Diskussionen zu fanpolitischen Themen, wie z.B. von ProFans oder dem B.A.F.F.

Beitragvon Red Devil » 21.09.2017, 12:48


kicker.de hat geschrieben:Klage auf Schadenersatz zurückgewiesen 21.09.2017, 12:18
Urteil: Stadionverbote "grundsätzlich rechtmäßig"

Das Oberlandesgericht Frankfurt hält Stadionverbote grundsätzlich für rechtmäßig und hat eine Klage von Fußballfans auf Schadenersatz zurückgewiesen. Diese seien "grundsätzlich rechtmäßig", wenn die Gefahr bestehe, dass Fußballfans Spiele stören werden, teilte das OLG in einem Urteil am Donnerstag mit.


Damit kippte der Senat ein Landgerichts-Urteil, in dem es um einen Vorfall vom März 2013 am Dortmunder Flughafen ging. Damals war es zu "einem unfriedlichen Zusammentreffen" zweier Fangruppen gekommen. In der Folge waren (später eingestellte) Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet worden, weshalb der DFB Stadionverbote verhängt hatte. Die betroffenen Fans klagten dagegen auf Schadenersatz für die verpassten Spiele und die Erstattung der Anwaltskosten. Letzteres sprach das Landgericht den Klägern zu. (...)


zu kicker.de
Klagt nicht, kämpft!!!!!



Beitragvon jürgen.rische1998 » 21.09.2017, 13:00


Grundsätzlich ja logisch. Der Teufel steckt hier aber wieder mal im Detail. Anlass war die eingeleiteten Ermittlungsverfahren, also nicht eine Verurteilung oder ähnliches. Das ist schon recht bedenklich.

Stadionverbote bezweckten eine präventive Wirkung. Dies rechtfertige es, sie auch gegen Besucher auszusprechen, "die zwar nicht wegen einer Straftat belangt werden, deren bisheriges Verhalten aber besorgen lässt, dass sie bei künftigen Spielen sicherheitsrelevanter Störungen verursachen werden."


Nach der Logik könnte man mein Verhalten im Stadion ähnlich interpretieren. Ein Außenstehender könnte durchaus auf den Gedanken kommen, dass die Schiedsrichter ab und an in akuter Lebensgefahr schweben :lol:

Würde man so präventiv doch nur so gegen unsere sogenannten "Gefährder" vorgehen. 8-)
Omnia vincit amor



Beitragvon ExilDeiwl » 21.09.2017, 16:45


@jürgen.rische1998: Meinst Du die Schiris, einzelne Spieler unserer Mannschaft oder einfach nur die gegnerischen Mannschaften (die ja im Moment allesamt als Gefährder für den FCK gelten dürften...) :lol:
Nein, es geht mir NICHT um Hurra-Fußball!

🇺🇦 STOP WAR! FUCK PUTIN! 🇺🇦



Beitragvon daachdieb » 27.04.2018, 11:35


Auch das Bundesverfassungsgericht hat dazu geurteilt:

Bundesweite Stadionverbote für Fans sind zulässig (ZEIT.DE)
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Fans der Besuch von Fußballstadien untersagt werden kann. Dafür muss ihnen keine Straftat nachgewiesen werden.

Das Gericht wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Fans des FC Bayern München gegen ein gegen ihn verhängtes Stadionverbot als unbegründet zurück.

Damit die Behörden ein solches Verbot verhängen können, müssen sie aber die Betroffenen anhören, forderte das Bundesverfassungsgericht. Auf Verlangen sei ihnen zudem eine Begründung für das Verbot mitzuteilen.
Oderint, dum metuant
fck-jetzt.de



Beitragvon wkv » 02.05.2018, 07:38


In Gladbach hat mich beim 0:1 einer angegriffen. Ich hab mich verteidigt, das ist gesetzmäßig mein Recht.

Ich zitiere:
§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Da ich in einem Stadion mich also verteidigt habe, ist davon auszugehen, dass ich das wieder tun würde, potentiell also einer, der sicherheitsrelevante Störungen "verursacht", und kassiere dafür ein Stadionverbot.

Und das nennt man dann "Recht".



Beitragvon Mörserknecht » 02.10.2018, 09:43


Ein Stadionverbot ist dann nicht rechtmäßig, wenn keine Anhaltspunkte für eine Gefahr künftiger Störungen durch den Betroffenen bestehen.

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hes ... 202018.pdf
Gislason, wink emol!




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