, werden diese im Vorfeld der Mitgliederversammlung die Möglichkeit erhalten, sich in unseren Vereinsmedien vorzustellen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme, auf eine Mitgliederversammlung in unserer Fanhalle mit persönlichem Austausch, mit offener Diskussion und guten Entscheidungen für unseren 1. FC Kaiserslautern. Nehmen Sie teil an der Mitgliederversammlung 2022.

Herzliche Grüße,


Rainer Keßler
Aufsichtsratsvorsitzender


Wolfgang Erfurt
Vorstandsvorsitzender


Tobias Frey
Stellv. Vorstandsvorsitzender



Beitragvon Ace-Man » 07.11.2022, 12:33


Mal ne Frage, wie sieht es wohl an diesem Tag mit Parkplätzen aus?
Jemand Erfahrungen?



Beitragvon DevilDriver » 07.11.2022, 15:13


Vor der "Corona-Pause" konnte man kostenlos direkt am Stadion parken. Ich denke, dass wird wieder so sein.



Beitragvon Ace-Man » 08.11.2022, 09:26


Gut danke.
Endlich mal nicht den Berg zu Fuß erklimmen :D (wobei es bei Spielen ja schon dazu gehört, klar)



Beitragvon Thomas » 18.11.2022, 17:35


Die ersten Kandidaten für die AR-Nachrücker-Wahl in 16 Tagen stehen namentlich fest:

Bild
Ehrenratsvorsitzender Dr. Michael Koll (r.); Foto: FCK

Fünf Kandidaten für Nachrücker-Wahl zum Aufsichtsrat

Bei der Jahreshauptversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. werden drei neue Nach­rücker für den Aufsichtsrat gewählt. Fünf Vereinsmitglieder haben sich beworben, die ersten Namen sind jetzt bekannt.

Die Bewerbungsfrist für die Nachwahl am 4. Dezember 2022 endete am Montag dieser Woche. Am Mittwochabend tagte der Ehrenrat und erteilte fünf Kandidaten die Freigabe, wie der Vorsitzende Dr. Michael Koll auf Nachfrage von Der Betze brennt bestätigt. Zu den Kandidaten gehören der 36-jährige Filmemacher und YouTuber Marc Litz, der im fränkischen Sonnefeld bei Coburg lebt, sowie Rechtsanwalt Patrick M. Buchmann (35) von der Kanzlei Kisslinger-Popp & Partner aus München, Sohn von FCK-Rechnungsprüfer Joachim Buchmann. Die drei weiteren Kandidaten haben gegenüber dem Ehrenrat der Veröffentlichung ihrer Daten noch nicht zugestimmt, ihre Namen folgen somit zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Nachwahl ist erforderlich, weil nach vier Rücktritten von Aufsichtsräten (Martin Weimer, Bernhard Koblischeck, Markus Merk, Fritz Fuchs; Anm. d. Red.) in der laufenden Amtsperiode aktuell keine Nachrücker mehr zur Verfügung stehen. Dies muss laut Vereinssatzung aber gewährleistet sein. Das heißt: Die am Sonntag in zwei Wochen gewählten Kandidaten ziehen nicht direkt in den Aufsichtsrat des FCK e.V. ein, sondern werden erstmal "nur" Nachrücker für den Fall weiterer Rücktritte. Die nächste turnusmäßige Neuwahl des kompletten Aufsichtsrates steht erst Ende 2023 an. Aktuell besteht das fünfköpfige Gremium aus Rainer Keßler, Valentin Helou, Johannes B. Remy, Daniel Stich und Hans-Peter Briegel. Stich und Briegel wurden nicht von den Vereinsmitgliedern gewählt, sondern vom Aufsichtsrat selbst nach den Rücktritten von Merk und Fuchs berufen - auch diese Entscheidungen müssen die Mitglieder am 4. Dezember noch offiziell bestätigen.

Quelle: Der Betze brennt

Weitere Links zum Thema:

- Chronologie im DBB-Forum: FCK-Mitgliederversammlung findet am 4. Dezember 2022 statt
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Chris7 » 18.11.2022, 18:15


“… Rechtsanwalt Patrick M. Buchmann (35) von der Kanzlei Kisslinger-Popp & Partner aus München, Sohn von FCK-Rechnungsprüfer Joachim Buchmann”

Der Sohn vom Wirtschaftsprüfer kandidiert als Nachrücker für den Aufsichtsrat. Letzterer bestellt den Wirtschaftsprüfer. Bin von dem Gedanken nicht begeistert



Beitragvon supernolle » 18.11.2022, 18:16


Wie ist das eigentlich. Im Falle einer nicht Bestätigung von Stich oder Briegel, sind die Kandidaten zum Nachrücker dann automatisch Kandidaten für deren Posten?
Aber ich hätte sogar Geld gezahlt, um in Kaiserslautern spielen zu dürfen.

Horst Eckel



Beitragvon Mittelhaardt » 18.11.2022, 18:50


Thomas hat geschrieben:Die drei weiteren Kandidaten haben gegenüber dem Ehrenrat der Veröffentlichung ihrer Daten noch nicht zugestimmt, ihre Namen folgen somit zu einem späteren Zeitpunkt.

Warum ist eine solche Zustimmung überhaupt notwendig?
Wir reden hier ja nicht von der Beisitzerwahl beim Kaninchenzuchtverein, sondern vom großen FCK.
Spätestens zur JHV wird der Name eh tausenden Menschen bekannt sein.

Warum also der an dieser Stelle realitätsfremde Datenschutz?



Beitragvon Teufel1957 » 19.11.2022, 08:31


Chris7 hat geschrieben:“… Rechtsanwalt Patrick M. Buchmann (35) von der Kanzlei Kisslinger-Popp & Partner aus München, Sohn von FCK-Rechnungsprüfer Joachim Buchmann”

Der Sohn vom Wirtschaftsprüfer kandidiert als Nachrücker für den Aufsichtsrat. Letzterer bestellt den Wirtschaftsprüfer. Bin von dem Gedanken nicht begeistert


es sollten einige mal erst in die Satzung schauen bevor sie hier etwas schreiben.
Die FCK-Rechnungsprüfer werden von den Mitgliedern gewählt, also von Dir und mir. Sie prüfen den Verein ohne jemandem weisungsgebunden zu sein und berichten ausschließlich dem Vorstand, zudem den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung. Die Wirtschaftsprüfer dagegen werden von der Geschäftsstelle bzw. auch vom Vorstand unabhängig beauftragt und hat mit den Rechnungsprüfern überhaupt nichts zu tun. Das ist wohl eine Forderung die vom DFB kommt, der ein externes Testat verlangt.
Mit dem Aufsichtsrat haben die Rechnungsprüfer erst mal gar nichts zu tun. da beide sich nicht im operativen Geschäft befinden. Beide Gemien, Aufsichtsrat und Rechnungsprüfer nehmen Kontrollaufgaben wahr mit unterschiedlicher Zielgruppe Daher sehe ich da gar kein Problem wenn Vater und Sohn diese Ämter ausüben würden. Mich interessiert viel mehr die Qualität.

Wo ich aber viel größere Bedenken habe was die AR-Kandidatur betrifft, ist beim <Marc Litz. Die lockeren Podcasts sind eine Sache, aber ich bin gespannt auf seine Vita und die bislang noch nicht veröffentlichten Qualifikationen . Ich erkenne bislang keine. Das Gremium ist kein Elferrat und ich habe das Gefühl, dass manche ihre Kompetenzen überschätzen. Hatten wir ja schon mal bei der vergangenen Wahl. Ich kann mir kaum vorstellen dass ich den wähle.



Beitragvon Negan » 19.11.2022, 10:04


Chris7 hat geschrieben:“… Rechtsanwalt Patrick M. Buchmann (35) von der Kanzlei Kisslinger-Popp & Partner aus München, Sohn von FCK-Rechnungsprüfer Joachim Buchmann”

Der Sohn vom Wirtschaftsprüfer kandidiert als Nachrücker für den Aufsichtsrat. Letzterer bestellt den Wirtschaftsprüfer. Bin von dem Gedanken nicht begeistert


Den Gedanken kann ich verstehen.
Aber da sehe ich keinen Konflikt:

Die Rechnungsprüfer auf der einen Seite prüfen fortlaufend über das Geschäftsjahr die Buchungen und Belegführung des Vorstandes.
Der Wirtschaftsprüfer auf der anderen Seite erstellt nach Ablauf des Geschäftsjahres den Jahresabschluss. Er prüft dabei aber nicht die Arbeit Rechnungsprüfer, sondern des Vorstandes.

Sozusagen doppelte Prüfung.

Ein Konflikt in den Personalien zwischen Rechnungsprüfer und Aufsichtsrat (der den Wirtschaftsprüfer bestellt) sehe ich da nicht.

Aber noch mal: deinen Gedanken kann ich gut verstehen




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