Diskussionen zu fanpolitischen Themen, wie z.B. von ProFans oder dem B.A.F.F.

Beitragvon pfuideiwel » 30.12.2015, 09:40


Mann, Mann, Mann. Autofahrer und Geisterfahrer sind eine Gefahr für die Öffentlichkeit und gehören erst einmal weg gesperrt und danach in die Psychiatrie.Dass manche Fußballfunktionäre sich vor Leuchtfackeln wie lichtscheues Gesindel vor Licht fürchten, kann ich vielleicht noch nachvollziehen. Aber dieser Hype in punkto Pyro mit dem gleichzeitigen Gleichsetzen von Böllern ist unanständig.

Warum funktioniert sowas in Norwegen und nicht bei uns?

https://de-de.facebook.com/Traditionsch ... 2623730748
Pyrotechnik in Norwegen - ein Konzept

In Trondheim ist bei Heimspielen das Abbrennen der bengalischen Feuer in der Fankurve mittlerweile eine Selbstverständlichkeit - ganz legal. Bis zu 16 Bengalos zünden die Rosenborg- Fans während eines Spiels, mit der Genehmigung von Feuerwehr, Polizei, Verein und Verband wohlgemerkt. Mindestens drei Tage vor einem Spiel müssen die Vereine einen Antrag bei den Behörden einreichen. Darin verzeichnet sind die Anzahl der geplanten Fackeln, die Orte im Fanblock, an denen sie abgebrannt werden sollen, und die Namen der verantwortlichen Fans. Jede Fackel muss zertifiziert sein, Böller und Rauchpulver werden von vornherein ausgeschlossen. Zudem sind die Zeitpunkte für das Abbrennen klar definiert: vor und nach dem Spiel sowie in der Halbzeitpause. Ist der Antrag eingereicht, führen Vertreter der Feuerwehr, der Polizei, des Vereins und der Fans eine Inspektion im Stadion durch und entscheiden über die Bewilligung des Antrages.Das Prozedere klingt aufwendig und bürokratisch, doch das Modell hat seit seiner Einführung im vergangenen Jahr zu einem Friedensabkommen zwischen den Parteien geführt. Es ist seither niemand zu Schaden gekommen. Die Fans achten darauf, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird und die Fahnen in der Nähe aus feuerfestem Stoff sind. Der Pyro-Bereich wird mit Absperrband markiert, meistens misst er zwei Quadratmeter. Sandeimer stehen zum Löschen bereit. In Norwegen wurde die Pyro-Debatte bereits 2009 angestoßen, zuerst gab es eine Ausnahmeregelung für drei Vereine, die später auf alle Klubs ausgeweitet wurde.
Da wurde wenigstens MIT statt über die Fans gesprochen, DFB!


Zum Schluss noch das alles überragende Argument: „Es ist verboten!“ Steuerhinterziehung, Bestechung und Korruption sind auch verboten, lieber DFB. Ihr aber sorgt euch um den Verlust eurer Gemeinnützigkeit. Verhängt doch Geldstrafen gegen die verantwortlichen Funktionäre anstatt von den Vereinen „Strafen“ für das Verhalten ihrer Fans zu kassieren.Mann, Mann, Mann.



Beitragvon wkv » 30.12.2015, 09:58


Wenn der DFB sagen würde, dass in 'ihren Stadien' Pyros abgefackelt werden dürfen, ist das in etwa so, als ob der Pudelverein Kaiserslautern e.V. erlaubt, mit einem schwarzen Pudel bei Rot über die Ampel zu laufen.

:wink:



Beitragvon Schlossberg » 30.12.2015, 10:06


wkv hat geschrieben:mit einem schwarzen Pudel bei Rot über die Ampel zu laufen.

Das wäre auch eine absurde Idee. Mit einem rot-weiß-roten Pudel könnten wir aber drüber sprechen.
An ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.



Beitragvon pfuideiwel » 30.12.2015, 10:07


Nicht ganz. Schließlich entschuldigt der DFB Bestechung und Steuerhinterziehung damit, dass 2006 eine märchenhafte Stimmung im Land und in den Stadien erzeugt wurde und Pyro ist doch auch ein Stimmungselement :wink:



Beitragvon wkv » 30.12.2015, 10:18


Versuch mal den Sinn meiner Metapher zu verstehen....



Beitragvon Wutti10 » 30.12.2015, 13:41


wkv hat geschrieben:Versuch mal den Sinn meiner Metapher zu verstehen....


Ich ahne worauf du hinaus willst, aber ganz so treffend ist der Vergleich nicht.

Zum einen könnte der Pudelverein, sofern er über eine Straße und eine Ampel auf seinem Hundeplatz verfügen würde, durchaus die Einhaltung dieser Regelung von seinen Gästen fordern und zum anderen liegt es durchaus im Ermessen des Pudelvereins die entsprechenden Sanktionen bei Nichteinhaltung zu unterlassen.



Beitragvon wkv » 30.12.2015, 13:50


Um es deutlich zu machen:

Der DFB kann einen Scheiss freigeben, wenn Gesetze der Länder und des Bundes dem entgegenstehen.

Und da wären zur Zeit:
- Sprenggesetz
- Versammlungsstättenverordnung
- Landesbauordnung
- Landesgesetz über den Brandschutz, den Katastrophenschutz und die allgemeine Hilfe
- Stadionordnung.



Beitragvon pfuideiwel » 30.12.2015, 16:56


Do bin ich jetzt net druffkumme :oops:
weil https://www.youtube.com/watch?v=yDulbFARq48



Beitragvon Wutti10 » 30.12.2015, 22:00


wkv hat geschrieben:Um es deutlich zu machen:

Der DFB kann einen Scheiss freigeben, wenn Gesetze der Länder und des Bundes dem entgegenstehen.

Und da wären zur Zeit:
- Sprenggesetz
- Versammlungsstättenverordnung
- Landesbauordnung
- Landesgesetz über den Brandschutz, den Katastrophenschutz und die allgemeine Hilfe
- Stadionordnung.


Genau und in keinem dieser Gesetze respektive Verordnungen mit Ausnahme der heiligen Stadionordnung taucht der Name DFB als zuständige Judikative auf.
Die Zuständigkeiten für die Gefahrenabwehr, die Strafverfolgung und die Bestimmung des Strafmaßes sind in einem Rechtstaat eigentlich geklärt.
Da braucht man keine Paralleljustiz, welche die HD Übertragungsqualität und die Termintreue für die Werbeeinblendungen der Hauptinvestoren durch Vermeidung von Rauchentwicklung sicherstellt.



Beitragvon wkv » 30.12.2015, 23:20


Dann lies noch einmal die Satzung des DFB...was die Gerichtsbarkeit angeht.
Wessen Soielbetrieb das ist....



Beitragvon EchterLauterer » 31.12.2015, 14:54


pfuideiwel hat geschrieben:Warum funktioniert sowas in Norwegen und nicht bei uns?


Weil
a) dann das Zündeln nicht mehr Widerstand gegen die Staatsgewalt wäre und die Bürokratie das Ende der gel(i)ebten Anarchie im Schutze der Masse wäre
und
b) auch in Norwegen 16jährige keine Genehmigung zum Zündeln kriegen.

:teufel2:
Die einzige Gabe, die wahrhaft gerecht unter den Menschen aufgeteilt ist, ist der Verstand. Denn ein jeder glaubt, er habe genug davon. Pinkfarbener Text ist in jedem Falle Ironie, schwarzer Text aber vielleicht auch.
Die dritte Zeile dieser Signatur ist dem Forumssignaturwart gewidmet.



Beitragvon FCK58 » 31.12.2015, 17:56


und c)
Die Norweger sowieso eine ganz andere Streitkultur als wir Deutschen haben.
Abgesehen davon, dass ihnen unsere "Scheiß preussische Gründlichkeit" fehlt. Inklusive unserem "anexerzierten Obrigkeitsdenken".
Es sind halt Norweger und keine Deutschen. :wink:
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse



Beitragvon herzdrigger » 22.01.2016, 08:02


Hohe Strafen gegen Bundesliga-Vereine

Unter anderem:


Sportschau.de hat geschrieben:
Eintracht ohne Fans

Von den Zuschauerausschlüssen betroffen sind die beiden Bundesligaspiele gegen den VfB Stuttgart am 6. Februar 2016 und bei Darmstadt 98 am 32. Spieltag (29./30. April 2016). Im Heimspiel gegen Stuttgart muss ein Stehplatzbereich geschlossen bleiben, das Auswärtsspiel in Darmstadt muss unter Ausschluss der Frankfurter Anhänger ausgetragen werden.

Vor und während des Pokalspiels in Aue waren im Frankfurter Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände angezündet worden. Gegen Ende des Spiels gegen Darmstadt brannten im Eintracht-Block zahlreiche Fanfahnen der Lilien und Bengalische Feuer, außerdem wurde ein Knallkörper auf Spielfeld geworfen. Daraufhin erfolgte eine etwa zweieinhalbminütige Spielunterbrechung. Nach Schlusspfiff waren mehrere vermummte Personen in den Innenraum gelangt.


Quelle .....



Beitragvon jürgen.rische1998 » 22.01.2016, 09:49


Kann es sein, dass wir immer noch nicht für das KSC Spiel blechen mussten? Kann mir nicht vorstellen, dass der DFB das unter den Tisch fallen lässt. Oder sammeln die erst noch weitere Vorkomnisse?
Omnia vincit amor



Beitragvon univers2002 » 09.02.2016, 16:10


25.000€ Geldstrafe und Bewährung:
Mehr zum Thema "Pyrotechnik im Stadion" muss man wohl nicht sagen !!



Beitragvon Betzenberg1985 » 17.02.2016, 12:56


Bengalos nicht gesundheitsgefährdend

Faszination Fankurve hat geschrieben:Gericht bestätigt: Bengalos nicht gesundheitsgefährdend

Das Amtsgericht Münster hat heute ein Verfahren gegen einen Ultrà des VfL Osnabrück eingestellt, der im März 2014 eine Pyroshow in Münster koordiniert haben soll. Das Gericht ist der Meinung, dass der Rauch der zertifizierten Bengalischen Fackeln nicht gesundheitsgefährdend war. (...)

weiterlesen: http://www.faszination-fankurve.de/inde ... &bild_nr=1



Beitragvon Lonly Devil » 17.02.2016, 14:01


Ob der Richter zum gleichen Urteil gekommen wäre, wenn man ihn zuvor mit einem brennenden Bengalo in einen geschlossenen Raum gesperrt hätte ? :nachdenklich:

Ich habe da meine leichten Zweifel. :|
https://www.youtube.com/watch?v=48grx-7 ... H-y_g9MkxO
Zitat: "Willst Du Unkraut dauerhaft vermeiden, musst Du die Wurzel ausreißen."
Gott mag gewisse Machenschaften eventuell vergeben, ICH NICHT!



Beitragvon wkv » 17.02.2016, 14:03


Jetzt wird zwar wieder kommen, dass solche Leute nicht ins Stadion sollen, aber man könnte mal Asthmatiker fragen, oder COPD Patienten, wie die das sehen....



Beitragvon Betzenberg1985 » 17.02.2016, 14:10


Es kommt bei der Beurteilung auf einen Durchschnittsbürger an.

Es kommt ja auch keiner auf die Idee Haselnüsse als gesundheitsschädlich einzustufen, nur weil Leute mit einer Allergie damit Probleme haben...



Beitragvon wkv » 17.02.2016, 14:57


Der Mensch mit Haselnussallergie wird auch selten im Vorbeigehen gezwungen, Haselnüsse zu essen....
Beim Rauch im Stadion ist das was anderes, oder?



Beitragvon Lonly Devil » 17.02.2016, 15:14


:nachdenklich: .... .... und wenn er mit Haselnüssen beworfen wird. :lol:
:oops: Sorry, wat muss dat muss
https://www.youtube.com/watch?v=48grx-7 ... H-y_g9MkxO
Zitat: "Willst Du Unkraut dauerhaft vermeiden, musst Du die Wurzel ausreißen."
Gott mag gewisse Machenschaften eventuell vergeben, ICH NICHT!



Beitragvon wkv » 17.02.2016, 15:17


Dann trifft es nur die, welche die Klappe zu weit aufreissen....

Also werft mehr Haselnüsse. :D



Beitragvon Mac41 » 17.02.2016, 15:26


Sorry, aber eure Diskussion geht am Thema vorbei.

Es ging darum, dass - unabhängig vom privatrechtlichen Sportgerichtsverfahren- dem Ultra strafrechlich am Zeug geflickt werden sollte.
Da die Koordination der Show vom Strafrecht nicht so einfach erfasst wird, und vorallem kein Offizialdelikt ist, hatte der Staatsanwalt winkeladvokatenmäßig versucht die "Gesundheitsgefährdung" als Grund für eine schwere Körperverletzung darzustellen um überhaupt eine Anklageerhebung festlegen zu können.
Die missbräuchliche Verwendung der Fackeln stellt in Deutschland ein Vergehen dar (Missbrauch von Notzeichen gemäß § 145 StGB und/oder Verstoß gemäß Waffengesetz).
Hasta la Victoria - siempre!



Beitragvon wkv » 17.02.2016, 15:27


Danke für das Licht, Mac.
Du bist ein Guter.

:teufel2:



Beitragvon Kaiserslautern1337 » 17.03.2016, 21:08


3 Vfl Bochum Anhänger wurden nach der Partie gegen KL fesgenommen

http://www.radiobochum.de/bochum/lokaln ... 20724.html




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